Welche Fallstricke können sich in einem Arbeitsvertrag verbergen?

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis und enthält wichtige Angaben zur Tätigkeit, die Gehaltshöhe, den Arbeitsort und die Arbeitszeiten, weitere grundlegende Inhalte und die Rechte und Pflichten beider Parteien. Diese sind im Nachweisgesetz formuliert, wobei der Arbeitsvertrag eine hohe Vertragsfreiheit genießt. Das bedeutet, ein genauer Blick auf die Klauseln ist notwendig, damit Beschäftigte nicht benachteiligt werden und auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Schwierigkeiten entstehen.

Eine Prüfung ist vor der Unterzeichnung empfehlenswert. Ansonsten gelten die darin festgelegten Vereinbarungen. Fallstricke zeigen sich besonders in den Bereichen der Überstunden, der Kündigungsfristen, Gehaltskürzungen und der Ausschluss- und Versetzungsklauseln. Auch in Sachen Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot gilt es einiges zu beachten. 

Es empfiehlt sich, den Vertrag durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Das ist sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vorteilhaft. Veraltete Mustervorlagen sind nicht immer die beste Voraussetzung für einen einwandfreien Arbeitsvertrag. 

Welche Formulierungen sollten genau geprüft werden?

Es bringt wenig, den Arbeitsvertrag erst auf seine Klauseln zu kontrollieren, wenn bereits ein Streitfall eingetreten ist. Der Arbeitsvertrag sollte immer eindeutige und klare Regeln enthalten, die für beide Parteien gut verständlich sind. Um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist eine Prüfung durch die Fachanwältin oder den Fachanwalt sinnvoll. Einige Formulierungen benötigen den genaueren Blick.

Schon die Art der Tätigkeit sollte exakt formuliert sein, damit Beschäftigte genau wissen, welchen Aufgabenbereich sie übernehmen und nicht einfach durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in andere Abteilungen versetzt werden können oder andere Tätigkeiten zugeteilt bekommen. 

Hier kommt dann auch der Arbeitsort ins Spiel, der im Arbeitsvertrag angegeben werden muss. Das verhindert, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Bedarf die Beschäftigten auffordern, umzuziehen und den Arbeitsort zu wechseln. 

Eine genauere Prüfung lohnt auch bei der Vergütung. Nicht alleine die Höhe des Lohns ist entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt, wann die Auszahlung fällig wird, und die verbindlichen weiteren Regelungen, so Zulagen, Überstunden, Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Sebel, um sich dazu ausführlich von uns beraten zu lassen.

Die Arbeitszeiten werden im Arbeitsvertrag genau festgelegt, können jedoch auch weitere Vereinbarungen enthalten, etwa für die Kinderbetreuung, im Krankheitsfall oder bei Urlaub. Gerade der Urlaubsanspruch ist in den exakten Urlaubstagen zu prüfen. Es besteht ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen. Bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen reduziert sich dieser auf 20 Werktage. Es ist möglich, im Vertrag einen Mehrurlaub zu vereinbaren.

Klauseln, die von Beschäftigten genauer betrachtet werden sollten, sind Vereinbarungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die Mobilitätsklausel, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gestattet, Mitarbeitende bundesweit zu versetzen, und die Regelungen zu Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist beispielsweise die Klausel zur Kleiderordnung interessant. Im Arbeitsvertrag darf vereinbart werden, dass die Präsentation und der Charakter des Unternehmens bei Kundenkontakt gewahrt bleiben und die Mitarbeitenden entsprechend angemessen gekleidet sind.

Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen und welche Leistungen erbringt dieser?

Enthalten sein sollten in einem Arbeitsvertrag immer:

  • Name, Anschrift und Wohnort der oder des Beschäftigten sowie der Firma
  • Antritt bzw. Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Lohnhöhe und Zusammensetzung der Arbeitsentgelte
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsvereinbarungen
  • Kündigungsfristen
  • Unterschrift beider Parteien
Arbeitsvertrag als Symbol für Fallstricke in Verträgen
© rogerphoto/Africa Studio

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht ist für beide Parteien sinnvoll, um den Arbeitsvertrag auf die Klauseln hin zu überprüfen und beim Aufsetzen des Vertrags professionell zu beraten. Das verhindert, dass Streitigkeiten aufkommen oder das Ganze später vor Gericht geht. 
Die klar definierten Klauseln in einem Arbeitsvertrag sind wirksam und unanfechtbar. Wird der Vertrag entsprechend vor der Unterzeichnung geprüft, sind Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Sebel einen ersten Termin, um sich beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.