Title: Rechtstipps zur Privaten Krankenversicherung
Published: 31. Mai 2022
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Rechtstipps zur privaten Krankenversicherung

Die** **private Krankenversicherung,** kurz PKV**, ist das Gegenstück zur gesetzlichen
Krankenversicherung. Während letztere alle aufnehmen muss, können sich private Versicherungen
ihre Versicherten aussuchen. Als Vorteile winken die **Übernahme von zusätzlichen
Leistungen** und die **bevorzugte Behandlung und Unterbringung** im Krankheitsfall.

## Wer kann sich privat versichern lassen?

**Selbstständige und Freiberufler** fallen nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht
der Krankenkassen. Deswegen dürfen sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder 
privat krankenversichern. Auch wer angestellt ist und mehr als 49.950 Euro brutto
im Jahr, die sogenannte **Versicherungspflichtgrenze**, verdient, kann sich von 
der Versicherungspflicht befreien lassen und zu einer privaten Krankenversicherung
wechseln. Das Gleiche gilt für **Verbeamtete und Beamtenanwärter** sowie für Studenten
und Studentinnen. 

## Wie kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen?

Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie
erstere kündigen. Dazu setzen Sie ein entsprechendes Schreiben als **Kündigungserklärung**
auf und schicken dieses an die Zentrale Ihrer Krankenkasse. Dabei gilt es, die **
Frist für eine ordentliche Kündigung** zu beachten: Sie beträgt **zwei Monate ab
dem Letzten des Monats**, in dem Sie die Kündigung aussprechen. Um ab August privat
versichert zu sein, müssen Sie die Kündigung also spätestens Mitte Mai losschicken.

![Eine Patientin mit privater Krankenversicherung](https://www.kanzlei-sebel.de/
wp-content/uploads/sites/6110/2022/05/eine-patientin-in-der-sprechstunde-eines-arztes-
gynaekologe-oder-p.jpg)

## Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Viele private Krankenkassen bieten eine **(Teil-)Rückzahlung Ihrer Beiträge** an,
wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres **keine Leistungen in Anspruch nehmen**.
Die genauen Regeln und Bedingungen variieren je nach Anbieter. In einigen PKV gibt
es den Anspruch auf Beitragsrückzahlung auch **nur in bestimmten Tarifen**. Um hier
auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie die Angaben zu Ihrem Versicherungstarif
genau lesen. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

## Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, sobald ich mich privat versichere?

Wollen Sie sich als Angestellter oder Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
privat versichern, müssen Sie keinesfalls auf den **Arbeitgeberzuschuss für Ihre
Versicherungsbeiträge** verzichten. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber über 
den steuerfreien Zuschuss nach wie vor **etwa die Hälfte der Kosten**. Allerdings
ist sein Anteil über die Beitragsbemessungsgrenze **auf einen Höchstwert gedeckelt**.
Sind Ihre monatlichen Beiträge höher, müssen Sie die Differenz selbst tragen.

## Wer zahlt meine Beiträge im Falle einer Arbeitslosigkeit?

Privatversicherte, die arbeitslos werden, werden in der Regel über die Agentur für
Arbeit **wieder gesetzlich krankenversichert** – bei voller Beitragsübernahme des
Amts. **Auf Wunsch privatversichert** kann lediglich bleiben, wer bereits fünf Jahre
lang durchgehend bei einer privaten Krankenkasse versichert war. Dann zahlt die 
Agentur für Arbeit einen **Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen**. 

Sie haben noch **Fragen zu Ihrer privaten Krankenversicherung **oder brauchen Hilfe
dabei, Ihre **Rechtsansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse durchzusetzen**? Kontaktieren
Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei unseren versierten [Anwälten und Anwältinnen für Sozialrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/sozialrecht/).

## Jetzt Termin vereinbaren

   Name

   Telefon

   E-Mail

Nachricht

  Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Angaben,
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Referrer-URL, Browsertyp, IP-Adresse) zum
Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

---

## Ihre Vorteile

 * Ausführliche Beratung
 * Direkte Hilfe
 * Breitgefächertes Angebot
 * Jahrelange Erfahrung

---

#### Unsere Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

---

#### Hier finden Sie uns

**Rechtsanwalt Rainer Sebel  **
Briesener Weg 15712623 Berlin**Telefon: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/sozialrecht/rechtstipps-zur-privaten-krankenversicherung/+49302947986?output_format=md)****
Fax: 030 – 29779992**

## Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte
des **Straf-, Familien-** sowie **Arbeitsrechts** spezialisiert. Daneben erhalten
Mandanten auch rund um das **Sozial-**, **Vertrags-** sowie **Verkehrsrecht** leistungsstarke
Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen
wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem
vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

 * Alt-Treptow
 * Britz
 * Buchholz
 * Friedrichsfelde
 * Friedrichshain
 * Hohenschönhausen
 * Karlshorst
 * Kreuzberg
 * Lichtenberg
 * Neukölln
 * Oberschöneweide
 * Plänterwald
 * Prenzlauer Berg
 * Rummelsburg
 * Schöneberg
 * Tempelhof
 * Tiergarten
 * Weißensee

 Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen. 
 Erfahren Sie mehr in 
der [Datenschutzerklärung von Google Maps (öffnet in neuem Tab)](https://policies.google.com/privacy?hl=de).
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um diesen Inhalt zu laden.

   Inhalt von Google Maps immer anzeigen