Title: Welche Fallstricke können sich in einem Arbeitsvertrag verbergen?
Published: 18. Mai 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Welche Fallstricke können sich in einem Arbeitsvertrag verbergen?

 Veröffentlicht am 18. Mai 20217. Februar 2024

Der Arbeitsvertrag bildet die **Grundlage** für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis
und enthält wichtige Angaben zur **Tätigkeit**, die **Gehaltshöhe**, den **Arbeitsort**
und die **Arbeitszeiten**, weitere grundlegende Inhalte und die Rechte und Pflichten
beider Parteien. Diese sind im **Nachweisgesetz** formuliert, wobei der Arbeitsvertrag
eine hohe **Vertragsfreiheit** genießt. Das bedeutet, ein genauer Blick auf die 
Klauseln ist notwendig, damit Beschäftigte nicht benachteiligt werden und auch für
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Schwierigkeiten entstehen.

Eine Prüfung ist **vor der Unterzeichnung** empfehlenswert. Ansonsten gelten die
darin festgelegten Vereinbarungen. Fallstricke zeigen sich besonders in den Bereichen
der **Überstunden**, der **Kündigungsfristen**, **Gehaltskürzungen** und der **Ausschluss-
und Versetzungsklauseln**. Auch in Sachen Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot gilt
es einiges zu beachten. 

Es empfiehlt sich, den Vertrag durch **eine Anwältin oder einen [Anwalt für Arbeitsrecht](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)**
prüfen zu lassen. Das ist sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeberinnen 
und Arbeitgeber vorteilhaft. Veraltete Mustervorlagen sind nicht immer die beste
Voraussetzung für einen einwandfreien Arbeitsvertrag. 

## **Welche Formulierungen sollten genau geprüft werden?**

Es bringt wenig, den Arbeitsvertrag erst auf seine Klauseln zu kontrollieren, wenn
bereits ein Streitfall eingetreten ist. Der Arbeitsvertrag sollte immer **eindeutige
und klare Regeln** enthalten, die für beide Parteien gut verständlich sind. Um mögliche
Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist eine Prüfung durch die Fachanwältin oder den Fachanwalt
sinnvoll. Einige Formulierungen benötigen den genaueren Blick.

Schon die Art der Tätigkeit sollte exakt formuliert sein, damit Beschäftigte genau
wissen, welchen **Aufgabenbereich** sie übernehmen und nicht einfach durch Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber in andere Abteilungen versetzt werden können oder andere Tätigkeiten
zugeteilt bekommen. 

Hier kommt dann auch der **Arbeitsort** ins Spiel, der im Arbeitsvertrag angegeben
werden muss. Das verhindert, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Bedarf die
Beschäftigten auffordern, umzuziehen und den Arbeitsort zu wechseln. 

Eine genauere Prüfung lohnt auch bei der **Vergütung**. Nicht alleine die Höhe des
Lohns ist entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt, wann die Auszahlung fällig wird,
und die verbindlichen weiteren Regelungen, so **Zulagen**, **Überstunden**, **Sonderzahlungen**,
Weihnachts- und Urlaubsgeld. Kontaktieren Sie unsere **Kanzlei Rechtsanwalt Rainer
Sebel**, um sich dazu ausführlich von uns beraten zu lassen.

Die **Arbeitszeiten** werden im Arbeitsvertrag genau festgelegt, können jedoch auch
weitere Vereinbarungen enthalten, etwa für die Kinderbetreuung, im Krankheitsfall
oder bei Urlaub. Gerade der **Urlaubsanspruch** ist in den exakten Urlaubstagen 
zu prüfen. Es besteht ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen. 
Bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen reduziert sich dieser auf 20 Werktage. Es ist
möglich, im Vertrag einen **Mehrurlaub** zu vereinbaren.

Klauseln, die von Beschäftigten genauer betrachtet werden sollten, sind Vereinbarungen
bei **befristeten Arbeitsverhältnissen**, die **Mobilitätsklausel**, die Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber gestattet, Mitarbeitende bundesweit zu versetzen, und die Regelungen
zu **Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot**. 
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
ist beispielsweise die **Klausel zur Kleiderordnung** interessant. Im Arbeitsvertrag
darf vereinbart werden, dass die Präsentation und der Charakter des Unternehmens
bei Kundenkontakt gewahrt bleiben und die Mitarbeitenden entsprechend angemessen
gekleidet sind.

## **Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen und welche Leistungen erbringt dieser?**

Enthalten sein sollten in einem Arbeitsvertrag immer:

 * Name, Anschrift und Wohnort der oder des Beschäftigten sowie der Firma
 * Antritt bzw. Beginn des Arbeitsverhältnisses
 * Arbeitsort
 * Tätigkeitsbeschreibung
 * Lohnhöhe und Zusammensetzung der Arbeitsentgelte
 * Arbeitszeit
 * Urlaubsvereinbarungen
 * Kündigungsfristen
 * Unterschrift beider Parteien

![Arbeitsvertrag als Symbol für Fallstricke in Verträgen](https://www.kanzlei-sebel.
de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/11/arbeitsvertrag-aschliessen-berlin.jpg)

 © rogerphoto/Africa Studio

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht ist für **beide Parteien** sinnvoll,
um den Arbeitsvertrag auf die Klauseln hin zu überprüfen und beim Aufsetzen des 
Vertrags professionell zu beraten. Das verhindert, dass **Streitigkeiten** aufkommen
oder das Ganze später vor Gericht geht. 
Die klar definierten Klauseln in einem 
Arbeitsvertrag sind wirksam und unanfechtbar. Wird der Vertrag entsprechend vor 
der Unterzeichnung geprüft, sind Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
auf der sicheren Seite. Vereinbaren Sie mit unserer **Kanzlei Rechtsanwalt Rainer
Sebel** einen ersten Termin, um sich beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen gerne zur
Verfügung.

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