Was ist ein Versorgungsausgleich und welchen Zweck erfüllt er?

Ein Versorgungsausgleich ermöglicht die Regelung einer Verteilung der Rentenanwartschaften und Rentenrechte beider Ehepartner bei einer Scheidung. Ein Ausgleich auf Rentenbasis wird dabei monatlich gezahlt.

Gedacht ist der Versorgungsausgleich dazu, um einer Ungerechtigkeit vorzubeugen, falls einer der beiden Parteien bei einer Scheidung durch seine Berufstätigkeit mehr Rentenansprüche hat als der andere.

Derjenige, der vergleichsweise niedrige Rentenansprüche hat, erhält die Hälfte von demjenigen, der mehr Anspruch hat.

Dabei ist rechtlich nicht von Bedeutung, warum einer der Ehepartner einen höheren Rentenanspruch hat. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn ein Ehevertrag vorliegt. Der Versorgungsausgleich wird geltend gemacht, wenn die Scheidung beim Familiengericht beantragt ist und wird auch von diesem durchgeführt. Beide Ehegatten erhalten Fragebögen, die ausgefüllt und ans Familiengericht zurückgeschickt werden müssen. Die Rentenansprüche beider Parteien werden dann getrennt berechnet.

Wer hat Anspruch auf einen Versorgungsausgleich und gibt es ihn auch für Lebenspartnerschaften?

Anspruch auf einen Versorgungsausgleich haben Ehepartner und Lebenspartner. Generell müssen beide Ehepartner die in der Ehezeit erworbenen Anrechte zur Hälfte an den anderen Partner abtreten.

Der jeweilige Ehegatte ist dabei Ausgleichsberechtigter oder Ausgleichspflichtiger. Bei einer Ehe, die unter drei Jahre angedauert hat, muss der Ehegatte den Versorgungsausgleich beantragen.

Mann und Frau sitzen am Tisch mit gebrochenem Herz

Familiengerichte unterscheiden dabei nicht, ob eine Ehe oder Lebenspartnerschaft vorliegt. Auch für Lebenspartner gelten die gleichen Ansprüche und Bedingungen, wenn die Lebenspartnerschaft nach dem 1. Januar 2005 geschlossen und eingetragen wurde. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dabei auf alle Ansprüche, die während der Ehe oder Partnerschaft gemeinsam erworben werden.

Wann ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um einen Versorgungsausgleich zu erreichen?

Scheidungen sind leider keine Seltenheit: Mehr als ein Drittel der Ehen scheitern in Deutschland. Die späteren Rentenansprüche müssen daher für beide Ehepartner geregelt werden, um einer finanziellen Benachteiligung vorzubeugen.  

Bei der Scheidung gibt es einen finanziellen Ausgleich in drei Bereichen: 

  • Vermögensauseinandersetzung (Teilung der materiellen Güter, des Hausrats und der Immobilien)
  • Unterhalt (Ausgleich vorhandener finanzieller Unterschiede)
  • Versorgungsausgleich (finanzielle Gerechtigkeit bezüglich aller Rentenansprüche)

Ein Fachanwalt ist in solchen Angelegenheiten die beste Anlaufstelle, um die Ansprüche und finanziellen Beiträge gerecht zu regeln oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn ein Ehevertrag vorliegt. Beim Versorgungsausgleich erfolgt eine interne Teilung, während kein Rentenprivileg vorliegt. Dabei gibt es auch Sonderfälle, die bestimmte Anpassungsregelungen erfordern, und mit denen unsere Kanzlei vertraut ist. Sprechen Sie uns hierauf gerne an.

Bei der Scheidung kommen alle in der Ehe erworbenen Ansprüche der Versorgung auf den Tisch und werden gleichmäßig aufgeteilt. Anwalt Rainer Sebel, Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin-Friedrichshain, berät Sie über alle privaten und betrieblichen Versorgungsansprüche. Nehmen Sie ganz einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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