Diese Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für jugendliche Täterinnen und Täter. Doch wie genau unterscheidet es sich vom „normalen“ Strafrecht und mit welchen Maßnahmen ist zu rechnen? Im Folgenden lesen Sie, welche Unterschiede bestehen, was Erziehungsmaßregeln von Strafen und Zuchtmaßnahmen abgrenzt und wie lange eine Jugendstrafe in den Akten bleibt.

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Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung Jugendstrafrecht

Wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Strafrecht?

Während das Jugendstrafrecht für Personen angewendet wird, die zur Tatzeit jugendlich (14 bis 17 Jahre) sind, gilt ab einem Alter von 22 Jahren das Erwachsenenstrafrecht. Im Alter von 18 bis 21 gilt man als  „heranwachsend”: Hier kann unter Umständen auch noch das Jugendstrafrecht angewandt werden.

Während das Jugendstrafrecht vor allem auf die Erziehung der Täter und Täterinnen abzielt, steht beim Strafrecht die Bestrafung im Vordergrund. Die Strafen für Erwachsene sind meist höher, nach Jugendstrafrecht sind maximal 5 Jahre Haft möglich. Nicht zuletzt werden Prozesse nach Erwachsenenstrafrecht – im Gegensatz zum Jugendstrafrecht – größtenteils öffentlich verhandelt.

Was ist mit Erziehungsmaßregeln gemeint?

Erziehungsmaßregeln definieren sich nach § 9 JGG (Jugendgerichtsgesetz). Sie zielen auf die Erteilung von Weisungen an oder der Anordnung von Erziehungshilfen für Jugendliche ab. Beispiele hierfür sind:

  • Weisungen in Bezug auf den Aufenthaltsort
  • Das Erbringen von Arbeitsleistungen
  • Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs
  • Teilnahme an einem Verkehrsunterricht
  • Annahme einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle

Die Laufzeit der Weisungen bestimmt hier der Richter bzw. die Richterin. Sie kann bis auf drei Jahre verlängert werden, wenn dies als erzieherische Maßnahme geboten ist.

Welche Strafen können Jugendlichen auferlegt werden?

Reichen aufgrund der schädlichen Neigungen des Jugendlichen Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln nicht aus, kann vom Richter bzw. der Richterin eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Das Mindestmaß für eine Jugendstrafe liegt bei sechs Monaten, das Höchstmaß bei zehn Jahren. Für einen Mord kann gegenüber Jugendlichen gem. § 105 Abs. 3 JGG eine Strafe bis zu 15 Jahre verhängt werden.

Was sind Zuchtmittel?

Ist keine Jugendstrafe geboten, können vom Richter bzw. der Richterin Zuchtmittel verhängt werden. Diese Maßnahmen sollen bei Jugendlichen das Bewusstsein schärfen, dass für die begangene Straftat einzustehen ist. 

Als Zuchtmittel gelten folgende Maßnahmen:

  • Verwarnungen
  • Erteilungen von Auflagen
  • Verhängungen von Jugendarrest

Wie lange bleibt eine Jugendstrafe in den Akten?

Viele Entscheidungen des Jugendgerichts werden nicht im Bundeszentralregister und somit im Führungszeugnis aufgenommen. Hierzu zählen z. B. Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG (Jugendgerichtsgesetz) oder Zuchtmittel nach § 13 JGG. Bei einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe sieht es anders aus: Auch bei einer Aussetzung auf Bewährung erfolgt ein Eintrag ins Bundeszentralregister und zu Teilen ins Führungszeugnis.

Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr und Bewährungsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren werden nach § 46 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) bereits nach 5 Jahren aus dem Register gelöscht. Höhere Jugendstrafen werden erst nach 10 Jahren getilgt.

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