Welchen Zweck hat ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Unter einem Täter-Opfer-Ausgleich, kurz: TOA, versteht man eine Einigung, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen oder eine Strafmilderung für den Täter im Prozess zu erzielen. Der Zweck besteht darin, den Rechtsfrieden zwischen Opfer und Täter wiederherzustellen. Meist erfolgt die Durchführung eines TOA auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts durch einen neutralen Mediator. Wir von der Kanzlei RA Rainer Sebel erklären im Folgenden, wann ein TOA sinnvoll ist und wie er abläuft.

Inhalt des Blogbeitrages:

Welches Ziel hat ein TOA?

Rechtliche Regelungen zum TOA

Welche Vor- und Nachteile hat ein TOA?

Wie läuft ein TOA ab?

Mediatorgespräch - Strafrecht Berlin Friedrichshain
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Welches Ziel hat ein TOA?

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann unabhängig von der Art der Straftat durchgeführt werden, um diese aufzuarbeiten und eine Wiedergutmachung für das Opfer auszuhandeln. Das Ziel besteht immer darin, Opfer und Täter unter Aufsicht eines unabhängigen Vermittlers die Möglichkeit zu geben, eine einvernehmliche Regelung zu finden und den Umfang der Wiedergutmachung zu verhandeln.

Rechtliche Regelungen zum TOA

Die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zum TOA sind im Wesentlichen in § 46a StGB zum Thema Schadenswiedergutmachung festgeschrieben. Hier heißt es:

„Hat der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt […], so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen.“

Welche Vor- und Nachteile hat ein TOA?

Eine außergerichtliche Regelung des Konflikts hat meist sowohl für das Opfer als auch für den Täter Vorteile. Wir haben die wichtigsten davon für Sie zusammengefasst.

Opfer

Man with bruise eye hematoma. Wounded victim with black eye.
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  • Aktive Mitbestimmung über Art und Umfang der Wiedergutmachung
  • Unterstützung durch einen neutralen, unabhängigen Vermittler
  • Verringerung des Gefühls der Bedrohung und Belästigung
  • Leichtere Verarbeitung des Erlebten
  • Entschädigung für erlittene Schäden und psychisches Leid
  • Aussicht auf eine schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung

Täter

Male hands in handcuffs
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  • Aktive Beteiligung an der Verhandlung des Ausgleichs
  • Aussicht auf Strafmilderung
  • Mögliche Einstellung einer weiteren Verfolgung der Tat durch das Gericht

Wie läuft ein TOA ab?

In der Praxis besteht ein Täter-Opfer-Ausgleich aus mehreren Schritten. Meist wird er von den Behörden veranlasst und läuft folgendermaßen ab:

▶ Veranlassung

Regt die Staatsanwaltschaft einen TOA an, wird dieser zunächst sowohl dem Opfer als auch dem Täter vorgeschlagen. Willigen beide schriftlich in den Vorschlag ein, informiert die Staatsanwaltschaft die Schlichtungsstelle und teilt dieser die Daten des Opfers und des Täters sowie den Sachverhalt mit.

▶ Vorgespräche

Nach einer Terminabstimmung mit der Schlichtungsstelle finden getrennte Vorgespräche mit dem neutralen Vermittler statt. Dabei werden beide Seiten zum TOA-Verfahren informiert sowie Tatgeschehen, Ursachen und Folgen besprochen. Außerdem wird ein mögliches Ausgleichsgespräch vorbereitet und ein Rahmen für eine Wiedergutmachung gesetzt. Anschließend haben beide Seiten Zeit, über die Gesprächsinhalte nachzudenken und die nötigen Absprachen zu treffen.

▶ Ausgleichsgespräch

Das gemeinsame Gespräch zwischen Opfer, Täter und Schlichter beginnt mit der Klärung der Gesprächsregeln. Anschließend schildern beide Seiten ihre Sicht des Streitfalls. Es folgt eine emotionale Aufarbeitung der Tat, um Lösungsmöglichkeiten zu sammeln. Dies kann z.B. eine Wiedergutmachung in Form von Schmerzensgeld oder Schadensersatz sein. Sind sich Opfer und Täter über den Umfang der Wiedergutmachung einig, unterzeichnen beide eine juristisch abgesicherte Wiedergutmachungsvereinbarung. In dieser ist das Ergebnis des Gesprächs genau dokumentiert und die Art der Wiedergutmachung niedergeschrieben.

▶ Überprüfung der getroffenen Vereinbarung

In der Folge überprüft der unabhängige Vermittler, ob sich der Täter an die Vereinbarung hält. Ist dies der Fall, gilt der TOA als erfolgreich durchgeführt. Hält der Täter sich nicht an die Vereinbarung, gilt der TOA als gescheitert. In beiden Fällen benachrichtigt der Schlichter das Amtsgericht über das Ergebnis. Dann liegt es an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.

Unser erfahrener Anwalt für Strafrecht in Berlin berät Sie gerne zu rechtliche Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich. Lassen Sie sich als Täter oder Opfer einer Straftat zu Ihren Optionen beraten.