Was bedeutet Unterhaltspflicht?

Im Familienrecht bedeutet die Unterhaltspflicht, dass unter bestimmten Bedingungen eine Person dazu verpflichtet ist, eine andere finanziell zu unterstützen. Notwendig ist dies, um die Lebensbedürfnisse dieser Person zu decken. In der Praxis betrifft das meistens Kinder und geschiedene Ehepartner

Die Unterhaltspflicht gibt es für alle untereinander verwandten Personen. Eltern haben die Pflicht des Kindesunterhalts ihren Kindern gegenüber, während später auch die Kinder für ihre Eltern Unterhalt zu leisten haben.

Gleiches gilt bei einer Scheidung oder Trennung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Zwischen den Ehe- oder Lebenspartnern besteht Unterhaltspflicht laut dem BGB. Den Unterhalt gibt es als:

  • Familienunterhalt (während der Ehe als gegenseitiges füreinander Einstehen)
  • Trennungsunterhalt (während der Trennung und Scheidungsphase)
  • Scheidungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt (wenn die Scheidung rechtsgültig ist)

Rufen Sie in unserer Kanzlei in Berlin an, um sich über die Regelung genau zu informieren. Ein Fachanwalt kann helfen, den Unterhalt korrekt zu berechnen und für die jeweilige Partei zu erleichtern.

Wer ist nach einer Scheidung unterhaltspflichtig?

Der Trennungsunterhalt während der Scheidungsphase betrifft denjenigen, der aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht oder weniger verdient. Sobald die Scheidung rechtsgültig wird, fällt dieser weg. Dann wird ein Antrag auf Unterhaltspflicht nach der Scheidung gestellt. Er wird vom Familiengericht nur dann bewilligt, wenn die gesetzlich geregelten Unterhaltsbestände gültig sind. Dies betrifft folgende Fälle:

  • Betreuung eines Kindes
  • Fehlende Erwerbstätigkeit
  • Gebrechen und Krankheiten, die finanzielle Engpässe bewirken

Unterhalt zahlt immer derjenige, der besser verdient oder überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Dafür muss die Ehe allerdings mehr als zwei Jahre bestanden haben. Für das Kind gilt die Unterhaltspflicht immer und betrifft denjenigen, der die Betreuungspflicht nicht übernehmen kann.

Würfel mit dem Wort Unterhalt sind auf Geld aufgelegt

Wie berechnet sich der Kindes- und Ehegattenunterhalt?

Für die Berechnung des Unterhalts spielen drei Faktoren eine Rolle. Das sind: 

  • Unterhaltsbedarf
  • Einkommen der Parteien
  • Rang des Unterhaltsberechtigten

Der Kindesunterhalt wird in Hinblick auf das Nettoeinkommen berechnet, das der Unterhaltspflichtige verdient. Das betrifft denjenigen, der die Betreuung und Versorgung des Kindes nicht übernehmen kann und dies durch die finanzielle Unterstützung ausgleicht. Die Berechnung bezieht sich auf die Daten der Düsseldorfer Tabelle.

Der Ehegattenunterhalt berechnet sich in der Höhe durch folgende Faktoren:

  • Bruttoeinkommen beider Ehegatten
  • Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen

In der Regel sind 3/7 des Nettoeinkommens an den Ehegatten zu zahlen, während der persönliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei 1.200 Euro liegt. Der Unterhaltspflichtige muss dabei leistungsfähig sein.  

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Unterhalts?

Für die Berechnung und Höhe des Unterhalts spielen Faktoren wie die Höhe des Einkommens und das Alter des Kindes eine Rolle. Anhand der Düsseldorfer Tabelle kann genau nachvollzogen und berechnet werden, welcher Betrag den Unterhalt ausmacht. Je älter das Kind oder je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, desto mehr Unterhalt ist erforderlich. Der Bedarf des Ehepartners oder Kindes muss dabei gedeckt sein.

Wie kann ein Anwalt bei der Regelung des Unterhalts helfen?

Die Unterhaltspflicht ist bei einer Scheidung häufig ein Streitthema zwischen den beiden Eheparteien. Ein Fachanwalt kann hier helfen, neutral zu vermitteln und den Unterhaltspflichtigen zu beraten. Das ist besonders bei problematischen Verhältnissen oder bei einem fehlenden Einkommen sinnvoll, wenn es dem Unterhaltspflichtigen nicht möglich ist, für den Unterhalt des Ehegatten oder des Kindes aufzukommen.

Es muss für eine Unterhaltsverpflichtung eine Bedürftigkeit des Ehepartners bestehen. Das ist dann gegeben, wenn dieser für den eigenen Lebensunterhalt nicht aufkommen kann. Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin-Friedrichshain und vereinbaren Sie einen Termin, um die Unterhaltsangelegenheiten einvernehmlich und vorteilhaft zu regeln.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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