Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Friedrichshain – Kanzlei Sebel

Tagtäglich sind wir auf Straßen und Gehwegen in Berlin unterwegs. Dabei ist es wichtig, einen sicheren und funktionierenden Verkehrsfluss zu haben. Hier kommt das Verkehrsrecht ins Spiel. Es umfasst Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen, und teilt sich in öffentliches und privates Recht. Unser Rechtsanwalt in Berlin Friedrichshain berät Sie gerne.

Folgendes finden Sie unter Verkehrsrecht verzeichnet:

  • Straßenverkehrsrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Personen- und Güterverkehr
  • Luftfrachtrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Recht der Wasserstraßen
  • Seerecht
  • Weitere Verkehrsmittel

Wir beraten und vertreten Sie in verkehrsrechtlichen Fällen – rufen Sie uns an!
Tel.: 030 - 294 798 6
E-Mail: kontakt@kanzlei-sebel.de

Die Vielfältigkeit des Verkehrsrechts

Es gibt drei weitere Teilbereiche des Verkehrsrechts, in denen oft Hilfe benötigt wird. Sie hatten einen Verkehrsunfall? Hier tritt das Verkehrszivilrecht ein. Schwerwiegende Verkehrsdelikte werden über das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Dreht sich das Vergehen um die Fahrerlaubnis, tritt das Verkehrsverwaltungsrecht in Kraft. In allen drei Bereichen sind wir Experte und helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung weiter. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder konkreten Anliegen.

Weitere wichtige Themen, die im Verkehrsrecht Anwendung finden:

Bußgeldverfahren

Juristische Beratung zum Bußgeldverfahren in Berlin-Friedrichshain

Ein Bußgeldverfahren kann schlimme Folgen haben – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot droht. Besonders für Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, kann dies schnell die gesamte Existenz bedrohen. Rechtsanwalt Rainer Sebel mit Kanzleisitz in Berlin hilft Ihnen in diesem Fall und bei weiteren Fragen zum Verkehrsrecht schnell und kompetent weiter.

Wann genau kommt es zu einem Bußgeldverfahren?

Bei einem Bußgeldverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Verkehrsrecht, das der Ahndung sämtlicher im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten dient. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, einen Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer handelt.

Das Verfahren gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Vorverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Gerichtsverfahren

Zunächst wird in einem Vorverfahren nach einem Verstoß, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einhergehendem Unfall, der Sachverhalt ermittelt und ein Bußgeldbescheid verschickt. Erkennt der Beschuldigte die Schuld an, ist das Verfahren mit Zahlung des Bußgeldes und dem Erteilen von Punkten in Flensburg abgeschlossen. Bei kleineren Vergehen erfolgt die Einstellung meist mit Zahlung eines Verwarnungsgeldes.

Wird allerdings Einspruch eingelegt, weil der Bußgeldbescheid zum Beispiel fehlerhaft ist, beginnt das Zwischenverfahren. Bei diesem wird zunächst geprüft, ob alle Fristen eingehalten wurden, und anschließend werden alle Beweise zusammengetragen. Dann kommt es meist zu einer Verhandlung vor Gericht. Dort wird der Bescheid entweder bestätigt oder aufgehoben.

Wieso ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie die Geldbuße nicht vorschnell zahlen. Eine Prüfung des Sachverhalts durch einen Anwalt ist häufig angebracht, denn viele der verschickten Bescheide der Bußgeldstelle sind fehlerhaft. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin prüft Bescheide und berät Sie dahingehend, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn schwerwiegende Folgen, wie etwa der Verlust der Fahrerlaubnis drohen. Eine kompetente Verteidigung ist in diesem Fall Gold wert.

MPU

Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain – kompetent beraten bei MPU und Führerscheinentzug

Was ist eine MPU und wann kann diese auf Sie zukommen?

Wenn Sie im Straßenverkehr auffällig geworden sind oder über sieben Punkte in Flensburg haben, droht der Führerscheinentzug. Aufgrund der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz: MPU oder umgangssprachlich „Idiotentest“, berät die Begutachtungsstelle für Fahreignung die Führerscheinbehörde über den Entzug und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Während der Untersuchung wird die medizinische sowie psychologische Fahreignung durch Gutachter geprüft.

Was müssen Sie beachten?

