Title: Welchen Zweck hat ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Published: 20. Juli 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Welchen Zweck hat ein Täter-Opfer-Ausgleich?

 Veröffentlicht am 20. Juli 20217. Februar 2024

Unter einem Täter-Opfer-Ausgleich, kurz: TOA, versteht man eine **Einigung, um einen
Konflikt außergerichtlich beizulegen** oder eine **Strafmilderung** für den Täter
im Prozess zu erzielen. Der Zweck besteht darin, den Rechtsfrieden zwischen Opfer
und Täter wiederherzustellen. Meist erfolgt die Durchführung eines TOA auf Veranlassung
der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts durch einen neutralen Mediator. Wir von
der **Kanzlei RA Rainer Sebel** erklären im Folgenden, wann ein TOA sinnvoll ist
und wie er abläuft.

####  Inhalt des Blogbeitrages:

 [Welches Ziel hat ein TOA? ](https://www.kanzlei-sebel.de/taeter-opfer-ausgleich/?output_format=md#zieltoa)

 [Rechtliche Regelungen zum TOA ](https://www.kanzlei-sebel.de/taeter-opfer-ausgleich/?output_format=md#rechttoa)

 [Welche Vor- und Nachteile hat ein TOA?](https://www.kanzlei-sebel.de/taeter-opfer-ausgleich/?output_format=md#vorundnachteiltoa)

 [Wie läuft ein TOA ab? ](https://www.kanzlei-sebel.de/taeter-opfer-ausgleich/?output_format=md#toaablauf)

![Mediatorgespräch - Strafrecht Berlin Friedrichshain](https://www.kanzlei-sebel.
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## Welches Ziel hat ein TOA?

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann unabhängig von der Art der Straftat durchgeführt 
werden, um diese aufzuarbeiten und eine Wiedergutmachung für das Opfer auszuhandeln.
Das Ziel besteht immer darin, **Opfer und Täter** unter Aufsicht eines unabhängigen
Vermittlers die Möglichkeit zu geben, eine **einvernehmliche Regelung** zu finden
und den Umfang der Wiedergutmachung zu verhandeln.

## Rechtliche Regelungen zum TOA

Die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zum TOA sind im Wesentlichen in § 46a StGB
zum Thema Schadenswiedergutmachung festgeschrieben. Hier heißt es:

„Hat der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (
Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht
oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt […], so kann das Gericht die Strafe
nach § 49 Abs. 1 mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis 
zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist,
von Strafe absehen.“

## Welche Vor- und Nachteile hat ein TOA?

Eine außergerichtliche Regelung des Konflikts hat meist sowohl für das Opfer als
auch für den Täter **Vorteile**. Wir haben die wichtigsten davon für Sie zusammengefasst.

### Opfer

![Man with bruise eye hematoma. Wounded victim with black eye.](https://www.kanzlei-
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Opfer_Blaues-Auge_Blog_.jpg)

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 * **Aktive Mitbestimmung** über Art und Umfang der Wiedergutmachung
 * Unterstützung durch einen neutralen, unabhängigen Vermittler
 * Verringerung des Gefühls der Bedrohung und Belästigung
 * **Leichtere Verarbeitung** des Erlebten
 * Entschädigung für erlittene Schäden und psychisches Leid
 * Aussicht auf eine schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung

### Täter

![Male hands in handcuffs](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/sites/
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 * Aktive Beteiligung an der Verhandlung des Ausgleichs
 * Aussicht auf **Strafmilderung**
 * Mögliche Einstellung einer weiteren Verfolgung der Tat durch das Gericht

## Wie läuft ein TOA ab?

In der Praxis besteht ein Täter-Opfer-Ausgleich aus** mehreren Schritten**. Meist
wird er von den Behörden veranlasst und läuft folgendermaßen ab:

### ▶ Veranlassung

Regt die Staatsanwaltschaft einen TOA an, wird dieser zunächst sowohl dem Opfer 
als auch dem Täter vorgeschlagen. **Willigen beide schriftlich in den Vorschlag 
ein**, informiert die Staatsanwaltschaft die Schlichtungsstelle und teilt dieser
die Daten des Opfers und des Täters sowie den Sachverhalt mit.

###  ▶ Vorgespräche

Nach einer Terminabstimmung mit der Schlichtungsstelle finden** getrennte Vorgespräche
mit dem neutralen Vermittler** statt. Dabei werden beide Seiten zum TOA-Verfahren
informiert sowie Tatgeschehen, Ursachen und Folgen besprochen. Außerdem wird ein
mögliches Ausgleichsgespräch vorbereitet und ein Rahmen für eine Wiedergutmachung
gesetzt. Anschließend haben beide Seiten Zeit, über die Gesprächsinhalte nachzudenken
und die nötigen Absprachen zu treffen.

###  ▶ Ausgleichsgespräch

Das gemeinsame Gespräch zwischen Opfer, Täter und Schlichter beginnt mit der Klärung
der Gesprächsregeln. Anschließend schildern beide Seiten ihre Sicht des Streitfalls.
Es folgt eine** emotionale Aufarbeitung der Tat**, um Lösungsmöglichkeiten zu sammeln.
Dies kann z.B. eine Wiedergutmachung in Form von Schmerzensgeld oder Schadensersatz
sein. Sind sich Opfer und Täter über den Umfang der Wiedergutmachung einig, unterzeichnen
beide eine juristisch abgesicherte **Wiedergutmachungsvereinbarung**. In dieser 
ist das Ergebnis des Gesprächs genau dokumentiert und die Art der Wiedergutmachung
niedergeschrieben.

###  ▶ Überprüfung der getroffenen Vereinbarung

In der Folge überprüft der unabhängige Vermittler, ob sich der Täter an die Vereinbarung
hält. Ist dies der Fall, gilt der TOA als erfolgreich durchgeführt. **Hält der Täter
sich nicht an die Vereinbarung**, gilt der TOA als gescheitert. In beiden Fällen
benachrichtigt der Schlichter das Amtsgericht über das Ergebnis. Dann liegt es an
der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder **Anklage
erhoben** wird.

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berät Sie gerne zu rechtliche Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich. Lassen Sie
sich als Täter oder Opfer einer Straftat zu Ihren Optionen beraten.

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