Title: Was tun bei geschäftsschädigenden Äußerungen von Mitarbeitern auf Social Media?
Published: 28. Juli 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Was tun bei geschäftsschädigenden Äußerungen von Mitarbeitern auf Social Media?

 Veröffentlicht am 28. Juli 20217. Februar 2024

Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Mitarbeiter sich geschäftsschädigend auf 
Social Media wie zum Beispiel Facebook über mein Unternehmen äußert? Diese Fragen
stellen sich heute viele Chefs, die Rechtslage ist durchaus anspruchsvoll. Wir von
der **Kanzlei Sebel in Berlin-Friedrichshain** informieren über die rechtlichen 
Hintergründe und bieten Ihnen wichtige Informationen zu diesem Thema mit hoher Alltagsrelevanz
in den Unternehmen.

![Smartphone mit Socialmedia-Apps](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/
sites/6110/2021/08/Socialmedia-Arbeitsrecht-Berlin_283473463.jpg)

 Quelle: AdobeStock/Aleksei

#### Inhalt des Blogbeitrages:

 [Was fällt unter „geschäftsschädigende Äußerungen“? ](https://www.kanzlei-sebel.de/geschaeftsschaedigenden-aeusserungen-von-mitarbeitern/?output_format=md#geschäftschädigende-Äußerung)

 [Welche Äußerungen sind reine Privatsache? ](https://www.kanzlei-sebel.de/geschaeftsschaedigenden-aeusserungen-von-mitarbeitern/?output_format=md#Privatsache)

 [Was sind die Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber?](https://www.kanzlei-sebel.de/geschaeftsschaedigenden-aeusserungen-von-mitarbeitern/?output_format=md#Rechte-ab-an)

 [Wie sollte man sich im Falle geschäftsschädigender Äußerungen als Arbeitnehmer und als Arbeitgeber verhalten?](https://www.kanzlei-sebel.de/geschaeftsschaedigenden-aeusserungen-von-mitarbeitern/?output_format=md#wie-verhalten)

## Was fällt unter „geschäftsschädigende Äußerungen“?

Unter geschäftsschädigende Äußerungen fallen **Äußerungen**, die den sozialen **
Geltungs- und Achtungsbereich eines Unternehmens verletzen**. Der Schutz der Sozialsphäre
der Unternehmen ist zwar schwächer ausgeprägt als der Schutz natürlicher Personen,
dennoch sind nicht alle Formen von Äußerungen erlaubt.

Zu geschäftsschädigenden Äußerungen gehören zum Beispiel Kommentare auf dem Facebook-
Profil des Mitarbeiters, die das **Ansehen des Unternehmens herabsetzen** sollen.
In der Praxis ist es häufig sehr schwierig einzuschätzen, ob eine Äußerung tatsächlich
geschäftsschädigend oder doch eher eine **berechtigte Kritik** am Unternehmen ist.

Als Mitarbeiter riskieren Sie schnell, auf Social Media eine geschäftsschädigende
Äußerung zu tätigen. Das liegt an der Natur dieser Medien, bei denen jede Äußerung
sofort öffentlichkeitswirksam wird, wenn es sich nicht um eine private Nachricht
handelt. Wer sich mit seinen Kommentaren und anderen Äußerungen an eine breite Öffentlichkeit
wendet, muss **rechtliche Konsequenzen** fürchten, wenn er seinen eigenen Arbeitgeber
angreift.

Bei Äußerungen durch den Mitarbeiter stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es sich
um eine **sachliche** oder um eine **unsachliche Kritik** handelt. So könnte sich
ein Mitarbeiter zum Beispiel über die Bedingungen an seinem Arbeitsplatz öffentlich
beschweren. Ist die Kritik nicht gerechtfertigt und die Darstellung im Kommentar
fehlerhaft, könnte es sich um eine geschäftsschädigende Äußerung handeln.

Öffentliche Kommentare sind zum Beispiel über die folgenden Social-Media-Kanäle 
möglich:

 * Facebook
 * Twitter
 * Pinterest
 * Instagram
 * LinkedIn
 * Xing

## Welche Äußerungen sind reine Privatsache?

Da Unternehmen bewusst am öffentlichen Marktgeschehen teilnehmen, müssen sie es 
in Kauf nehmen, einer Kritik in größerem Maße ausgesetzt zu sein. Sie müssen es 
Ihren Mitarbeitern daher zugestehen, **Kritik** zum Beispiel an der eigenen Arbeit
oder an der allgemeinen Arbeitsatmosphäre im Betrieb zu üben. Bei Äußerungen von
Mitarbeitern in den sozialen Medien handelt es sich häufig um **Grenzfälle**, bei
denen es schwerfällt zu bestimmen, ob die Äußerung nun tatsächlich rein privater
Natur gewesen ist. Hier müssen in vielen Fällen letztlich die Gerichte entscheiden.

## Was sind die Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber?

Als **Unternehmer **können Sie verschiedene gerichtliche Ansprüche gegen die Person
geltend machen, die geschäftsschädigende Äußerungen getätigt hat. Dazu gehören die**
Unterlassung**, der **Widerruf** bzw. die **Berichtigung** und der Schadenersatz.
In extremen Fällen kann auch eine **Kündigung** und eventuell sogar eine fristlose
Kündigung möglich sein. Das hängt von der Art der Äußerung in den sozialen Netzwerken
ab. Der **Mitarbeiter** wiederum hat dann die Möglichkeit einer **Kündigungsschutzklage**.

## Wie sollte man sich im Falle geschäftsschädigender Äußerungen als Arbeitnehmer und als Arbeitgeber verhalten?

Im Falle geschäftsschädigender Äußerungen sollten Sie als Arbeitgeber darauf hinwirken,
dass der Arbeitnehmer die** Äußerungen wieder zurücknimmt** bzw. die Kommentare 
zum Beispiel auf Facebook ändert oder löscht.

Nur im äußersten Fall sollte es notwendig sein, tatsächlich eine Klage gegen den
eigenen Mitarbeiter anzustreben. Das hängt immer davon ob, wie schwerwiegend die
Äußerungen in ihrer Tragweite sind. Für Sie als Arbeitgeber besteht weiterhin die
Möglichkeit, die private Nutzung von **Social Media am Arbeitsplatz einzuschränken**
oder schlicht zu untersagen. Unser Team berät Sie gerne zum Thema Arbeitsrecht.

Mitarbeiter wiederum sollten rechtzeitig prüfen, ob sie in ihrem konkreten Fall 
eine Unterstützung durch einen Anwalt benötigen. Klagt der Mitarbeiter, möchte er
zum Beispiel durch ein **Gericht** feststellen lassen, dass seine Äußerungen in 
Wahrheit nicht geschäftsschädigend, sondern rein privater Natur waren.

Gerne steht Ihnen unser [Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)
zur Seite.

Quellen
[https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/unternehmenspersoenlichkeitsrecht/](https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/unternehmenspersoenlichkeitsrecht/)
[https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/kuendigung-wegen-facebook-kommentar](https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/kuendigung-wegen-facebook-kommentar)
[https://creditreform-magazin.de/mittelstandsbotschafter/social-media-und-arbeitsrecht/](https://creditreform-magazin.de/mittelstandsbotschafter/social-media-und-arbeitsrecht/)

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