Welche Strafen drohen mir, wenn ich eine rote Ampel überfahre und geblitzt werde?

Ampeln haben im Straßenverkehr die einfache Aufgabe, zu zeigen, wann das Befahren der Straße möglich und wann ein Halt notwendig ist. Das dient der höheren Verkehrssicherheit und Verkehrsregulierung. Das Überfahren einer roten Ampel ist daher strafbar und zieht einen Bußgeldbescheid nach sich. Das ist sowohl durch Anhalten der Polizei als auch bei der Erfassung durch ein Blitzgerät möglich. Gleiches gilt für Fußgänger, die bei einer roten Ampel über die Straße gehen, und für Fahrradfahrer, die ihre Verkehrspflicht nicht wahrnehmen. Die Bußgelder sind hier sehr unterschiedlich gestaffelt und hängen von der Art des Rotlichtverstoßes ab.

Möglich ist bei Autofahrern das Überfahren der roten Ampel aus Versehen oder mit vollem Bewusstsein. Das spielt für die Strafe jedoch eine geringere Rolle. Wer sich nicht an die Ampelregelung hält, erhöht das Risiko für Verkehrsunfälle. Der Rotlichtverstoß ist daher in der Bestrafung höher angesetzt und zieht Bußgelder zwischen 90 und 360 Euro nach sich. Dazu drohen 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot, je nach Schwere des Vergehens. Kontaktieren Sie die Kanzlei Rainer Sebel, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine Ampel bei Rot überfahren und das Lichtzeichen missachtet wurde. Die Basis dafür ist das Einfahren in den Gefahrenbereich. Wird dieser trotz roter Ampel nicht erreicht und der Halt kommt vorher zustande, sind die Folgen geringer und es liegt kein Rotlichtverstoß, sondern lediglich ein Haltelinienverstoß vor.

Die Sanktionen für das Überfahren einer roten Ampel richten sich nach dem geltenden Verkehrsrecht und den darin festgelegten Verstößen. Abhängig ist die Bestrafung davon, wie lange die Ampel bereits auf Rot geschaltet war. Unterschieden wird in einen einfachen Rotlichtverstoß und in einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Um mehr zu erfahren, kontaktieren Sie unseren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Traffic light in the city with red signal on the background of the road
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Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Überfahren einer roten Ampel?

Der einfache Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel unter einer Sekunde auf Rot geschaltet war. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist dann der Fall, wenn die Ampel mehrere Sekunden auf Rot stand. Danach richten sich auch die Sanktion und das Bußgeld. 

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß und der Erfassung durch ein Blitzgerät ist ein Bußgeld von 90 Euro fällig, begleitet durch 1 Punkt in Flensburg. Wurden dabei jedoch Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar ein Unfall verursacht, ist die Geldstrafe wesentlich höher und beträgt bis zu 240 Euro mit 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot

Stand die Ampel länger auf Rot und liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, sind auch die Konsequenzen strenger reguliert und gelten dabei unabhängig von einer möglichen Gefährdung anderer. Hier drohen ein Bußgeld bis zu 360 Euro, Punkte in Flensburg und das Fahrverbot.

Welche Besonderheiten gelten in der Probezeit?

Wenn Fahranfänger eine rote Ampel überfahren, wird dies als A-Verstoß eingeordnet. Neben den ansonsten anfallenden Sanktionen müssen Fahranfänger zusätzlich mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen, die zwischen 2 bis 4 Jahren beträgt. Dazu wird in der Regel gerichtlich ein Aufbauseminar angeordnet. Damit sollen Fahrer während der Probezeit dazu animiert werden, vorausschauend und vorsichtig zu fahren. Wenn die Teilnahme am Aufbauseminar nicht erfolgt, droht der Entzug des Führerscheins

Wie kann ein Anwalt für Verkehrsrecht in diesem Fall helfen?

Mit einem Anwalt für Verkehrsrecht sind beim Rotlichtverstoß mehrere Optionen möglich. Zunächst kann Einspruch gegen das Bußgeldverfahren eingelegt werden. Hier wird dann geprüft, ob die Blitzanlage korrekt eingestellt oder gar defekt war oder ob der Rotlichtverstoß nicht als Haltelinienverstoß gewertet werden kann. 
Aber auch wenn die Schuld beim Fahrer liegt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beratend zur Seite stehen oder helfen, das Bußgeld zu reduzieren. Vereinbaren Sie mit der Kanzlei Rainer Sebel einen ersten Termin, um alle rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.