Diese 5 Dinge sollten Sie als Fahrradfahrer im Straßenverkehr beachten

Zwar brauchen Fahrradfahrer keinen Führerschein, doch müssen auch sie sich an Verkehrsregeln halten. Diese sind im Einzelnen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fixiert, die in Deutschland die Regeln für sämtliche Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt. Nichtsdestotrotz kommen immer wieder Fragen auf: Muss man den Radweg benutzen? Darf man nebeneinander fahren? Was passiert, wenn man ohne Helm fährt? Kanzlei Sebel in Berlin-Friedrichshain kennt die Rechtslage und beantwortet Fahrradfahrern fünf zentrale Fragen bei der Teilnahme am Straßenverkehr.

Gilt in Deutschland die Helmpflicht?

Zwar wird die Frage nach dem Tragen eines Fahrradhelms in Deutschland immer wieder heiß diskutiert, doch auch 2019 gibt es hierzulande keine Helmpflicht. Daher drohen bei Nichttragen auch keine Strafen laut StVO. Dennoch ist es empfohlen, dass Radfahrer einen Helm tragen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. Denn ein Helm minimiert statistisch gesehen das Risiko einer Kopfverletzung.

Dem stehen sozialwirtschaftliche Argumente entgegen, denen zufolge eine Helmpflicht nicht sinnvoll sei, da durch diese die Anzahl der Fahrradfahrer sinken würde. Für diese Menschen entfallen die positiven Wirkungen des Radfahrens wie z. B. die Bewegung, wodurch wiederum das Herzinfarktrisiko in der Gesellschaft ansteigen würde. Außerdem bringen Gegner der Helmpflicht vor, dass sich durch das Tragen eines Helms die Risikobereitschaft erhöhe, wodurch Unfälle nicht vermieden, sondern erst verursacht würden.

Überfahren roter Ampeln oder vor wartende Autos drängen: Ist das erlaubt? 

Drängeln ist nach § 5 Abs. 8 StVO erlaubt – allerdings nur in bestimmten Situationen. Dementsprechend ist es Fahrradfahrern erlaubt, Fahrzeuge zu überholen, die auf dem rechten Fahrstreifen stehen. Dies gilt z. B. bei Stau oder wenn Autos an einer roten Ampel warten. Es ist hingegen nicht erlaubt, als Fahrradfahrer zwischen zwei Reihen hindurch zufahren. Auch das Überholen bei fließendem Verkehr ist verboten. Außerdem gilt: Ebenso wie Autos das Überfahren roter Ampeln untersagt ist, drohen auch Radfahrern bei Rotlichtverstößen empfindliche Geldbußen sowie Punkte in Flensburg. Kommt es infolge des Verstoßes zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar zu einem Unfall, muss der Radfahrer gegebenenfalls zusätzlich Schadenersatz leisten.

Darf man als Fahrradfahrer alkoholisiert fahren?

Grundsätzlich sollte man sich alkoholisiert weder hinter das Steuer noch auf den Fahrradsattel setzen. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille drohen alkoholisierten Radfahrern noch keine Strafen. Erst, wenn es zu alkoholbedingten Fahrfehlern oder Unfällen kommt, droht eine Ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Sanktion. Wer mit 1,6 Promille und mehr noch mit dem Fahrrad unterwegs ist, begeht auch eine Straftat und muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Darunter fallen eine Geld- und Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Wann müssen Fahrradfahrer wo fahren: Fahrradweg, Straße oder Gehweg? 

Steht ein blaues Schild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg, zeigt dies Radfahrer an, dass sie diesen benutzen müssen. Bei anderen Fahrradwegen, die z. B. durch eine rote Pflasterung oder ein Schild mit schwarzem Fahrrad auf weißem Grund gekennzeichnet sind, besteht keine Benutzungspflicht. Sind Fahrradfahrer auf der Straße unterwegs, so müssen diese am rechten Fahrbahnrand fahren. Dabei dürfen diese einen Abstand von etwa 50 bis 80 cm zum Fahrbahnrand halten, der von der Außenkante des Lenkers gemessen wird. Parken Autos am Straßenrand, so ist ein Abstand von mindestens einem Meter empfohlen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Radfahrer von einer sich plötzlich öffnenden Autotür erfasst werden.

Eine Ausnahme bilden Kinder: Bis zu einem Alter von 10 Jahren dürfen diese zum Radfahren den Gehweg benutzen und dabei von einem Elternteil oder einer anderen Aufsichtsperson ab 16 Jahren begleitet werden.

Ist es Radfahrern erlaubt, während der Fahrt über Kopfhörer Musik zu hören?

Die StVO sieht kein generelles Kopfhörerverbot vor. Dennoch ist beim Fahrrad fahren die Lautstärke so zu regulieren, dass die Musik andere verkehrsrelevante Geräusche wie Hupen oder Klingeln nicht übertönt. Kann der Radfahrer aufgrund der Musik andere Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnehmen und verursacht infolgedessen einen Unfall, muss dieser mit einer Mithaftung für den eingetretenen Schaden rechnen. Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin, dieser steht Ihnen gerne beratend zur Seite.