Title: Verkehrsrecht
Author: RegioHelden
Published: 5. März 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Friedrichshain – Kanzlei Sebel

Tagtäglich sind wir auf Straßen und Gehwegen in Berlin unterwegs. Dabei ist es wichtig,
einen sicheren und funktionierenden Verkehrsfluss zu haben. Hier kommt das **Verkehrsrecht**
ins Spiel. Es umfasst Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen, und
teilt sich in **öffentliches und privates Recht**. Unser [Rechtsanwalt in Berlin Friedrichshain](https://www.kanzlei-sebel.de/)
berät Sie gerne.

Folgendes finden Sie unter Verkehrsrecht verzeichnet:

 * Straßenverkehrsrecht
 * Straßen- und Wegerecht
 * Personen- und Güterverkehr
 * Luftfrachtrecht
 * Eisenbahnrecht
 * Recht der Wasserstraßen
 * Seerecht
 * Weitere Verkehrsmittel

Wir beraten und vertreten Sie in verkehrsrechtlichen Fällen – rufen Sie uns an!

Tel.: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/+49302947986?output_format=md)
E-Mail: [kontakt@kanzlei-sebel.de](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/kontakt@kanzlei-sebel.de?output_format=md)

## Die Vielfältigkeit des Verkehrsrechts

Es gibt drei weitere Teilbereiche des Verkehrsrechts, in denen oft Hilfe benötigt
wird. Sie hatten einen Verkehrsunfall? Hier tritt das **Verkehrszivilrecht **ein.
Schwerwiegende Verkehrsdelikte werden über das **Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht**
geregelt. Dreht sich das Vergehen um die Fahrerlaubnis, tritt das **Verkehrsverwaltungsrecht**
in Kraft. In allen drei Bereichen sind wir Experte und helfen Ihnen mit unserer 
langjährigen Erfahrung weiter. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder konkreten
Anliegen.

**Weitere wichtige Themen, die im Verkehrsrecht Anwendung finden:**

Bußgeldverfahren

## Juristische Beratung zum Bußgeldverfahren in Berlin-Friedrichshain

Ein Bußgeldverfahren kann schlimme Folgen haben – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot
droht. Besonders für Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind,
kann dies schnell die gesamte Existenz bedrohen. Rechtsanwalt Rainer Sebel mit Kanzleisitz
in Berlin hilft Ihnen in diesem Fall und bei weiteren Fragen zum Verkehrsrecht schnell
und kompetent weiter.

## Wann genau kommt es zu einem Bußgeldverfahren?

Bei einem Bußgeldverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Verkehrsrecht, das
der **Ahndung sämtlicher im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten** dient.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, einen
Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer handelt.

Das Verfahren gliedert sich in **drei Abschnitte**:

 * Vorverfahren
 * Zwischenverfahren
 * Gerichtsverfahren

Zunächst wird in einem **Vorverfahren** nach einem Verstoß, beispielsweise einer
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einhergehendem Unfall, der Sachverhalt ermittelt
und ein Bußgeldbescheid verschickt. Erkennt der Beschuldigte die Schuld an, ist 
das Verfahren mit Zahlung des Bußgeldes und dem Erteilen von Punkten in Flensburg
abgeschlossen. Bei kleineren Vergehen erfolgt die Einstellung meist mit Zahlung 
eines Verwarnungsgeldes.

Wird allerdings Einspruch eingelegt, weil der Bußgeldbescheid zum Beispiel fehlerhaft
ist, beginnt das **Zwischenverfahren**. Bei diesem wird zunächst geprüft, ob alle
Fristen eingehalten wurden, und anschließend werden alle Beweise zusammengetragen.
Dann kommt es meist zu einer **Verhandlung vor Gericht**. Dort wird der Bescheid
entweder bestätigt oder aufgehoben.

