Wir vertreten Ihre Rechte im Arbeitsrecht – Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain

Arbeitszeugnisse, Abmahnung, Kündigung

In vielen Arbeitsverhältnissen kommt es im Lauf der Zeit zu Konflikten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Die Rechte und Pflichten in einem Beschäftigungsverhältnis sind zum größten Teil rechtlich geregelt – vertraglich, gesetzlich oder durch arbeitsrechtliche Grundsätze, die von den Arbeitsgerichten entwickelt wurden. Und gerade im Arbeitsrecht gelten viele Fristen und formale Vorschriften, deren Nichtbeachtung zum Verlust von Ansprüchen führen kann. Die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Position in einem arbeitsrechtlichen Konflikt abzusichern. Wenden Sie sich deshalb an uns, wenn Sie eine fundierte und fachgerechte Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen wünschen!

Unsere Kanzlei in Berlin steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite. Rechtsanwalt Rainer Selbel vertritt Sie als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat und setzt Ihre Interessen durch. Dabei sind ihm auch die menschlichen Aspekte, die jedem Konflikt zugrunde liegen, nicht fremd. Er versucht auch bei Kündigungen und Abmahnungen stets ein Ergebnis zu erreichen, das genau Ihren persönlichen Wünschen entgegenkommt. Geht es Ihnen um eine Weiterbeschäftigung oder in erster Linie eine höhere Abfindung? Es sind Ihre persönlichen Wünsche, die ihn bei seiner Arbeit als Ihr Anwalt leiten.

Ob Kündigung oder Arbeitsvertrag – wir helfen gerne weiter!
Tel.: 030 - 294 798 6
E-Mail: kontakt@kanzlei-sebel.de

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet mit vielen Facetten.

Es geht um Kündigungen und Umstrukturierungen im Betrieb, Aufhebungsverträge, Fragen der VergütungUrlaub und Elternzeit, um Befristungen oder TeilzeitZeugnisse oder Mitbestimmung. Anwälte, die auf diesem Rechtsgebiet tätig sind, müssen die Gesetze kennen und stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sein. Zu vielen Einzelfragen, die der Gesetzgeber nicht geregelt hat, haben die Arbeitsgerichte Grundsätze entwickelt, die im Interesse einer Gleichbehandlung einheitlich anzuwenden sind.

Ausführliche Informationen zu den Themen Kündigung und Abmahnung:

Kündigung

Kündigung – Eingehende Rechtsberatung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen mehreren Kündigungsarten. Die ordentliche Kündigung ist die gängigste Art, um das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beenden. Hierbei ist im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung auf die Einhaltung einer Frist zu achten. Bei einer fristlosen Entlassung ist der Arbeitgeber hauptsächlich dazu verpflichtet, einen Kündigungsgrund nachzuweisen. Während der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag ohne Angaben von Gründen fristgerecht kündigen kann, muss der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung einen Grund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes angeben.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Beide Seiten müssen sich dabei laut BGB an vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfristen halten. Des Weiteren müssen laut Arbeitsrecht inhaltlich einige Sachen beachtet werden, damit die Kündigung des betroffenen Arbeitnehmers wirksam ist. Eine Kündigung des Arbeitsvertrags kann im Sinne des Kündigungsschutzes wirkungslos sein, wenn zum Beispiel:

  • Die Kündigung nicht schriftlich erfolgt ist
  • Die Unterschrift unter der Kündigung fehlt
  • Der Kündigungsschutz missachtet wurde
  • Die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde
  • Die Zustellung der Kündigung nicht nachgewiesen werden kann

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Als Arbeitnehmer können Sie die Kündigung annehmen oder mittels einer Klage dagegen vorgehen. Bereits wenn erste Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, ist eine Kündigungsschutzklage zu empfehlen. Hier ist dann schnelles Handeln gefragt. Nach BGB hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um die Klage einzureichen. Sollte diese Frist ablaufen, gilt im Sinne des Arbeitsrechts die Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft ist. Egal, ob es um eine Weiterbeschäftigung oder um eine höhere Abfindung geht – Rechtsanwalt Sebel bietet Ihnen langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und handelt stets gemäß Ihren persönlichen Wünschen!

Abmahnung

Abmahnung im Arbeitsverhältnis

Die Abmahnung ist eine wirksame Möglichkeit, um den Vertragspartner auf vertragswidriges Verhalten aufmerksam zu machen, konkretes Fehlverhalten zu beanstanden und gegebenenfalls auf eine bevorstehende Kündigung hinzuweisen. Grundsätzlich wird eine schriftliche Maßregelung vom Arbeitgeber aufgrund von Fehlverhalten oder Pflichtverletzung ausgesprochen. Eine sogenannte verhaltensbedingte Abmahnung kann eine Warnfunktion für eine drohende Kündigung sein.

Ändert sich das abgemahnte Verhalten des Arbeitnehmers nicht, kann es zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen. Ist die Abmahnung laut Arbeitsrecht nicht berechtigt, kann der Arbeitnehmer verlangen, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen. Der Grund für eine schriftliche Rüge und eine drohende Kündigung durch den Arbeitgeber kann vielseitig sein:

  • Beleidigungen
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Rauchen
  • Unentschuldigtes Fehlen oder Zuspätkommen
  • U.v.m.

