Title: Rechtsberatung Unterhaltspflicht
Author: RegioHelden
Published: 5. März 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Was bedeutet Unterhaltspflicht?

Im Familienrecht bedeutet die **Unterhaltspflicht**, dass unter bestimmten Bedingungen
eine Person dazu verpflichtet ist, eine andere finanziell zu unterstützen. Notwendig
ist dies, um die **Lebensbedürfnisse** dieser Person zu decken. In der Praxis betrifft
das meistens **Kinder** und geschiedene **Ehepartner**. 

Die Unterhaltspflicht gibt es für alle untereinander verwandten Personen. Eltern
haben die **Pflicht des Kindesunterhalts** ihren Kindern gegenüber, während später
auch die Kinder für ihre Eltern Unterhalt zu leisten haben.

Gleiches gilt bei einer **Scheidung** oder **Trennung** einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.
Zwischen den Ehe- oder Lebenspartnern besteht Unterhaltspflicht laut dem BGB. Den
Unterhalt gibt es als:

 * Familienunterhalt (während der Ehe als gegenseitiges füreinander Einstehen)
 * Trennungsunterhalt (während der Trennung und Scheidungsphase)
 * Scheidungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt (wenn die Scheidung rechtsgültig
   ist)

Rufen Sie in unserer **Kanzlei in Berlin** an, um sich über die Regelung genau zu
informieren. Ein **Fachanwalt** kann helfen, den Unterhalt korrekt zu berechnen 
und für die jeweilige Partei zu erleichtern.

## Wer ist nach einer Scheidung unterhaltspflichtig?

Der **Trennungsunterhalt** während der Scheidungsphase betrifft denjenigen, der 
aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht oder weniger verdient. Sobald die Scheidung
rechtsgültig wird, fällt dieser weg. Dann wird ein **Antrag auf Unterhaltspflicht**
nach der Scheidung gestellt. Er wird vom Familiengericht nur dann bewilligt, wenn
die gesetzlich geregelten Unterhaltsbestände gültig sind. Dies betrifft folgende
Fälle:

 * Betreuung eines Kindes
 * Fehlende Erwerbstätigkeit
 * Gebrechen und Krankheiten, die finanzielle Engpässe bewirken

Unterhalt zahlt immer derjenige, der **besser verdient** oder überhaupt einer **
Erwerbstätigkeit** nachgeht. Dafür muss die Ehe allerdings mehr als **zwei Jahre**
bestanden haben. Für das Kind gilt die Unterhaltspflicht immer und betrifft denjenigen,
der die **Betreuungspflicht** nicht übernehmen kann.

![Würfel mit dem Wort Unterhalt sind auf Geld aufgelegt](https://www.kanzlei-sebel.
de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/08/unterhalt-anwalt-berlin_182894335.jpg)

## Wie berechnet sich der Kindes- und Ehegattenunterhalt?

Für die Berechnung des Unterhalts spielen drei Faktoren eine Rolle. Das sind: 

 * Unterhaltsbedarf
 * Einkommen der Parteien
 * Rang des Unterhaltsberechtigten

Der Kindesunterhalt wird in Hinblick auf das **Nettoeinkommen** berechnet, das der
Unterhaltspflichtige verdient. Das betrifft denjenigen, der die Betreuung und Versorgung
des Kindes nicht übernehmen kann und dies durch die finanzielle Unterstützung ausgleicht.
Die Berechnung bezieht sich auf die Daten der **Düsseldorfer Tabelle**.

Der Ehegattenunterhalt berechnet sich in der Höhe durch folgende Faktoren:

 * Bruttoeinkommen beider Ehegatten
 * Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen

In der Regel sind **3/7 des Nettoeinkommens** an den Ehegatten zu zahlen, während
der persönliche **Selbstbehalt** des Unterhaltspflichtigen bei **1.200 Euro** liegt.
Der Unterhaltspflichtige muss dabei leistungsfähig sein.  

## Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Unterhalts?

Für die Berechnung und Höhe des Unterhalts spielen Faktoren wie die **Höhe des Einkommens**
und das **Alter des Kindes** eine Rolle. Anhand der Düsseldorfer Tabelle kann genau
nachvollzogen und berechnet werden, welcher Betrag den Unterhalt ausmacht. Je älter
das Kind oder je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, desto mehr Unterhalt
ist erforderlich. Der Bedarf des Ehepartners oder Kindes muss dabei gedeckt sein.

## Wie kann ein Anwalt bei der Regelung des Unterhalts helfen?

Die Unterhaltspflicht ist bei einer Scheidung häufig ein Streitthema zwischen den
beiden Eheparteien. Ein Fachanwalt kann hier helfen, neutral zu vermitteln und den
Unterhaltspflichtigen zu beraten. Das ist besonders bei **problematischen Verhältnissen**
oder bei einem **fehlenden Einkommen** sinnvoll, wenn es dem Unterhaltspflichtigen
nicht möglich ist, für den Unterhalt des Ehegatten oder des Kindes aufzukommen.

Es muss für eine Unterhaltsverpflichtung eine **Bedürftigkeit** des Ehepartners 
bestehen. Das ist dann gegeben, wenn dieser **für den eigenen Lebensunterhalt nicht
aufkommen kann**. Kontaktieren Sie Ihren [Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin-Friedrichshain](https://www.kanzlei-sebel.de/familienrecht/)
und vereinbaren Sie einen Termin, um die Unterhaltsangelegenheiten einvernehmlich
und vorteilhaft zu regeln.

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