Was ist die elterliche Sorge im Familienrecht?
Unter der elterlichen Sorge wird die Pflicht verstanden, die Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind haben. Es gilt, dass sie für dieses die Versorgung und Betreuung sicherstellen müssen. Das Sorgerecht umfasst die Vermögenssorge und die Personensorge. Das Kind hat dabei besonders ein Anrecht auf die gewaltfreie Erziehung.
In einer Ehe und auch bei der Scheidung ist die elterliche Sorge für beide Ehepartner verpflichtend, selbst wenn das Kind von einer Partei nicht mehr versorgt und betreut wird. Der eine übernimmt die elterliche Sorge im Haushalt und der andere die finanzielle Unterstützung durch Unterhaltszahlungen.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Berlin für eine ausführliche Beratung, was im Sorgerecht zu beachten ist. Die elterliche Sorge endet, wenn das Kind volljährig ist. Das ist gesetzlich ab einem Alter von 18 Jahren der Fall.
Wer ist bei einer Trennung oder Scheidung sorgeberechtigt?
Auch bei einer Trennung oder Scheidung ist das gemeinsame Sorgerecht für beide Ehepartner gültig und bleibt entsprechend bestehen. Günstig ist es, wenn beide Ehegatten sich einvernehmlich über das Sorgerecht einigen. In der Praxis ist das jedoch seltener der Fall, sodass unsere Kanzlei die Beratung und Vertretung übernimmt, um das Sorgerecht und die damit verbundenen Bedingungen für den Mandanten einzuklagen oder rechtlich geltend zu machen. Das ist besonders bei Meinungsverschiedenheiten sinnvoll und betrifft oft die Unterhaltspflicht und die Häufigkeit, wie und wann ein Elternteil sein Kind besuchen darf.
Die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf nur ein Elternteil ist meistens nicht notwendig. Das ist nur dann der Fall, wenn für das Kind Schwierigkeiten entstehen oder der getrennt lebende Ehegatte gewalttätig oder alkoholsüchtig ist und eine Gefahr für das Kind darstellt. Meistens übernimmt der eine Partner die Betreuung und der andere die finanzielle Unterstützung, sodass das Sorgerecht weiterhin gemeinsam bestehen bleibt. Das bedeutet, dass beide Elternteile über die Erziehung und Versorgung des Kindes entscheiden, so beispielsweise bei einer Krankenhausbehandlung oder wo es zur Schule geht.
Was ist der Unterschied zwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht?
Unterschieden wird in das Sorgerecht und Umgangsrecht in Hinblick auf die Zielsetzung. Ein Sorgeberechtigter hat immer Rechte und Pflichten. Während das Sorgerecht unabhängig vom Umgangsrecht besteht, hat jeder Elternteil das Umgangsrecht mit dem Kind und sogar die Pflicht, den Kontakt zu pflegen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Elternteil sorgeberechtigt ist oder nicht.
Während das Sorgerecht die elterliche Fürsorge betrifft, ist das Umgangsrecht der Anspruch auf Umgang mit einem minderjährigen Kind, um die Bindung zu festigen. Das kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Dritte erweitern, beispielsweise auf die Großeltern. Unsere Kanzlei in Berlin berät Sie bei allen Sorgerechtsfragen. Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin-Friedrichshain und vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns.
Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin
Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-, Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:
- Alt-Treptow
- Britz
- Buchholz
- Friedrichsfelde
- Friedrichshain
- Hohenschönhausen
- Karlshorst
- Kreuzberg
- Lichtenberg
- Neukölln
- Oberschöneweide
- Plänterwald
- Prenzlauer Berg
- Rummelsburg
- Schöneberg
- Tempelhof
- Tiergarten
- Weißensee