Title: Vormundschaft für das eigene Kind finden: die Rechtsgrundlagen zusammengefasst
Published: 18. Februar 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Vormundschaft für das eigene Kind finden: die Rechtsgrundlagen zusammengefasst

 Veröffentlicht am 18. Februar 20217. Februar 2024

Rechtlich gesehen ist die Vormundschaft die gesetzliche Fürsorge für ein **Mündel**,
entsprechend für eine Person, die **nicht volljährig** ist und der eine **volle 
Geschäftsfähigkeit fehlt**. Der Vormund übernimmt für das Mündel die Verantwortung
und übernimmt mit der Fürsorge die gesamte Geschäftsfähigkeit und alle **Rechte 
und Pflichten**.

## Wann kommt es zu einer Vormundschaft?

Die Vormundschaft unterscheidet sich noch einmal von der Betreuung. Letztere wird
in der Regel zugewiesen, wenn eine volljährige Person körperliche, geistige oder
seelische Behinderungen aufweist oder an einer psychischen Krankheit leidet und 
damit nicht geschäftsfähig ist.

Über das Betreuungsgericht wird dann eine betreuende Fachkraft zugewiesen, welche
die Vormundschaft übernimmt. Die Vormundschaft dagegen betrifft nur **Minderjährige**.
Das ist für Kinder dann der Fall, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, das Kind
zu versorgen, oder wenn sie verstorben sind.

## Wer kann die Vormundschaft erteilen?

Eine Vormundschaft wird ausschließlich durch das **Familiengericht** erteilt und
nach bestimmten Voraussetzungen festgesetzt. Das betrifft besonders die **persönlichen
Verhältnisse** und die **geeignete Vermögenslage** eines Vormunds, damit dieser 
für die Vormundschaft geeignet ist und seine Pflicht erfüllt. Die Vormundschaft 
wird durch das Gericht **von Amts wegen** angeordnet. Das ist auch vor der Geburt
möglich, wenn ein Kind einen Vormund benötigt. Sie kann dagegen **nicht beantragt**
werden.

## Wer kann eine Vormundschaft übernehmen und wer nicht?

Die Vormundschaft können Personen übernehmen, die **volljährig** sind und **nicht
selbst unter Betreuung stehen**. Der Vormund kann auch durch die Eltern bestimmt
werden, wobei bei mehreren Vormündern dann die Benennung durch den zuletzt verstorbenen
Elternteil gültig wird.

Eine Vormundschaft ist nicht für Minderjährige möglich oder für Personen, die selbst
nicht in der Lage sind, ihren Alltag zu bewältigen. Auch gelten bestimmte Voraussetzungen,
um für das Mündel die besten Voraussetzungen zu schaffen.

Da eine Vormundschaft zugewiesen wird und nicht beantragt werden kann, besteht die**
Möglichkeit einer Ablehnung**, wenn beispielsweise bereits viele Kinder im Haushalt
sind oder weitere Personen betreut werden, wenn Krankheit und Gebrechen voraussetzen,
dass keine ordnungsgemäße Vormundschaft durchgeführt werden kann, oder wenn der 
Wohnsitz zu weit von dem des Mündels entfernt ist. Fragen Sie hierzu unseren [Anwalt für Familienrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/familienrecht/).

## Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Vormund?

Ein Vormund hat mehrere Pflichten:

 * das Mündel zu beaufsichtigen,
 * die Erziehung zu übernehmen,
 * Sorge zu tragen, dass es unter guten Voraussetzungen aufwächst.

Der Vormund bestimmt dabei alle **geschäftlichen Belange** und auch den **Aufenthalt
des Mündels** (beispielsweise wo es zur Schule geht).

![Vormundschaft in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/sites/
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 © adobeStock/Martinan

Für das Mündel hat der Vormund die **Verantwortung für das Vermögen**, kann jedoch
nicht einfach schalten und walten, wie er möchte. Er muss dem Familiengericht jährlich
die **Vermögensverwaltung** und Rechnung vorlegen. Möglich ist lediglich eine Befreiung
davon durch die Eltern, die den Vormund benannt haben. Das Vermögen muss dabei sicher
und verzinst angelegt werden und wird bei Volljährigkeit an das Mündel herausgegeben.

Das Verhältnis entspricht daher einem Eltern-Kind-Verhältnis. Das beinhaltet die:

 * Personensorge
 * Vermögenssorge
 * Vertretung des Kindes

## Was geschieht, wenn das Kind Kontakt zu den leiblichen Eltern aufnehmen möchte?

Ein Kind hat das Recht, seine Eltern zu sehen, wobei gesetzlich festgelegte Regeln
gelten. Möchte die leibliche Mutter mehr Umgang mit dem Kind, hängt die **Entscheidung
dennoch vom Vormund ab**. Der Aufenthalt des Mündels darf durch den Vormund bestimmt
werden, sodass dieser auch das Recht zur **Mitbestimmung** hat, wenn es um den Kontakt
zwischen Mündel und Eltern geht. Um einvernehmliche Vereinbarungen treffen zu können,
übernimmt das **Jugendamt** die Klärung. Auch das Kind wird in der Regel in die 
Entscheidung mit einbezogen, wenn es dazu in der Lage ist.

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