## Wieso ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie die Geldbuße nicht vorschnell
zahlen. Eine **Prüfung des Sachverhalts durch einen Anwalt** ist häufig angebracht,
denn viele der verschickten Bescheide der Bußgeldstelle sind fehlerhaft. Unsere 
Rechtsanwaltskanzlei in Berlin prüft Bescheide und berät Sie dahingehend, ob ein**
Einspruch** Aussicht auf Erfolg hat. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn schwerwiegende
Folgen, wie etwa der Verlust der Fahrerlaubnis drohen. Eine **kompetente Verteidigung**
ist in diesem Fall Gold wert.

MPU

## Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain – kompetent beraten bei MPU und Führerscheinentzug

**Was ist eine MPU und wann kann diese auf Sie zukommen?**

Wenn Sie im Straßenverkehr auffällig geworden sind oder über sieben Punkte in Flensburg
haben, droht der Führerscheinentzug. Aufgrund der **Medizinisch-Psychologischen 
Untersuchung**, kurz: MPU oder umgangssprachlich „Idiotentest“, berät die Begutachtungsstelle
für Fahreignung die Führerscheinbehörde über den Entzug und die** Neuerteilung der
Fahrerlaubnis**. Während der Untersuchung wird die medizinische sowie psychologische
Fahreignung durch Gutachter geprüft.

**Was müssen Sie beachten?**

Das im Rahmen der MPU erstellte **medizinisch-psychologisches Gutachten** entscheidet
mit, ob Sie wieder ans Steuer dürfen oder ob Ihnen der Führerschein langfristig 
entzogen wird. Egal, ob Alkohol, Drogen oder anderweitige Auffälligkeiten der Grund
für das Gutachten waren – Sie müssen die Behörde nun überzeugen, dass Ihnen an einer
Verhaltens- und Einstellungsänderung gelegen ist. Es gilt: früh in der Sperrfrist
reagieren, **ausführlich vorbereiten** und keine Fristen versäumen.

**Wie können Sie sich vorbereiten?**

Setzen Sie auf kompetente Beratung und ausführliche Vorbereitung, um einen reibungslosen
Ablauf der MPU zu ermöglichen. Die Fahrerlaubnis-Sperrzeit können Sie sinnvoll nutzen,
indem Sie einen **Verkehrspsychologen** aufsuchen. Die Beratung hilft, Sie erfolgreich
durch die MPU zu bringen. Zudem verbessert sie die Fahreignung und beugt künftigen
Verstößen vor. Wenn Sie bereits **früh in der Sperrfrist** mit einer verkehrspsychologische
Therapie reagieren, können Sie Ihre Chancen auf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis
deutlich steigern. In bestimmten Fällen können Sie Ihre Sperrfrist verkürzen.

**Wieso ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?**

Während der Vorbereitung auf die MPU sowie im Verlauf der Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde
ist es sinnvoll, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Denn die Behörden haben Ihnen 
gegenüber meist einen Wissensvorsprung. Ein Anwalt hilft Ihnen, sich Ihrer **Rechte
und Möglichkeiten** im Verfahren jederzeit bewusst zu sein und den für Sie **bestmöglichen
Ausgang des Konflikts** zu erzielen. So können Sie die Vorwürfe, die zum Entzug 
des Führerscheins geführt haben, anfechten. Auch gegen eine negativ ausgefallene
MPU können Sie Rechtsmittel einlegen. Gerne beraten wir Sie, welche Schritte in 
Ihrem Fall sinnvoll sind und informieren Sie über Ihren Handlungsspielraum.

## Ein Unfall dauert nur Sekunden und hat doch schwere Folgen

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, auch wenn Sie diesen nicht verschuldet
haben, müssen Sie jetzt aufpassen! Es ist sowohl für Schuldiger wie auch für Opfer
Vorsicht geboten. Denn wenn Ihr Unfallgegner anwaltlich vertreten ist, sind Sie 
oft mit **Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadensersatz** konfrontiert, denen
Sie als Laie schwer entgegentreten können. Rechtsanwälte verfügen über Spezialwissen,
das sie zugunsten Ihrer Mandanten einsetzen. Es ist Ihr gutes Recht und liegt in
Ihrem eigenen Interesse, sich selbst an einen **Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in
Berlin** zu wenden. Denn es geht darum, Forderungen der Gegenseite effektiv abzuwehren
und Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen.

