Sozialhilfe: Ansprüche und Leistungen

Wer nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe. Außerdem kann das Sozialamt individuell entscheiden, Beiträge zur Rentenversicherung zu tragen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ohne diesen Beitrag im Alter nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen würden. 

Oftmals kommt es rund um das Thema Sozialhilfe zu Streitigkeiten. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, was die Sozialhilfe ist, wer Anspruch auf sie hat und wie Sie bei Unstimmigkeiten handeln können. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Sebel aus Berlin sind der richtige Ansprechpartner rund um sozialrechtliche Themen – gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. 

Holzstempel auf Dokument: Sozialhilfe

Anspruch auf Sozialhilfe, Leistungen und Auflagen 

Sozialhilfe kommt für all jene in Betracht, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. In der Regel sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, bevor Personen Sozialhilfe zusteht. Das bedeutet, dass weder Ihre Angehörigen noch andere Sozialversicherungsträger wie die Kranken- oder Rentenkasse Ihren Lebensunterhalt tragen können. 

Mithilfe der Leistungen sollen hilfsbedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig beziehungsweise bereits im Rentenalter sind, Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung oder Teilhabe am sozialen Leben decken. 

Außerdem dient Sozialhilfe der Gesundheitsfürsorge, sofern eine Person nicht krankenversichert ist, aber auch, wenn pflegebedürftigen Menschen keine Pflegestufe anerkannt wird oder Menschen Unterstützung benötigen, um soziale Herausforderungen zu überwinden. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die im Gefängnis waren.

Ein Punkt dabei ist Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Denn wer mindestens drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, bekommt keine Sozialhilfe, sondern Arbeitslosengeld. Wer Sozialhilfe bekommt, wird vom Sozialamt entschieden. Dabei wird Ihre Situation genau überprüft. In der Praxis bedeutet das, dass Sie ihre Situation beispielsweise wie folgt offenlegen müssen:

  • Kontoauszüge
  • Sparbücher 
  • Nachweis über Antragsstellungen bei anderen Trägern 
  • ärztliche Atteste 
  • Daten von Familienangehörigen 

Zusätzlich kann das Sozialamt verlangen, dass Sie sich psychologischen oder anderen ärztlichen Rat einholen, wenn dieser laut Behörde zu deren Entscheidungsfindung beiträgt. 

Sozialhilfe – diese Bedarfsstufen gibt es 

Die Sozialhilfe kennt insgesamt sechs Regel- und Bedarfsstufen. Wer alleinstehend beziehungsweise alleinerziehend ist und dabei bereits die Volljährigkeit erreicht hat, befindet sich in der Bedarfsstufe 1 und bekommt aktuell 449 Euro. Es folgt Stufe 2, in der sich volljährige Ehe- und Lebenspartner befinden. Pro Person beträgt die Sozialhilfe hier 404 Euro. 

Regelbedarfsstufe 3 ist für all jene da, die volljährig sind und in einer Einrichtung nach SGB XII leben sowie für Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei ihren Eltern leben. Die Höhe der Sozialhilfe beträgt hier 360 Euro. Zusätzlich gilt für die Stufen 4 bis 6 Folgendes:

  • Stufe 4: 14- bis 17-Jährige – 376 Euro 
  • Stufe 5: 6- bis 13-Jährige – 311 Euro 
  • Stufe 6: 0- bis 5-Jährige – 285 Euro 

Wenn Sie Unterstützung beim Thema Sozialhilfe benötigen und Ihre berechtigten Ansprüche geltend machen möchten, ist Rainer Sebel mit seiner Expertise als Anwalt für Sozialrecht Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder E-Mail, wir stehen Ihnen gerne bei.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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