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Gemäß dem Arbeitsrecht ist eine Abmahnung anfechtbar, wenn der Arbeitnehmer seinen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachkam, das Abmahnen durch den Arbeitgeber unverhältnismäßig ist, diese zu spät erteilt wurde oder die vorgeworfenen Gründe vor Gericht nicht bewiesen werden können. Sollte dies der Fall sein, so kann der Arbeitnehmer mithilfe eines Rechtsanwalts die Abmahnung anfechten und gegebenenfalls die bevorstehende Kündigung verhindern. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen kann. Rechtsanwalt Sebel steht Ihnen im Arbeitsrecht gerne beratend zu Seite und prüft für Sie die Abmahnung auf Versäumnisse oder Ungenauigkeiten in formeller sowie inhaltlicher Hinsicht.

Abfindung

Anspruch auf eine Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

Was genau ist eine Abfindung, wann besteht gemäß Arbeitsrecht Anspruch auf eine solche und wie hoch fällt diese in der Regel aus? Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber aufgrund einer Kündigung an den Arbeitnehmer entrichtet. Diese dient zum Ausgleich des Verlusts des Arbeitsplatzes. Doch eine Abfindung ist laut Arbeitsrecht nicht zwingend an eine Kündigung geknüpft. Abfindungsanspruch besteht unter anderem dann, wenn die finanzielle Entschädigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bindend im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde. Ferner einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den meisten Fällen auf eine einmalige Zahlung im Rahmen des Kündigungsprozesses.

Die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann in Ausnahmen vom Arbeitnehmer gesetzlich beansprucht werden. Solche Abfindungsregelungen sind festgelegt in:

  • Sozialplänen
  • Tarifverträgen
  • Geschäftsführerverträgen
  • Einzelarbeitsverträgen
  • Freiwillig vertraglich vereinbarten Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen
  • Betriebsbedingten Kündigungen unter Verweis auf § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)

Verhandlungsgeschick entscheidet über die Höhe der Abfindung

Eine verbindliche Höhe der Abfindungszahlung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine hohe Abfindung gegenüber ihrem Arbeitgeber erzielen möchten, ist Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen entscheidend. Um eine möglichst hohe Abfindungssumme zu erzielen, sollten Sie sich daher stets von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen. Dieser hat bereits auf diesem Gebiet reichlich Erfahrung gesammelt und kann für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Elternzeit

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit

Der Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch, für einen bestimmten Zeitraum zur Betreuung seines Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. Nach der Geburt des eigenen Kindes gibt die Elternzeit Arbeitnehmern in Deutschland die Möglichkeit, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes unbezahlt von der aktuellen Tätigkeit freigestellt zu werden und dennoch die Stelle zu behalten. Hierfür müssen die Eltern vor Beginn der Elternzeit einen Antrag stellen. Die Frist für einen Antrag auf Elternzeit beträgt in der Regel sieben Wochen vor Antritt dieser.

Während der Elternzeit treten oft folgende Rechtsfragen auf:

  • Darf ich währenddessen in Teilzeit arbeiten?
  • Ich möchte das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit beenden. Wie gehe ich taktisch vor?
  • Darf der Arbeitgeber Jahressonderleistungen während der Elternzeit anteilig kürzen?
  • Hat die Inanspruchnahme von Elternzeit Auswirkungen auf meinen Urlaubsanspruch?

Zu diesen und vielen weiteren Fragen berät Sie Rechtsanwalt Sebel ausführlich in seiner Kanzlei in Berlin. Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht setzt er sich stets für Ihre Interessen ein.

Besteht nach der Elternzeit Anspruch auf denselben Arbeitsplatz?

Die Elternzeit kann von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Danach haben Sie jedoch keinen Anspruch mehr auf denselben Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen, jedoch gleichwertigen Arbeitsplatz zu verweisen. Hierbei ist nicht ausgeschlossen, dass Sie beispielsweise auch den Arbeitsort wechseln müssen. Es gilt jedoch, dass die neue Tätigkeit der alten im Wesentlichen entsprechen muss, da sonst die Versetzung unzulässig ist. Grundsätzlich besteht für Sie aber Kündigungsschutz. Das heißt, Ihr Arbeitgeber darf Ihnen gegenüber ab acht Wochen vor Beginn sowie während der gesamten Elternzeit keine Kündigung aussprechen.

Arbeitnehmer Gesetzestext

Viele Konflikte lassen sich durch Gespräche und Verhandlungen lösen.

Wenn sich aber ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, vertritt Rainer Sebel Sie als Ihr Rechtsanwalt vor Gericht. Kompetente Rechtsanwälte müssen über Erfahrungen in der Praxis der Gerichte in Berlin verfügen. Denn Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche. Oft entscheidet juristisches Fingerspitzengefühl und psychologisches Geschick darüber, ob ein Arbeitsvertrag aufgehoben, eine Abmahnung zurückgenommen oder eine hohe Abfindung für die Kündigung ausbezahlt wird.

Bedenken Sie, dass bei Konflikten auch die Gegenseite Rechtsanwälte einsetzt! Gerade im Arbeitsrecht können unbedachte Handlungen oder Äußerungen, die nicht mit einem Anwalt abgesprochen wurden, negative Auswirkungen haben. Rainer Sebel setzt sich als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ein. Nehmen Sie deshalb seine professionelle Beratung in Anspruch, um sich umfassend zu informieren! Wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Berlin, damit Sie im Konfliktfall das Recht auf Ihrer Seite haben!

Wichtige Themen im Arbeitsrecht:

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Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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