Title: Neues System zur Arbeitszeiterfassung (neu seit 14. Mai 2019)
Published: 12. August 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Neues System zur Arbeitszeiterfassung (neu seit 14. Mai 2019)

 Veröffentlicht am 12. August 20207. Februar 2024

Das Arbeitszeitgesetz schreibt verbindliche Regeln zur täglichen und wöchentlichen
Arbeitszeit sowie zu den Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer vor. Arbeitgeber
und Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes
zu halten.

Unternehmen haben bisher jedoch völlig unterschiedlich die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer
erfasst. Vorgeschrieben war lediglich, dass Überstunden genau zu erfassen sind. 
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil vom 14.05.2019 die **Pflichten 
zur Erfassung der Arbeitszeit verschärft**. Wir von der Kanzlei RA Rainer Sebel 
aus Berlin-Friedrichshain geben im nachfolgenden Artikel einen Überblick darüber,
was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukünftig bei der Erfassung der Arbeitszeit beachten
müssen und nützliche Tipps zum Thema Arbeitsrecht.

## Pflicht zur genauen Protokollierung der Arbeitszeit durch Arbeitgeber

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 sind Arbeitgeber in 
Deutschland zukünftig verpflichtet, die **tägliche und wöchentliche Arbeitszeit 
genau zu erfassen**. Bislang war es für Arbeitgeber ausreichend, folgende Aspekte
der Arbeitszeit zu dokumentieren:

 * die Arbeitszeit, die über die vertraglich geregelte tägliche Arbeitszeit hinausgeht
 * Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
 * bei Kraftfahrern die vollständige Erfassung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit

Es ist zukünftig jedoch nicht mehr ausreichend, diese Aspekte zu erfassen. Vorausgegangen
war dem Urteil die Klage einer spanischen Gewerkschaft, die eine Bank dazu verpflichten
wollte, die tägliche Arbeitszeit mit einem entsprechenden System vollständig zu 
erfassen.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs gaben mit dem Urteil der Gewerkschaft 
Recht. Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sind durch die Richter nun aufgefordert,„
ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die**
von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann**“.

Die Überführung in nationales Recht obliegt nun den einzelnen Mitgliedsstaaten. 
Für Unternehmen in Deutschland bedeutet das letztlich, dass die **Arbeitszeit** 
der Arbeitnehmer in Zukunft **vollumfänglich dokumentiert** werden muss.

## Welche Auswirkungen hat das Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil in erster Linie, dass sie, sofern noch nicht
vorhanden,** Arbeitszeiterfassungssysteme installieren** müssen, mit denen die tägliche
und wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer lückenlos dokumentiert werden kann.
Diese Tatsache ist insbesondere für die Unternehmen problematisch, die bislang nicht
über ein solches System verfügen.

Gewerkschaften gehen davon aus, dass in vielen Betrieben Mehrarbeit geleistet wird,
die bislang nicht dokumentiert wird. Zudem ist es in Deutschland verboten, Mitarbeiter
zu überwachen. Im Rahmen der Umsetzung der Aufzeichnung der täglichen und wöchentlichen
Arbeitszeit müssen Arbeitgeber diesen Aspekt berücksichtigen.

Für Unternehmen hat das Urteil jedoch auch** datenschutzrechtliche Konsequenzen**.
So muss bei der Einführung eines solchen Zeiterfassungssystems genau geklärt werden,
wer auf die Daten zugreifen kann und darf. Wird die Arbeitszeit durch einen externen
Dienstleister erfasst, so müssen die Datenschutzgrundverordnung und weitere Vorschriften
über den Datenschutz eingehalten werden.

Für Arbeitnehmer bedeutet das Urteil, dass es zukünftig **keine Vertrauensarbeitszeit
mehr** geben wird. Somit werden sich manche Arbeitszeitmodelle ändern und komplett
verschwinden. Betroffen sind jedoch längst nicht alle Arbeitnehmer in Deutschland,
da in zahlreichen Betrieben die Arbeitszeit bereits vollständig erfasst wird.

Für die übrigen Arbeitnehmer bedeutet die Änderung des Rechts jedoch eine Umstellung.
Profitieren werden Angestellte, sofern sie bisher unbezahlte Mehrarbeit geleistet
haben. Die vollständigen Auswirkungen lassen sich jedoch erst absehen, sobald das
Urteil in** nationales Recht** übernommen worden ist. Dazu wird eine **Änderung 
des Arbeitszeitgesetzes erforderlich** sein, die in der Politik ohnehin schon diskutiert
wird. Sie möchten mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie unseren [Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/).

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