Rechte und Pflichten rund um den Arbeitsvertrag

Sie haben das Bewerbungsgespräch erfolgreich hinter sich gebracht und die Zusage für die neue Arbeitsstelle erhalten. Jetzt müssen Sie nur noch den Arbeitsvertrag unterzeichnen. Nur? Tatsächlich regelt der Arbeitsvertrag alles rund um Ihr neues Arbeitsverhältnis – Urlaubstage, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen – daher sollten Sie Ihre Unterschrift nicht leichtfertig vergeben, ohne vorher alles genau geprüft zu haben. Wir von der Kanzlei RA Sebel erklären Ihnen, worauf es bei einem Arbeitsvertrag ankommt und welche Mindeststandards dieser erfüllen sollte.

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Es gibt zahlreiche Formen von Arbeitsverträgen:

  • Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsvertrag
  • Befristete und unbefristete Verträge
  • Aushilfsvertrag
  • Minijob-Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Vertrag für freie Mitarbeitende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Und viele mehr
Arbeitsvertrag

Grundsätzlich regelt ein Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis zwischen der beschäftigten Person und dem Unternehmen. Er sieht vor, dass die beschäftigte Person eine Leistung erbringt, für die diese eine vertraglich vereinbarte Vergütung durch den Arbeitgeber erhält. Dabei ist genau festgelegt, welche Dienste die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur Verfügung stellt und wie hoch die entsprechende Vergütung ist.

Zur Form des Arbeitsvertrags gibt es kaum gesetzlichen Vorgaben. Dieser kann zunächst auch mündlich erfolgen, wobei dies nicht empfehlenswert ist. Im Konfliktfall sind mündliche Vereinbarungen weitaus schwieriger nachzuweisen als schriftlich festgehaltene Vertragsbedingungen. Diese sind bis spätestens vier Wochen nach der mündlichen Zusage in einem Arbeitsvertrag schriftlich festzulegen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.

Welche Mindeststandards gelten?

Ein Arbeitsvertrag muss einige grundlegende Angaben enthalten, die in § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) vorgegeben sind. Zu diesen Mindestanforderungen zählen folgende Informationen:

  • Name, Anschrift sowie Arbeitsort der beschäftigten Person und der Firma
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Kurze Darstellung der Tätigkeit
  • Höhe, Fälligkeit und Zusammensetzung der Vergütung
  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
  • Kündigungsfristen

Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Ein Arbeitsvertrag enthält sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Vertragspartner. Von zentraler Bedeutung ist, dass der Arbeitgeber gegenüber der beschäftigten Person weisungsbefugt ist. Dieses Weisungsrecht bezieht sich auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Daneben hat das Unternehmen einige Pflichten zu erfüllen:

  • Vergütung
  • Fürsorge
  • Gleichbehandlung
  • Persönlichkeitsrechte
  • Arbeitszeugnis

Welche Pflichten haben Mitarbeitende?

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages gehen Beschäftigte die Verpflichtung ein, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erfüllen. Aus dem oben beschriebenen Weisungsrecht des Arbeitgebers ergibt sich zudem die Treuepflicht der Mitarbeitenden. Diese besagt, dass den Anweisungen des Arbeitgebers bezüglich Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen und Urlaub Folge zu leisten ist. Natürlich hat aber jede und jeder Beschäftigte ein Recht auf Urlaub, Pausen und zudem übrigens auf Akteneinsicht. Darüber hinaus gelten folgende Pflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • Verschwiegenheit
  • Rücksichtnahme- und Schutzpflicht
  • Arbeitsschutz
  • Wettbewerbsverbot

Bei Fragen im Arbeitsrecht können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Kanzlei in Berlin wenden. Wir beraten Sie gerne persönlich und fachkompetent.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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