![Verkehrsunfall in Berlin als Symbol für das Verkehrsrecht](https://www.kanzlei-
sebel.de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/08/unfall-verkehrsrecht_43171411.jpg)

## Das kann Ihnen nach einem Unfall drohen

Nicht nur **Schadensersatz** und **Schmerzensgeld** drohen nach einem Verkehrsunfall.
Bei einem Unfall im Straßenverkehr, der einen Schaden oder gar die Verletzung einer
Person herbeiführt, kann ein **Fahrverbot** verhängt werden. Manchmal ist der Führerschein
auf Dauer gefährdet (Entziehung der Fahrerlaubnis). Genau wie Rechtsanwälte haben
auch Behörden einen Wissensvorsprung.

Diese **Strafen** können Ihnen drohen:

 * Bußgeldverfahren
 * Punkte in Flensburg
 * Fahrverbote
 * Geld- oder Freiheitsstrafen

Lassen Sie sich deshalb von einem **Anwalt für Verkehrsstrafrecht** vertreten! Dies
gilt auch dann, wenn gegen Sie der Vorwurf erhoben wird, unter dem Einfluss von 
Alkohol oder anderer Drogen ein Fahrzeug geführt zu haben. Kontaktieren Sie uns.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Tel.: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/+49302947986?output_format=md)
E-Mail: [kontakt@kanzlei-sebel.de](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/kontakt@kanzlei-sebel.de?output_format=md)

## Ein qualifizierter Rechtsanwalt an Ihrer Seite verschafft Ihnen Sicherheit

Als **kompetentes Rechtsanwaltsbüro mit langjähriger Erfahrung** profitieren Sie
von unserer praktischen Erfahrung mit Behörden (z.B. Polizei und Ordnungsamt) sowie
Gerichten in Berlin.

**Äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben**.
Eine einzige unbedachte Aussage kann schwere Folgen haben. Beherzigen Sie unseren**
anwaltlichen Rat**, nach einem Verkehrsunfall oder zum Beispiel bei Fahren unter
Alkoholeinfluss, von Ihrem **gesetzlichen Schweigerecht** Gebrauch zu machen. Mit
einem kompetenten Anwalt an Ihrer Seite gehen Sie auf Nummer sicher.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Tel.: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/+49302947986?output_format=md)
E-Mail: [kontakt@kanzlei-sebel.de](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/kontakt@kanzlei-sebel.de?output_format=md)

## Häufig gestellte Fragen im Verkehrsrecht

Welche Auswirkungen hat Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit?

Alkohol ist ein vielfältig wirkendes Gift, besonders schnell beeinträchtigt es das
zentrale Nervensystem. Je nach Blutgehalt stört Alkohol Konzentration, Wahrnehmung,
Reaktionsvermögen, Selbsteinschätzung und Emotionen und kann über Kontrollverlust
bis hin zum Koma führen. 

Folgende Ausfallerscheinungen stellen sich etwa ab diesen Blutalkoholkonzentrationen(
BAK) in Promille (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut) ein: 

 * 0,3: erste Fehleinschätzungen von Distanzen und Geschwindigkeiten, steigende 
   Bereitschaft zu riskantem Verhalten, sinkendes Urteilsvermögen
 * 0,5: Gleichgewichts- und Sehstörungen, verzögerte Reaktionsgeschwindigkeit, zunehmende
   Enthemmung
 * 0,8: starke Sichtfeldeinschränkung, nachlassende Konzentrationsfähigkeit, steigende
   Risikobereitschaft
 * 1,2: häufig Aggressivität, stark geminderte Hell-dunkel-Anpassungsfähigkeit der
   Augen, gestörte Sprache und Koordination

Welche Promillegrenzen gibt es für Autofahrer und was folgt daraus?

