Rechtstipps zur privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung, kurz PKV, ist das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung. Während letztere alle aufnehmen muss, können sich private Versicherungen ihre Versicherten aussuchen. Als Vorteile winken die Übernahme von zusätzlichen Leistungen und die bevorzugte Behandlung und Unterbringung im Krankheitsfall.

Wer kann sich privat versichern lassen?

Selbstständige und Freiberufler fallen nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht der Krankenkassen. Deswegen dürfen sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Auch wer angestellt ist und mehr als 49.950 Euro brutto im Jahr, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, verdient, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Das Gleiche gilt für Verbeamtete und Beamtenanwärter sowie für Studenten und Studentinnen. 

Wie kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen?

Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie erstere kündigen. Dazu setzen Sie ein entsprechendes Schreiben als Kündigungserklärung auf und schicken dieses an die Zentrale Ihrer Krankenkasse. Dabei gilt es, die Frist für eine ordentliche Kündigung zu beachten: Sie beträgt zwei Monate ab dem Letzten des Monats, in dem Sie die Kündigung aussprechen. Um ab August privat versichert zu sein, müssen Sie die Kündigung also spätestens Mitte Mai losschicken.

Eine Patientin mit privater Krankenversicherung

Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Viele private Krankenkassen bieten eine (Teil-)Rückzahlung Ihrer Beiträge an, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die genauen Regeln und Bedingungen variieren je nach Anbieter. In einigen PKV gibt es den Anspruch auf Beitragsrückzahlung auch nur in bestimmten Tarifen. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie die Angaben zu Ihrem Versicherungstarif genau lesen. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, sobald ich mich privat versichere?

Wollen Sie sich als Angestellter oder Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze privat versichern, müssen Sie keinesfalls auf den Arbeitgeberzuschuss für Ihre Versicherungsbeiträge verzichten. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber über den steuerfreien Zuschuss nach wie vor etwa die Hälfte der Kosten. Allerdings ist sein Anteil über die Beitragsbemessungsgrenze auf einen Höchstwert gedeckelt. Sind Ihre monatlichen Beiträge höher, müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Wer zahlt meine Beiträge im Falle einer Arbeitslosigkeit?

Privatversicherte, die arbeitslos werden, werden in der Regel über die Agentur für Arbeit wieder gesetzlich krankenversichert – bei voller Beitragsübernahme des Amts. Auf Wunsch privatversichert kann lediglich bleiben, wer bereits fünf Jahre lang durchgehend bei einer privaten Krankenkasse versichert war. Dann zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen

Sie haben noch Fragen zu Ihrer privaten Krankenversicherung oder brauchen Hilfe dabei, Ihre Rechtsansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse durchzusetzen? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei unseren versierten Anwälten und Anwältinnen für Sozialrecht in Berlin.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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