Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin Friedrichshain

Auch Bürger, die stets darum bemüht sind, niemals geltendes Recht zu verletzen, können unvermittelt mit dem Strafrecht und dessen meist einschneidenden Auswirkungen konfrontiert werden. Die möglichst frühzeitige, kompetente Beratung durch einen auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwalt ist für den erfolgreichen Ausgang jedes Rechtsstreits von entscheidender Bedeutung. Juristischen Laien kann nicht nachdrücklich genug davon abgeraten werden, sich vorschnell im Recht zu wähnen und den Vorfall ohne Anwaltssuche bewältigen zu wollen. Mit Ihren sämtlichen juristischen Problemen, einschließlich Strafrecht dürfen Sie sich stets vertrauensvoll an unsere im Herzen von Berlin gelegene Kanzlei in Friedrichshain wenden.

Nur ein Anwalt, welcher über das notwendige Fachwissen im Strafrecht verfügt, ist in der Lage, die Möglichkeiten und Grenzen der betroffenen Rechtsgebiete abzuschätzen und angemessene Maßnahmen einzuleiten. So können sich bereits bei einer harmlosen Zeugeneinvernahme unvermutet Missverständnisse abzeichnen, welche nur ein erfahrener Anwalt ausräumen kann.

Rechtsanwalt Sebel berät Sie gerne bei Ihren juristischen Anliegen!
Tel.: 030 - 294 798 6
E-Mail: kontakt@kanzlei-sebel.de

Gesetzbuch und Richterhammer in Berlin

Was regelt das Strafrecht?

Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts beinhaltet sämtliche Regelungen, die einerseits Auskunft über die Bedingungen einer Straftat geben sowie andererseits die Art und Weise beschreiben, wie diese gemäß Strafprozessrecht reguliert werden. Beim materiellen Strafrecht greift das Strafgesetzbuch, abgekürzt auch StGB, während das formelle Strafrecht durch die Strafprozessordnung geregelt wird.

Als eigenständiger Teil des öffentlichen Rechts werden demnach bestimmte Delikte strafrechtlich geahndet – je nach Schwere der Schuld und Bewertung des Tatbestandes mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe. Vor Gericht wird darüber hinaus entschieden, ob der Rechtswidrigkeit bzw. Tat ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln zugrunde liegt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, weil der Verdacht einer Straftat besteht? Sie sind sich jedoch keiner Schuld bewusst und Sie wissen nicht, wie Sie verfahren sollen? In diesem Fall sollten Sie unbedingt den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts suchen. Die Kanzlei RA Rainer Sebel in Berlin übernimmt Ihr Mandat und erwirkt eine schnelle Akteneinsicht. Wir empfehlen Ihnen, so früh wie möglich einen Termin zu vereinbaren.

Unter das Strafrecht fallen unter anderem:

  • Kapitalverbrechen & Gewalttaten
  • Sexualdelikte
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Nebenklagevertretung
  • Opferrecht
  • Bußgeldverfahren
  • Betäubungsmittelstrafrecht

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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Wann ist das deutsche Strafrecht anwendbar?

Bei Vorliegen eines Tatbestandes prüfen sowohl wir als Rechtsanwälte der Kanzlei RA Rainer Sebel in Berlin als auch das zuständige Gericht, ob das deutsche StGB anwendbar ist. Hierbei finden die §§ 3-7, 9 StGB Anwendung. Generell gilt, dass das deutsche Strafrecht bei im Inland verübten Taten greift. Wurde die Tat im Ausland verübt, wird dieses Recht ebenfalls angewendet, sofern inländische Rechtsgüter bzw. international geschützte Rechtsgüter involviert sind. Des Weiteren wird das Strafrecht angewendet, wenn das Verbrechen an einem Deutschen verübt wurde oder der Täter selbst deutscher Staatsangehöriger ist. Lassen Sie sich zu diesem Thema durch unser Team beraten und kontaktieren Sie uns frühzeitig für einen Termin.

Welche strafrechtlichen Sanktionen werden unterschieden?

Kommt es zu einem Schuldspruch, ergibt sich für den Angeklagten ein strafrechtliches Urteil sowie einen Rechtsfolgenausspruch. Grundsätzlich wird im Strafrecht zwischen unterschiedlichen strafrechtlichen Sanktionen unterschieden: zum einen in Strafen und zum anderen in Maßregeln. Einer Strafe geht die Schuld des Täters voraus. Bei einer verhängten Maßregel kann der Täter schuldlos sein, die Tat aber eine Gefährdung für das Allgemeinwohl darstellen. Unter Strafen laufen etwa die Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Eine Maßregel kann beispielsweise eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sein.

Als erfahrene Rechtsanwälte sind wir an Ihrer Seite – vertrauen Sie uns Ihr Mandat an.
Tel.: 030 - 294 798 6
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Besondere Vorsicht ist bei einem möglicherweise anstehenden Strafverfahren geboten

In welchem Sie sich nur durch erfahrene Rechtsanwälte, welche Sie in Berlin in großer Zahl vorfinden können, vertreten lassen sollten. Sind Sie möglicherweise an der Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichsverfahrens interessiert? Gerne suchen die Anwälte unserer Kanzlei in Berlin Friedrichshain mit Ihnen nach einem für beide Parteien gangbaren Lösungsweg.

Gleichgültig, ob Sie einer qualifizierten Beratung bedürfen oder einen Anwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung betrauen möchten, die Anwälte unserer Kanzlei in Friedrichshain werden sich Ihres Problems kompetent und zuvorkommend annehmen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
Tel.: 030 - 294 798 6
E-Mail: kontakt@kanzlei-sebel.de

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

  • Alt-Treptow
  • Britz
  • Buchholz
  • Friedrichsfelde
  • Friedrichshain
  • Hohenschönhausen
  • Karlshorst
  • Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Neukölln
  • Oberschöneweide
  • Plänterwald
  • Prenzlauer Berg
  • Rummelsburg
  • Schöneberg
  • Tempelhof
  • Tiergarten
  • Weißensee

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