Rechtliches Kompaktwissen zum Thema Krankmeldung

Montagmorgen: Sie wachen auf und wollen in den Tag starten, doch der Hals kratzt, der Kopf brummt und Sie fühlen sich unwohl. So können Sie unmöglich arbeiten – doch was genau ist eigentlich zu tun, wenn Sie den Arbeitstag nicht antreten können? Müssen Sie direkt zur Arztpraxis und eine Krankschreibung einholen oder reicht es, wenn Sie im Büro anrufen und sich für den Tag abmelden? Wer sich beim Thema Krankmeldung falsch verhält, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Daher klären wir von der Kanzlei Sebel in Berlin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das richtige Verhalten im Krankheitsfall auf.

Aus welchen Gründen darf ich mich krankmelden?

Es ranken sich viele Mythen um das Arbeitsrecht, da hilft es, sich von einem Anwalt des Vertrauens aufklären zu lassen. Wir übernehmen das gerne für Sie! Zunächst einmal gilt: Jede und jeder darf aufgrund von Krankheit zu Hause bleiben, ohne deswegen ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber zu haben. Es gibt verschiedene Gründe, die eine Krankmeldung rechtfertigen, wie zum Beispiel eine Erkältung oder ein grippaler Infekt.

Quält Sie ein Husten, haben Sie Fieber, Schwindel, Kopf- oder Bauchschmerzen? All das sind Gründe, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen und sich einen oder mehrere Tage auszuruhen. Daneben gibt es Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder fortwährenden Bluthochdruck, die eine längere Krankmeldung notwendig machen. Besonders in diesen Fällen sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, um sich entsprechend krankschreiben zu lassen. Ihre Gesundheit ist wichtig und steht dabei immer an erster Stelle.

Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?

Grundsätzlich besteht eine Mitteilungspflicht am ersten Tag der Krankheit, bestenfalls noch vor Arbeitsbeginn. Das heißt: Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber telefonisch oder schriftlich Bescheid zu geben, dass Sie den Arbeitstag nicht antreten können. Darüber hinaus sollten Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen, sofern Sie das abschätzen können.

Aber ab wann muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen? Laut Paragraph 5 EntgFG ist dies der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage betrifft. Spätestens am vierten Tag der Krankheit muss die von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigte Krankmeldung dem Arbeitgeber vorliegen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Welche Folgen hat Kranksein ohne Krankmeldung?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie die Pflicht, im Krankheitsfall unverzüglich Ihren Arbeitgeber zu informieren. Unverzüglich bedeutet, dass Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, Ihrer Chefin oder Ihrem Chef Ihre Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Ist dies beispielsweise bei einem Unfall nicht möglich, sollte eine dritte Person Ihren Arbeitgeber zeitnah über die Krankmeldung in Kenntnis setzen. Bleiben Sie der Arbeit fern, ohne Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren, ist das in jedem Fall ein Abmahnungsgrund. Im wiederholten Fall droht die fristlose Kündigung.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin steht Ihnen gerne mit umfassender Beratung zur Seite, wenn Sie Fragen zum Thema Krankmeldung haben. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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