Title: Versorgungsausgleich bei Scheidung
Author: RegioHelden
Published: 5. März 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Was ist ein Versorgungsausgleich und welchen Zweck erfüllt er?

Ein **Versorgungsausgleich** ermöglicht die Regelung einer Verteilung der **Rentenanwartschaften**
und **Rentenrechte** beider Ehepartner bei einer Scheidung. Ein Ausgleich auf Rentenbasis
wird dabei monatlich gezahlt.

Gedacht ist der Versorgungsausgleich dazu, um einer Ungerechtigkeit vorzubeugen,
falls einer der beiden Parteien bei einer Scheidung durch seine Berufstätigkeit 
mehr Rentenansprüche hat als der andere.

Derjenige, der vergleichsweise **niedrige Rentenansprüche** hat, erhält die **Hälfte**
von demjenigen, der **mehr Anspruch** hat.

Dabei ist rechtlich nicht von Bedeutung, warum einer der Ehepartner einen höheren
Rentenanspruch hat. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn ein **Ehevertrag** vorliegt.
Der Versorgungsausgleich wird geltend gemacht, wenn die **Scheidung** beim Familiengericht
beantragt ist und wird auch von diesem durchgeführt. Beide Ehegatten erhalten **
Fragebögen**, die ausgefüllt und ans Familiengericht zurückgeschickt werden müssen.
Die Rentenansprüche beider Parteien werden dann **getrennt berechnet**.

## Wer hat Anspruch auf einen Versorgungsausgleich und gibt es ihn auch für Lebenspartnerschaften?

Anspruch auf einen Versorgungsausgleich haben **Ehepartner** und **Lebenspartner**.
Generell müssen beide Ehepartner die in der Ehezeit erworbenen Anrechte zur **Hälfte**
an den anderen Partner abtreten.

Der jeweilige Ehegatte ist dabei Ausgleichsberechtigter oder Ausgleichspflichtiger.
Bei einer Ehe, die unter drei Jahre angedauert hat, muss der Ehegatte den Versorgungsausgleich
beantragen.

![Mann und Frau sitzen am Tisch mit gebrochenem Herz](https://www.kanzlei-sebel.
de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/08/versorgungsausgleich-scheiung-anwalt-berlin_209437803.
jpg)

Familiengerichte unterscheiden dabei nicht, ob eine **Ehe** oder **Lebenspartnerschaft**
vorliegt. Auch für Lebenspartner gelten die gleichen Ansprüche und Bedingungen, 
wenn die Lebenspartnerschaft nach dem **1. Januar 2005** geschlossen und eingetragen
wurde. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dabei auf alle Ansprüche, die während
der Ehe oder Partnerschaft gemeinsam erworben werden.

## Wann ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um einen Versorgungsausgleich zu erreichen?

Scheidungen sind leider keine Seltenheit: Mehr als ein Drittel der Ehen scheitern
in Deutschland. Die späteren **Rentenansprüche** müssen daher für beide Ehepartner
geregelt werden, um einer **finanziellen Benachteiligung** vorzubeugen.  

Bei der Scheidung gibt es einen finanziellen Ausgleich in drei Bereichen: 

 * Vermögensauseinandersetzung (Teilung der materiellen Güter, des Hausrats und 
   der Immobilien)
 * Unterhalt (Ausgleich vorhandener finanzieller Unterschiede)
 * Versorgungsausgleich (finanzielle Gerechtigkeit bezüglich aller Rentenansprüche)

Ein Fachanwalt ist in solchen Angelegenheiten die beste Anlaufstelle, um die Ansprüche
und finanziellen Beiträge **gerecht zu regeln** oder eine Beratung in Anspruch zu
nehmen, wenn ein **Ehevertrag** vorliegt. Beim Versorgungsausgleich erfolgt eine
interne Teilung, während kein Rentenprivileg vorliegt. Dabei gibt es auch **Sonderfälle**,
die bestimmte Anpassungsregelungen erfordern, und mit denen unsere Kanzlei vertraut
ist. Sprechen Sie uns hierauf gerne an.

Bei der Scheidung kommen alle in der Ehe erworbenen Ansprüche der Versorgung auf
den Tisch und werden gleichmäßig aufgeteilt. Anwalt Rainer Sebel, Ihr [**Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin-Friedrichshain**](https://www.kanzlei-sebel.de/familienrecht/),
berät Sie über alle privaten und betrieblichen Versorgungsansprüche. Nehmen Sie 
ganz einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.

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