Die jeweiligen Schwellenwerte für die Blutalkoholkonzentration (BAK) in Promille
sind:

 * 0,0 für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren. Höhere Werte
   werden als Ordnungswidrigkeit mit Probezeitverlängerung und ggf. als Straftat
   geahndet
 * 0,3 gilt als relative Fahruntüchtigkeit. Bei Ausfallerscheinungen oder einem 
   Unfall ist der Tathergang unter Alkoholeinfluss eine Straftat.
 * 0,5: Ordnungswidrigkeit, ggf. auch eine Straftat
 * 1,1: absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat
 * 1,6: Straftat mit MPU-Pflicht

Eine Einordnung als Ordnungswidrigkeit zieht mindestens ein Bußgeld, befristetes
Fahrverbot und Punkte in Flensburg nach sich, je nach Schwere und Häufigkeit des
Vergehens.  Straffällig (Trunkenheitsfahrt) wird, wer unter klaren Ausfallerscheinungen,
alkoholtypischer Unfallfolge oder mehr als 1,1 Promille BAK fährt. Geahndet wird
dies mit Geld- oder Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist
für eine Neuerteilung und unter Umständen Anordnung einer **MPU** (Medizinisch-Psychologische
Untersuchung) als Nachweis der Fahreignung.

Hafte ich für Fehler oder Schäden beim Leisten Erster Hilfe?

In Not ist laienhafte Hilfe besser als keine Hilfe – und deshalb Pflicht. Der Gesetzgeber
stellt unverhoffte und **beherzte Nothelfer** unter besonderen Schutz. Als Ersthelfer
sind Sie allgemein durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Fehler und Schäden
in der Ausübung Ihrer Pflicht abgesichert (SGB VII) und nicht haftbar, selbst wenn
sich der gesundheitliche Zustand des Opfers verschlechtert. Erleiden Sie dabei selbst
Schäden, sind auch diese gedeckt. Nur für extreme Ausnahmefälle kommt Fahrlässigkeit
in Betracht.

Wer dagegen nur aus Angst vor Fehlern keinerlei Sofortmaßnahmen am Unfallort ergreift,
begeht eine Straftat und kann wegen **unterlassener Hilfeleistung** belangt werden.

Wer darf eine Fußgängerzone befahren und wie schnell?

Grundsätzlich sollen sich Fußgänger frei und ungefährdet in der ihnen vorbehaltenen
Fußgängerzone bewegen können. Kraft- und selbst Fahrräder dürfen dort nicht fahren.
Eventuelle **Ausnahmen** werden für Fahrräder, Lieferanten, Taxis oder Anwohner 
durch entsprechende Beschilderungen oder Vignetten geregelt. Ansonsten jedoch ist
zum Befahren, Halten oder Parken eine Sondererlaubnis der Straßenverkehrsbehörde
erforderlich, für Arbeiten oder Umzüge eine befristete Ausnahmegenehmigung. 

Für Fußgängerzonen zugelassene Fahrzeuge, egal welcher Art, müssen Fußgängern Vorrang
gewähren und **Schrittgeschwindigkeit** fahren. Dies gilt auch für nicht-motorisierte
Fortbewegungsmittel wie Skateboards, Inlineskates, Tretroller oder Segways.

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Briesener Weg 15712623 Berlin**Telefon: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/+49302947986?output_format=md)****
Fax: 030 – 29779992**

## Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte
des **Straf-, Familien-** sowie **Arbeitsrechts** spezialisiert. Daneben erhalten
Mandanten auch rund um das **Sozial-**, **Vertrags-** sowie **Verkehrsrecht** leistungsstarke
Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen
wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem
vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

 * Alt-Treptow
 * Britz
 * Buchholz
 * Friedrichsfelde
 * Friedrichshain
 * Hohenschönhausen
 * Karlshorst
 * Kreuzberg
 * Lichtenberg
 * Neukölln
 * Oberschöneweide
 * Plänterwald
 * Prenzlauer Berg
 * Rummelsburg
 * Schöneberg
 * Tempelhof
 * Tiergarten
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