Title: Mobbing im Büro im Zeitalter von Facebook &amp; Co
Published: 8. Oktober 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Mobbing im Büro im Zeitalter von Facebook & Co

 Veröffentlicht am 8. Oktober 20207. Februar 2024

Das Internet hat unser Leben komplett verändert und wird auch in den nächsten Jahren
bzw. Jahrzehnten im Rahmen der **Digitalisierung** zu zahlreichen Fortschritten 
und Erleichterungen führen. Online-Shopping, Reise- und Hotelbuchungen oder die 
Kommunikation über soziale Netzwerke sind nur einige der Dinge, die das Internet
ermöglicht. Doch gerade im Bereich der sozialen Medien bringt die Online-Welt auch**
Schattenseiten** mit sich.

So wird das Thema Mobbing am Arbeitsplatz in Zeiten von Facebook, Instagram und 
anderen sozialen Medien zu einem immer größeren Problem. Wir zeigen Ihnen, ab wann
man im Internet von Mobbing spricht und erklären Ihnen, welche **Pflichten der Arbeitgeber**
im Bereich des Mobbings am Arbeitsplatz hat. Sollten Sie mehr über das Thema erfahren
wollen, steht Ihnen unser [Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)
gerne beratend zur Seite.

## Welche Probleme entstehen durch Internet und Social Media im Bereich des Mobbings?

Mobbing ist ein gesellschaftlich weit verbreitetes Problem. Es tritt in nahezu allen
Altersgruppen und sozialen Schichten auf. Auch am Arbeitsplatz kommt es immer wieder
zu Mobbingfällen, die für Betroffene zu einer** psychischen Ausnahmesituation** 
werden können. In der Vergangenheit war es so, dass Mobber offline aktiv werden 
mussten und dabei nur schwer anonym bleiben konnten. Das hat sich durch das Internet
und die sozialen Medien grundlegend geändert.

Durch Social Media ist es für Täter rund um die Uhr möglich, ihre Opfer online bloßzustellen.
Die Problematik ist umso größer, da die Taten** öffentlich sichtbar** sind und die
Täter dennoch **anonym** bleiben können. Im Internet bzw. den sozialen Medien kann
sich jeder einen anonymen Account erstellen und gezielt beispielsweise Arbeitskollegen
beleidigen oder bedrohen. Der Algorithmus der sozialen Medien sorgt letztlich dafür,
dass das Mobbingopfer vor einer großen Anzahl an Menschen online bloßgestellt wird.

Da das** Internet niemals Daten löscht bzw. vergisst**, leidet ein Opfer auch Jahre
später noch an den Attacken. Zudem sind die Möglichkeiten für Täter im Internet 
fast unbegrenzt. So können sie Facebook, Instagram, Chats, Messenger und viele andere
Kanäle nutzen, um ihre Opfer systematisch zu schikanieren.

## Ab wann handelt es sich online um Mobbing?

Viele Betroffene, die am Arbeitsplatz bzw. im Internet gemobbt werden, fragen sich,
ab wann es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Grundsätzlich ist **Mobbing klar
definiert**:

Online-Mobbing oder auch Cyber-Mobbing wird ausgeübt, sobald eine Person vorsätzlich
über einen längeren Zeitraum

 * beleidigt,
 * bedroht,
 * bloßgestellt
 * oder belästigt wird

und dies über das Internet bzw. mobile Dienste geschieht.

Wichtig ist dabei, dass es sich **nicht um einen einmaligen Vorfall** handelt. Wenn
Sie also am Arbeitsplatz mit Cyber-Mobbing konfrontiert werden und sich die Angriffe
gegen Sie über mehrere Tage bzw. Wochen hinziehen, sollten Sie unbedingt aktiv werden.
Der Arbeitgeber hat in diesem Fall zahlreiche Pflichten, um Sie zu schützen.

## Mobbing im Büro – ab wann muss der Arbeitgeber eingreifen?

Wenn Sie im Büro bzw. am Arbeitsplatz Opfer von Mobbing geworden sind oder online
laufend von Arbeitskollegen beleidigt bzw. belästigt werden, so muss der Arbeitgeber
eingreifen. Grundlage für die Pflicht des Arbeitgebers sind die **Persönlichkeitsrechte
des Arbeitnehmers**, welche nach** Art. 1 und 2** des Grundgesetzes geschützt werden
müssen. Erfährt ein Arbeitgeber, dass einer seiner Mitarbeiter Opfer von Mobbing
bzw. Cyber-Mobbing geworden ist, so hat er **Gegenmaßnahmen** zu ergreifen, um die
Opfer zu schützen.

Erfährt der Arbeitgeber von einem Mobbingfall am Arbeitsplatz und ergreift keine
Gegenmaßnahmen, so können Sie als Opfer sogar **Schadensersatz** bzw. **Schmerzensgeld**
verlangen. Der Arbeitgeber wiederum kann den Täter abmahnen, versetzen oder in besonders
schlimmen Fällen sogar fristlos kündigen.

## Welche Beispiele für Online-Mobbing am Arbeitsplatz gibt es?

Die Zahl der Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz über soziale Medien nimmt stetig 
zu. Aktuelle Studien zeigen, dass** ca. 25 % der Arbeitnehmer bereits Opfer von 
Mobbing am Arbeitsplatz** geworden sind. (Quelle: [https://crosswater-job-guide.com/archives/75573/studie-60-der-arbeitnehmer-in-deutschland-erleben-mobbing-am-arbeitsplatz/](https://crosswater-job-guide.com/archives/75573/studie-60-der-arbeitnehmer-in-deutschland-erleben-mobbing-am-arbeitsplatz/)).
Praxisfälle und Beispiele lassen sich leider selten finden, da die Betroffenen oft
schweigen.

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