Title: Krankmeldung
Published: 20. Oktober 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Rechtliches Kompaktwissen zum Thema Krankmeldung

Montagmorgen: Sie wachen auf und wollen in den Tag starten, doch der Hals kratzt,
der Kopf brummt und Sie fühlen sich unwohl. So können Sie unmöglich arbeiten – doch
was genau ist eigentlich zu tun, wenn Sie den Arbeitstag nicht antreten können? 
Müssen Sie direkt zur Arztpraxis und eine Krankschreibung **einholen **oder reicht
es, wenn Sie im Büro anrufen und sich für den Tag abmelden? Wer sich beim Thema 
Krankmeldung falsch verhält, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Daher 
klären wir von der Kanzlei Sebel in Berlin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über
das** richtige Verhalten im Krankheitsfall **auf.

## Aus welchen Gründen darf ich mich krankmelden?

Es ranken sich viele Mythen um das Arbeitsrecht, da hilft es, sich von einem Anwalt
des Vertrauens aufklären zu lassen. Wir übernehmen das gerne für Sie! Zunächst einmal
gilt: Jede und jeder darf aufgrund von Krankheit zu Hause bleiben, ohne deswegen
ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber zu haben. Es gibt verschiedene
Gründe, die eine Krankmeldung rechtfertigen, wie zum Beispiel eine **Erkältung **
oder ein** grippaler Infekt**.

Quält Sie ein **Husten**, haben Sie **Fieber**, **Schwindel**, **Kopf- **oder **
Bauchschmerzen**? All das sind Gründe, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen und
sich einen oder mehrere Tage auszuruhen. Daneben gibt es Erkrankungen wie **Depressionen**,**
Burnout **oder fortwährenden **Bluthochdruck**, die eine längere Krankmeldung notwendig
machen. Besonders in diesen Fällen sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen,
um sich entsprechend krankschreiben zu lassen. Ihre Gesundheit ist wichtig und steht
dabei immer an erster Stelle.

## Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?

Grundsätzlich besteht eine **Mitteilungspflicht am ersten Tag **der Krankheit, bestenfalls
noch vor Arbeitsbeginn. Das heißt: Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber telefonisch
oder schriftlich Bescheid zu geben, dass Sie den Arbeitstag nicht antreten können.
Darüber hinaus sollten Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, wie lange Sie voraussichtlich
ausfallen, sofern Sie das abschätzen können.
Aber ab wann muss eine **ärztliche 
Bescheinigung **vorliegen? Laut Paragraph 5 EntgFG ist dies der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit
mehr als drei Tage betrifft. Spätestens **am vierten Tag der Krankheit **muss die
von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigte Krankmeldung dem Arbeitgeber vorliegen.

![Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/
sites/6110/2021/10/krankmeldung-bescheinigung.jpg)

## Welche Folgen hat Kranksein ohne Krankmeldung?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie die Pflicht, im Krankheitsfall **
unverzüglich Ihren Arbeitgeber zu informieren**. Unverzüglich bedeutet, dass Sie
gesundheitlich dazu in der Lage sind, Ihrer Chefin oder Ihrem Chef Ihre Arbeitsunfähigkeit
mitzuteilen. Ist dies beispielsweise bei einem Unfall nicht möglich, sollte eine
dritte Person Ihren Arbeitgeber zeitnah über die Krankmeldung in Kenntnis setzen.
Bleiben Sie der Arbeit fern, ohne Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren, ist 
das in jedem Fall ein **Abmahnungsgrund**. Im wiederholten Fall droht die **fristlose
Kündigung**.

Unser [**Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin**](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)
steht Ihnen gerne mit umfassender Beratung zur Seite, wenn Sie Fragen zum Thema 
Krankmeldung haben. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf.

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Briesener Weg 15712623 Berlin**Telefon: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/krankmeldung/+49302947986?output_format=md)****
Fax: 030 – 29779992**

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