Das im Rahmen der MPU erstellte medizinisch-psychologisches Gutachten entscheidet mit, ob Sie wieder ans Steuer dürfen oder ob Ihnen der Führerschein langfristig entzogen wird. Egal, ob Alkohol, Drogen oder anderweitige Auffälligkeiten der Grund für das Gutachten waren – Sie müssen die Behörde nun überzeugen, dass Ihnen an einer Verhaltens- und Einstellungsänderung gelegen ist. Es gilt: früh in der Sperrfrist reagieren, ausführlich vorbereiten und keine Fristen versäumen.

Wie können Sie sich vorbereiten?

Setzen Sie auf kompetente Beratung und ausführliche Vorbereitung, um einen reibungslosen Ablauf der MPU zu ermöglichen. Die Fahrerlaubnis-Sperrzeit können Sie sinnvoll nutzen, indem Sie einen Verkehrspsychologen aufsuchen. Die Beratung hilft, Sie erfolgreich durch die MPU zu bringen. Zudem verbessert sie die Fahreignung und beugt künftigen Verstößen vor. Wenn Sie bereits früh in der Sperrfrist mit einer verkehrspsychologische Therapie reagieren, können Sie Ihre Chancen auf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis deutlich steigern. In bestimmten Fällen können Sie Ihre Sperrfrist verkürzen.

Wieso ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?

Während der Vorbereitung auf die MPU sowie im Verlauf der Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde ist es sinnvoll, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Denn die Behörden haben Ihnen gegenüber meist einen Wissensvorsprung. Ein Anwalt hilft Ihnen, sich Ihrer Rechte und Möglichkeiten im Verfahren jederzeit bewusst zu sein und den für Sie bestmöglichen Ausgang des Konflikts zu erzielen. So können Sie die Vorwürfe, die zum Entzug des Führerscheins geführt haben, anfechten. Auch gegen eine negativ ausgefallene MPU können Sie Rechtsmittel einlegen. Gerne beraten wir Sie, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind und informieren Sie über Ihren Handlungsspielraum.

Ein Unfall dauert nur Sekunden und hat doch schwere Folgen

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, auch wenn Sie diesen nicht verschuldet haben, müssen Sie jetzt aufpassen! Es ist sowohl für Schuldiger wie auch für Opfer Vorsicht geboten. Denn wenn Ihr Unfallgegner anwaltlich vertreten ist, sind Sie oft mit Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadensersatz konfrontiert, denen Sie als Laie schwer entgegentreten können. Rechtsanwälte verfügen über Spezialwissen, das sie zugunsten Ihrer Mandanten einsetzen. Es ist Ihr gutes Recht und liegt in Ihrem eigenen Interesse, sich selbst an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin zu wenden. Denn es geht darum, Forderungen der Gegenseite effektiv abzuwehren und Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Verkehrsunfall in Berlin als Symbol für das Verkehrsrecht

Das kann Ihnen nach einem Unfall drohen

Nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld drohen nach einem Verkehrsunfall. Bei einem Unfall im Straßenverkehr, der einen Schaden oder gar die Verletzung einer Person herbeiführt, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Manchmal ist der Führerschein auf Dauer gefährdet (Entziehung der Fahrerlaubnis). Genau wie Rechtsanwälte haben auch Behörden einen Wissensvorsprung.

Diese Strafen können Ihnen drohen:

  • Bußgeldverfahren
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbote
  • Geld- oder Freiheitsstrafen

Lassen Sie sich deshalb von einem Anwalt für Verkehrsstrafrecht vertreten! Dies gilt auch dann, wenn gegen Sie der Vorwurf erhoben wird, unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen ein Fahrzeug geführt zu haben. Kontaktieren Sie uns.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Tel.: 030 - 294 798 6
E-Mail: kontakt@kanzlei-sebel.de

Ein qualifizierter Rechtsanwalt an Ihrer Seite verschafft Ihnen Sicherheit

Als kompetentes Rechtsanwaltsbüro mit langjähriger Erfahrung profitieren Sie von unserer praktischen Erfahrung mit Behörden (z.B. Polizei und Ordnungsamt) sowie Gerichten in Berlin.

Äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Eine einzige unbedachte Aussage kann schwere Folgen haben. Beherzigen Sie unseren anwaltlichen Rat, nach einem Verkehrsunfall oder zum Beispiel bei Fahren unter Alkoholeinfluss, von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch zu machen. Mit einem kompetenten Anwalt an Ihrer Seite gehen Sie auf Nummer sicher.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Tel.: 030 - 294 798 6
E-Mail: kontakt@kanzlei-sebel.de

Häufig gestellte Fragen im Verkehrsrecht

Welche Auswirkungen hat Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit?

