Title: Sorge Umgangsrecht
Author: RegioHelden
Published: 5. März 2021
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Was ist die elterliche Sorge im Familienrecht?

Unter der **elterlichen Sorge** wird die **Pflicht** verstanden, die Eltern gegenüber
einem minderjährigen Kind haben. Es gilt, dass sie für dieses die **Versorgung und
Betreuung** sicherstellen müssen. Das Sorgerecht umfasst die Vermögenssorge und 
die Personensorge. Das Kind hat dabei besonders ein Anrecht auf die **gewaltfreie
Erziehung**.  

In einer Ehe und auch bei der Scheidung ist die elterliche Sorge für beide Ehepartner**
verpflichtend**, selbst wenn das Kind von einer Partei nicht mehr versorgt und betreut
wird. Der eine übernimmt die elterliche Sorge im Haushalt und der andere die finanzielle
Unterstützung durch **Unterhaltszahlungen**.  

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Berlin für eine ausführliche **Beratung**, was
im Sorgerecht zu beachten ist. Die **elterliche Sorge endet**, wenn das Kind volljährig
ist. Das ist gesetzlich ab einem Alter von **18 Jahren** der Fall.  

## Wer ist bei einer Trennung oder Scheidung sorgeberechtigt? 

Auch bei einer **Trennung** oder **Scheidung** ist das **gemeinsame Sorgerecht**
für beide Ehepartner gültig und bleibt entsprechend bestehen. Günstig ist es, wenn
beide Ehegatten sich **einvernehmlich** über das Sorgerecht einigen. In der Praxis
ist das jedoch seltener der Fall, sodass unsere Kanzlei die Beratung und Vertretung
übernimmt, um das Sorgerecht und die damit verbundenen Bedingungen für den Mandanten
einzuklagen oder rechtlich geltend zu machen. Das ist besonders bei **Meinungsverschiedenheiten**
sinnvoll und betrifft oft die **Unterhaltspflicht** und die **Häufigkeit**, wie 
und wann ein Elternteil sein Kind besuchen darf.

![Papier Figuren Familie ist zerbrochen ](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/
uploads/sites/6110/2021/08/scheidung-familienrecht-berlin_210680756.jpg)

Die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf nur ein Elternteil ist meistens
nicht notwendig. Das ist nur dann der Fall, wenn für das Kind Schwierigkeiten entstehen
oder der getrennt lebende Ehegatte gewalttätig oder alkoholsüchtig ist und eine 
Gefahr für das Kind darstellt. Meistens übernimmt der eine Partner die Betreuung
und der andere die finanzielle Unterstützung, sodass das Sorgerecht weiterhin gemeinsam
bestehen bleibt. Das bedeutet, dass beide Elternteile über die Erziehung und Versorgung
des Kindes entscheiden, so beispielsweise bei einer Krankenhausbehandlung oder wo
es zur Schule geht.

## Was ist der Unterschied zwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht?

Unterschieden wird in das **Sorgerecht** und **Umgangsrecht** in Hinblick auf die
Zielsetzung. Ein Sorgeberechtigter hat immer Rechte und Pflichten. Während das Sorgerecht
unabhängig vom Umgangsrecht besteht, hat jeder Elternteil das Umgangsrecht mit dem
Kind und sogar die Pflicht, den Kontakt zu pflegen. Es spielt dabei keine Rolle,
ob das Elternteil sorgeberechtigt ist oder nicht.

Während das Sorgerecht die elterliche Fürsorge betrifft, ist das Umgangsrecht der
Anspruch auf Umgang mit einem minderjährigen Kind, um die Bindung zu festigen. Das
kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Dritte erweitern, beispielsweise auf
die Großeltern. Unsere Kanzlei in Berlin berät Sie bei allen Sorgerechtsfragen. 
Kontaktieren Sie Ihren **[Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin-Friedrichshain](https://www.kanzlei-sebel.de/familienrecht/)**
und vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns.

## Jetzt Termin vereinbaren

   Name

   Telefon

   E-Mail

Nachricht

  Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Angaben,
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Referrer-URL, Browsertyp, IP-Adresse) zum
Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

---

## Ihre Vorteile

 * Ausführliche Beratung
 * Direkte Hilfe
 * Breitgefächertes Angebot
 * Jahrelange Erfahrung

---

#### Unsere Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

---

#### Hier finden Sie uns

**Rechtsanwalt Rainer Sebel  **
Briesener Weg 15712623 Berlin**Telefon: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/sorge-umgangsrecht/+49302947986?output_format=md)****
Fax: 030 – 29779992**

## Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte
des **Straf-, Familien-** sowie **Arbeitsrechts** spezialisiert. Daneben erhalten
Mandanten auch rund um das **Sozial-**, **Vertrags-** sowie **Verkehrsrecht** leistungsstarke
Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen
wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem
vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

 * Alt-Treptow
 * Britz
 * Buchholz
 * Friedrichsfelde
 * Friedrichshain
 * Hohenschönhausen
 * Karlshorst
 * Kreuzberg
 * Lichtenberg
 * Neukölln
 * Oberschöneweide
 * Plänterwald
 * Prenzlauer Berg
 * Rummelsburg
 * Schöneberg
 * Tempelhof
 * Tiergarten
 * Weißensee

 Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen. 
 Erfahren Sie mehr in 
der [Datenschutzerklärung von Google Maps](https://policies.google.com/privacy?hl=de).
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um diesen Inhalt zu laden.

   Inhalt von Google Maps immer anzeigen