Mit gekauften Followern auf Social Media für Produkte werben – ist das strafbar?

Was früher einmal die Anzeige im Fernseher oder in der Zeitung tat, erledigt heute das Influencer Marketing. Möchten Unternehmen ihre Marken oder neue Produkte an den Mann / die Frau bringen oder eine Nachricht verbreiten, kooperieren sie mit reichweitenstarken Influencern auf großen Social-Media-Kanälen.

Mitverantwortlich für den Erfolg der Influencer auf Instagram, Snapchat und Co sind unterschiedliche Methoden des sogenannten Influencer-Marketings, wozu unter anderem der umstrittene Kauf von Followern gehören kann. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin geben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zum Thema Influencer Marketing und wie die Gesetzeslage in Bezug auf den Kauf von Followern aussieht.

Was ist Influencer Marketing?

Wie auch in anderen Marketingformen geht es beim Influencer Marketing darum, mit bestimmten Techniken Produkte, Dienstleistungen oder Marken zu verbreiten. In diesem Fall nutzt man den Status eines sogenannten „Influencers“, einer bekannten Online-Persönlichkeit, die auf Kanälen wie Instagram oder Youtube eine gewisse Reichweite aufweisen kann. Die Reichweite ergibt sich aus der Followeranzahl des Kanals, der Zahl der Videoaufrufe und der Interaktion in Form von Kommentaren oder Ähnlichem.

Influencer dienen nicht nur als Werbeträger:

  • Sie sind Experten und Kritiker.
  • Sie erwähnen den Firmennamen; und sie sorgen somit für dessen Bekanntheitssteigerung.
  • Sie zeigen Produkte und äußern sich zu deren Qualität sowie zur Handhabung und geben ihre Meinung kund.

Aufgrund ihres Einflusses haben sie somit die Möglichkeit, kritische Themen ans Licht zu bringen und den Ruf eines Unternehmens oder einer Marke im positiven sowie im negativen zu beeinflussen. Diese mögliche Machtposition eines erfolgreichen Influencers lässt bereits erahnen, dass die Techniken zur Erlangung von falschen Followerzahlen und einer unechten Reichweite rechtlich relevant sein müssen.

Der Kauf von Followern

Wer seine Followeranzahl auf Social Media beträchtlich und ohne viel Eigenaufwand erhöhen möchte, hat die Möglichkeit, hierfür Dienstleister gegen Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Mithilfe bestimmter Einstellungen generiert der bezahlte Service zahlreiche Accounts, die zu Followern werden.
Das Problem: Die Accounts werden als sogenannte „Zombie-Accounts“ bezeichnet, da sie nicht zu aktiven Usern gehören, keine Interaktion ausführen und dementsprechend schnell wieder deaktiviert werden.

Einige große Plattformen wie zum Beispiel Instagram sprechen sich bereits aktiv gegen diese Form des Followergewinns aus. So sperrt der Onlinedienst beispielsweise vorübergehend Profile, wenn bekannt wird, dass der Influencer mithilfe bestimmter Anbieter gegen die Richtlinien verstoßen hat.

Was sagt das Gesetz zum Kauf von Followern?

Kurz gesagt: Strafbar ist jeder, der sich durch die falsche Followeranzahl einen Vermögensvorteil verschafft.

Kaufen Privatpersonen für ihren eigenen Online-Erfolg Follower, sind bis auf Maßregelungen der Plattform grundsätzlich keine Folgen zu erwarten. Nutzen jedoch Unternehmen oder Unternehmer zwielichtige Anbieter für die künstliche Steigerung der Followeranzahl, hat dies weitreichende Folgen. Denn Unternehmen verschaffen sich durch die falsche Beliebtheit von Fake-Followern einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern auf dem Markt. Dasselbe gilt für Influencer, die sich Kooperationspartner durch eine falsche Reichweite erkaufen.

Dies beschreibt auch § 263 Abs. 1 im Strafgesetzbuch (StGB). Der Paragraf besagt, dass die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, zum Beispiel durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen, strafbar ist. Die Täuschung in Bezug auf eine größere Reichweite und Beliebtheit auf Online-Plattformen ist somit durch Fake-Follower gegeben.