Alkohol ist ein vielfältig wirkendes Gift, besonders schnell beeinträchtigt es das zentrale Nervensystem. Je nach Blutgehalt stört Alkohol Konzentration, Wahrnehmung, Reaktionsvermögen, Selbsteinschätzung und Emotionen und kann über Kontrollverlust bis hin zum Koma führen. 

Folgende Ausfallerscheinungen stellen sich etwa ab diesen Blutalkoholkonzentrationen (BAK) in Promille (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut) ein: 

  • 0,3: erste Fehleinschätzungen von Distanzen und Geschwindigkeiten, steigende Bereitschaft zu riskantem Verhalten, sinkendes Urteilsvermögen
  • 0,5: Gleichgewichts- und Sehstörungen, verzögerte Reaktionsgeschwindigkeit, zunehmende Enthemmung
  • 0,8: starke Sichtfeldeinschränkung, nachlassende Konzentrationsfähigkeit, steigende Risikobereitschaft
  • 1,2: häufig Aggressivität, stark geminderte Hell-dunkel-Anpassungsfähigkeit der Augen, gestörte Sprache und Koordination
Welche Promillegrenzen gibt es für Autofahrer und was folgt daraus?

Die jeweiligen Schwellenwerte für die Blutalkoholkonzentration (BAK) in Promille sind:

  • 0,0 für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren. Höhere Werte werden als Ordnungswidrigkeit mit Probezeitverlängerung und ggf. als Straftat geahndet
  • 0,3 gilt als relative Fahruntüchtigkeit. Bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall ist der Tathergang unter Alkoholeinfluss eine Straftat.
  • 0,5: Ordnungswidrigkeit, ggf. auch eine Straftat
  • 1,1: absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat
  • 1,6: Straftat mit MPU-Pflicht

Eine Einordnung als Ordnungswidrigkeit zieht mindestens ein Bußgeld, befristetes Fahrverbot und Punkte in Flensburg nach sich, je nach Schwere und Häufigkeit des Vergehens.  Straffällig (Trunkenheitsfahrt) wird, wer unter klaren Ausfallerscheinungen, alkoholtypischer Unfallfolge oder mehr als 1,1 Promille BAK fährt. Geahndet wird dies mit Geld- oder Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für eine Neuerteilung und unter Umständen Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) als Nachweis der Fahreignung.

Hafte ich für Fehler oder Schäden beim Leisten Erster Hilfe?

In Not ist laienhafte Hilfe besser als keine Hilfe – und deshalb Pflicht. Der Gesetzgeber stellt unverhoffte und beherzte Nothelfer unter besonderen Schutz. Als Ersthelfer sind Sie allgemein durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Fehler und Schäden in der Ausübung Ihrer Pflicht abgesichert (SGB VII) und nicht haftbar, selbst wenn sich der gesundheitliche Zustand des Opfers verschlechtert. Erleiden Sie dabei selbst Schäden, sind auch diese gedeckt. Nur für extreme Ausnahmefälle kommt Fahrlässigkeit in Betracht.

Wer dagegen nur aus Angst vor Fehlern keinerlei Sofortmaßnahmen am Unfallort ergreift, begeht eine Straftat und kann wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

Wer darf eine Fußgängerzone befahren und wie schnell?

Grundsätzlich sollen sich Fußgänger frei und ungefährdet in der ihnen vorbehaltenen Fußgängerzone bewegen können. Kraft- und selbst Fahrräder dürfen dort nicht fahren. Eventuelle Ausnahmen werden für Fahrräder, Lieferanten, Taxis oder Anwohner durch entsprechende Beschilderungen oder Vignetten geregelt. Ansonsten jedoch ist zum Befahren, Halten oder Parken eine Sondererlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, für Arbeiten oder Umzüge eine befristete Ausnahmegenehmigung. 

Für Fußgängerzonen zugelassene Fahrzeuge, egal welcher Art, müssen Fußgängern Vorrang gewähren und Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies gilt auch für nicht-motorisierte Fortbewegungsmittel wie Skateboards, Inlineskates, Tretroller oder Segways.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

  • Alt-Treptow
  • Britz
  • Buchholz
  • Friedrichsfelde
  • Friedrichshain
  • Hohenschönhausen
  • Karlshorst
  • Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Neukölln
  • Oberschöneweide
  • Plänterwald
  • Prenzlauer Berg
  • Rummelsburg
  • Schöneberg
  • Tempelhof
  • Tiergarten
  • Weißensee

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen