Falschparken: Wer zahlt die Abschleppkosten?

Parkraum ist nicht nur knapp, er ist auch teuer. Umso ärgerlicher ist es, wenn wichtige Kundenparkplätze widerrechtlich zugeparkt werden oder ein Falschparker unerlaubt die Einfahrt in ein Privatgrundstück blockiert. In Großstädten hat sich hier mit der sogenannten Parkplatzbewirtschaftung bereits ein eigener Wirtschaftszweig entwickelt, damit Parkplätze auch tatsächlich nur von den rechtmäßig dafür vorgesehenen Personen benutzt werden. 

Hierzu werden üblicherweise Zugangskontrollen wie z.B. Schranken oder Schilder benutzt, die ausdrücklich signalisieren, dass es sich um einen Privatparkplatz für Kunden handelt, dessen Nutzungsdauer beschränkt ist. Das hindert viele Autofahrer trotzdem nicht daran, ihren Wagen – wissentlich oder unwissentlich – widerrechtlich abzustellen. Kanzlei Sebel in Berlin-Friedrichshain erklärt Ihnen, warum Falschparken teuer werden kann, auch wenn mans selbst gar nicht gefahren ist. 

Was zeichnet Falschparken aus und wann darf abgeschleppt werden?

Im Straßenverkehr gibt es viele Bereiche, die für parkende Autos tabu sind. Dazu zählen nicht nur Grundstückseinfahrten, scharfe Kurven und Feuerwehrzufahrten. Unter anderem ziehen folgende Bereiche für Falschparker ein Bußgeld nach sich:

  • Geh- und Radwege
  • Enge und unübersichtliche Straßenstellen
  • Scharfe Kurven
  • Fußgängerüberwege sowie bis zu 5 m davor
  • Halteverbot bzw. eingeschränktes Halteverbot
  • Bis zu 10 m vor Lichtzeichen
  • Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen
  • Feuerwehrzufahrten
  • Sperrflächen
  • Verkehrsberuhigter Bereich
  • In zweiter Reihe
  • Schwerbehinderten-Parkplatz

Abgeschleppt werden darf Ihr Fahrzeug, wenn dieses den allgemeinen Fahrbetrieb stört oder eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. So sind beispielsweise Sicherheitszonen, Wege zu einer Tiefgarage oder Lieferwege dringend freizuhalten. Auch das Zuparken der Einfahrt zu einem privaten Grundstück kann Anlass sein, ein Abschleppen einzuleiten. 

Wer hat die Kosten zu tragen?

Bekommen Sie für falsches Parken in Städten und Gemeinden oder das Fehlen eines Parkscheins einen Strafzettel, so müssen Sie das entsprechende Bußgeld zahlen. Die Kosten für Falschparken schießen deutlich in die Höhe, sobald Sie Ihr Fahrzeug so ungünstig parken, dass dieses von der Stadt oder dem privaten Eigentümer des Grundstücks abgeschleppt wird. Je nach Aufwand, Anfahrtsweg und Preisgestaltung des Abschleppunternehmens können die Kosten hierfür zwischen 200 und 400 € liegen. Allerdings dürfen diese das ortsübliche Niveau nicht übersteigen. 

Wer für die Abschleppkosten aufkommt, hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2009 festgelegt. So darf ein Grundstückseigentümer ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abschleppen lassen und die dafür anfallenden Kosten dem Falschparker übertragen. Im Jahr 2016 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung um eine weitere Regelung ergänzt. Dieser zufolge müssen Grundstückseigentümer den tatsächlichen Fahrer nicht ermitteln, sondern können stattdessen den Halter des Fahrzeugs in Anspruch nehmen. 

Wann sollten Sie Ihren Anwalt einschalten?

Sie wurden abgeschleppt und möchten sich über Ihre Rechte informieren? Insbesondere wenn Sie von eine Rechnung für das Abschleppen von einem privaten Parkplatz erhalten, sollten Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung zahlen. Gleiches gilt, wenn Sie der Überzeugung sind, zu Unrecht abgeschleppt worden zu sein. Fragen Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin.