Title: Was passiert, wenn ich mit der Kündigung nicht einverstanden bin?
Published: 17. Mai 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Was passiert, wenn ich mit der Kündigung nicht einverstanden bin?

 Veröffentlicht am 17. Mai 20217. Februar 2024

Eine Kündigung ist immer unangenehm und erfordert das schnelle Handeln durch die
Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer. Sie darf nur **schriftlich** und nicht mündlich
ausgesprochen werden. Nach Erhalt des Schreibens sind Beschäftigte **nicht verpflichtet**,
den Erhalt zu bestätigen. Vielmehr ist es wichtig, rechtliche Schritte einzuleiten.

Eine Kündigung sollte nicht persönlich genommen werden, auch wenn sie Wut auslöst
oder beschämt. Es ist besser, Würde zu bewahren und stattdessen genau zu prüfen,
ob sie **rechtsgültig** ist. Zunächst ist es ratsam, nachzuvollziehen, warum die
Kündigung ausgesprochen wurde. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen und verschiedene
Kündigungsarten. Dazu gehören:

 * Betriebsbedingte Kündigung
 * Krankheitsbedingte Kündigung
 * Verhaltensbedingte Kündigung
 * Personenbedingte Kündigung
 * Fristlose Kündigung (Verdachtskündigung, Druck- und Änderungskündigung)

In der Regel wird ein Arbeitsverhältnis nicht einfach von heute auf morgen beendet,
sondern es gehen der Kündigung verschiedene Probleme voraus. Dann handelt es sich
um eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung einer Kündigungsfrist. 

Zu der außerordentlichen Kündigung gehört die **fristlose Kündigung**. Diese ist
eine Sonderform der Kündigung und wird schneller wirksam. Beschäftigte genießen 
in Deutschland jedoch einen **Kündigungsschutz** von **sechs Monaten**. Dieser Zeitraum
kann sich nur dann verkürzen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt. Eine
Ausnahme bilden Kleinbetriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben genau zu prüfen. Es muss **handschriftlich**
von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber unterzeichnet, das Folgeschreiben auf
eine **Abmahnung** sein und den **Kündigungsgrund** enthalten. Dazu kann ein **Zwischenzeugnis**
und spätestens drei Tage nach der Kündigung **Arbeitslosengeld** beantragt werden.
Beschäftigte können versuchen, ihren Resturlaub zu nehmen. Es ist jedoch erforderlich,
dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dem Urlaubsantrag zustimmt. Eine Selbstbeurlaubung
kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

## **An wen kann ich mich bei einer Kündigung wenden?**

Eine Kündigung unterliegt **gesetzlichen Vorschriften**, sodass sie nicht einfach
so ausgesprochen werden darf, sondern triftige Gründe erfordert. Hält sich die Arbeitgeberin
oder der Arbeitgeber nicht daran, ist es möglich, Einspruch zu erheben oder die 
Kündigung als **unwirksam** zu betrachten. Es lohnt sich, **Klage beim Arbeitsgericht**
einzureichen. Dabei bietet Ihnen unser [Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)
eine ausführliche Beratung.

![Figur wird aus Reihe von Figuren gekickt als Symbol für Kündigung](https://www.
kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/08/spielfiguren-kuendigung-arbeitsrecht-
berlin_182183603.jpg)

©jirsak / stock.adobe.com

## **Welche Fristen sind bei einer Kündigung einzuhalten?**

Es lohnt sich, wenn Beschäftigte die **Kündigungsregelungen** in ihrem Arbeitsvertrag
genau prüfen. Mit einem Rechtsbeistand kann gegen eine schriftliche Kündigung innerhalb
von **drei Wochen** Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. In diesem Zeitraum
sollten Beschäftigte dann auch reagieren und sich an eine Fachanwältin oder einen
Fachanwalt wenden. 

Bei der ordentlichen und fristgerechten Kündigung gelten die vertraglich festgelegten
Kündigungsfristen. Sie ergeben sich daneben auch aus gesetzlichen oder tariflichen
Regelungen. In der Regel gilt eine Frist von **vier Wochen zum 15. des Monats**.
Dabei ist die Kündigungsfrist jedoch von der Dauer der Beschäftigung abhängig. Bei
einem Arbeitsverhältnis von zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist **einen Monat**.

Für die **fristlose Kündigung** müssen triftige Gründe oder ein **schweres Vergehen**
vorliegen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dabei die Pflicht, das Vergehen**
nachzuweisen**. Anders sieht das während der Probezeit aus. Hier müssen keine Kündigungsfristen
eingehalten werden. Für die fristlose Kündigung muss aber auch hier ein triftiger
Grund vorliegen. 

## **Was passiert, wenn die Frist für eine Klage verstrichen ist?**

Wenn die Frist von drei Wochen für eine Klage vor dem Arbeitsgericht verstrichen
ist, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung **wirksam** und kann nicht mehr angefochten
werden. Die 3-Wochen-Frist gilt auch im **Krankheitsfall** oder wenn sich Beschäftigte
gerade im **Urlaub** befinden. Der Fristbeginn ist der **Zeitpunkt der Zustellung**
des Kündigungsschreibens. Das bedeutet, dass ein Schreiben im Briefkasten als zugestellt
gilt. Kontaktieren Sie die **Kanzlei Rainer Sebel**, damit wir Ihnen schnell weiterhelfen
können.

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[Vormundschaft für das eigene Kind finden: die Rechtsgrundlagen zusammengefasst](https://www.kanzlei-sebel.de/vormundschaft-fuer-das-eigene-kind-finden/)

[Welche Fallstricke können sich in einem Arbeitsvertrag verbergen?](https://www.kanzlei-sebel.de/welche-fallstricke-koennen-sich-in-einem-arbeitsvertrag-verbergen/)