Was ist ein Ehevertrag und was regelt er?

Bei einer Heirat gilt in Deutschland automatisch ein gesetzlicher Zugewinnausgleich. Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, gelten der Versorgungsausgleich und die Unterhaltspflicht. Um eine individuelle Vereinbarung zu treffen, bietet sich ein Ehevertrag an.

Dieser regelt in einvernehmlicher Bestimmung, wie das vorhandene Vermögen beider Ehepartner nach der Scheidung aufgeteilt wird und wer welche Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich hat. Die Vertragsbedingungen können dabei sehr frei gestaltet werden, bedürfen jedoch gemäß BGB der notariellen Beglaubigung.  

Eine Beratung durch einen Anwalt ist daher empfehlenswert. Unsere Kanzlei bietet Unterstützung beim Aufsetzen und bei der Prüfung durch den Notar sowie ebenfalls eine Vertretung, wenn der Ehevertrag angefochten wird. 

Warum benötigt man für das Aufsetzen, Prüfen und Anfechten eines Ehevertrags einen Anwalt? 

In einer typischen Zugewinngemeinschaft verfügen beide Ehepartner eigenständig über ihr Vermögen. Erst die Trennung und Scheidung macht notwendig, dass die Vermögensverhältnisse gerichtlich geklärt werden müssen und der Partner mit dem geringeren Vermögen einen Unterhalt erhält. Von der Differenz beider Vermögen erhält der schlechter gestellte Ehepartner dann die Hälfte.

Ein Ehevertrag dagegen regelt die Bedingungen nach eigenem Maßstab und kann den gesetzlichen Zugewinnausgleich umgehen. Das betrifft auch die Gütertrennung, einen möglichen Vermögenszuwachs oder wenn der Wunsch besteht, bestimmte Gegenstände oder Werte im Ausgleich zu beschränken.

Stift liegt auf einem Ehevertrag

Der Ehevertrag ist eine rechtliche Angelegenheit, die eine faire Regelung ermöglicht. Niemand weiß, was in zehn Jahren sein wird oder in der Zukunft passiert. Dabei ist eine freie Gestaltung möglich, wobei es ratsam ist, den Vertrag durch einen Anwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen, da es dennoch juristische Dinge zu beachten gibt.

Der Ehevertrag kann ebenfalls erweitert oder angepasst werden, wenn Bedarf dafür besteht, wobei der Anwalt beratend zur Seite steht. Kommt es zu einer Scheidung, ist bereits ein Fachanwalt vorhanden, der mit dem Sachverhalt vertraut ist, sodass keine neue Suche notwendig wird.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und lassen Sie sich ausführlich beraten. Das ist auch dann wichtig, wenn der Ehevertrag angefochten werden soll. Hierbei ist zwingend ein Anwalt notwendig.

Wann ist der Ehevertrag mit einer notariellen Beglaubigung sinnvoll?

Für eine rechtliche Gültigkeit ist es wichtig, den Ehevertrag durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Der Vertrag wird zwischen den Ehepartnern entweder vor der Hochzeit oder auch während der Ehe geschlossen. Sinnvoll ist das in folgenden Fällen:

  • Unterschiedlich hohe Vermögen der Ehepartner
  • Kein Kinderwunsch und keine Ausgleichsforderungen nach einer Scheidung
  • Verschiedene Nationalitäten (sodass das Recht des Landes gilt, in welchem das Ehepaar wohnt und lebt)
  • Eigenes Unternehmen im Besitz eines Ehepartners (um das Betriebsvermögen zu sichern)

Welche Leistungen erbringt ein Anwalt für Familienrecht?

Ein Ehevertrag ermöglicht die verantwortungsvolle Gestaltung aller rechtlichen Auswirkungen einer Ehe im Scheidungsfall und schafft klare Verhältnisse. Ein Anwalt für Familienrecht betreut dabei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei allen Fragen rund um den Ehevertrag. Anders, als es der Notar tut, vertritt der Anwalt allein die Interessen seines Mandanten.

Die Leistungen unserer Kanzlei:.

  • Hilfe beim Aufsetzen und Gestalten des Ehevertrags
  • Prüfung der Eheverträge
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Durchsetzung von ehevertraglichen Ansprüchen und Forderungen
  • Anfechtung von Eheverträgen
  • Steuerliche Begleitung

Für ein unverbindliches Beratungsgespräch kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin-Friedrichshain per E-Mail oder telefonisch.

Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte des Straf-, Familien- sowie Arbeitsrechts spezialisiert. Daneben erhalten Mandanten auch rund um das Sozial-Vertrags- sowie Verkehrsrecht leistungsstarke Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

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