Title: Familienrecht
Author: RegioHelden
Published: 4. März 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Ihr Partner für Familienrecht – Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain

## Familiäre Auseinandersetzungen werden zur Belastung für alle Beteiligten:

Wenn sie in einer **Scheidung**, in **[Unterhaltsforderungen](https://www.kanzlei-sebel.de/rechtsberatung-unterhaltspflicht/?output_format=md)**
oder in **[Sorgerechtsstreitigkeiten](https://www.kanzlei-sebel.de/sorge-umgangsrecht/?output_format=md)**
enden. In dieser Situation benötigen Sie die zuverlässige Unterstützung durch einen**
erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Familienrecht**. Ein guter Anwalt vertritt Ihre
Interessen vor Gericht, doch schon im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung
stehen Ihnen Rechtsanwälte für Familienrecht mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie
bei anstehenden Streitigkeiten gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf, damit wir Sie
frühestmöglich kompetent beraten können!

Familienrecht ist Expertensache! Lassen Sie sich ausführlich beraten!
Tel.: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/familienrecht/+49302947986?output_format=md)
E-Mail: [kontakt@kanzlei-sebel.de](https://www.kanzlei-sebel.de/familienrecht/kontakt@kanzlei-sebel.de?output_format=md)

## Schwerpunkte im Familienrecht

Warum ist ein Ehevertrag wichtig?

**Eheverträge beugen Streitigkeiten im Falle einer Scheidung vor**. Bereits vor 
der Hochzeit ist es oftmals sinnvoll, sich mit einem [Ehevertrag](https://www.kanzlei-sebel.de/ehevertrag-mit-rechtsanwalt-gestalten/?output_format=md)**
abzusichern**. Ein **halbes Jahr Vorlauf** sollten sich Ehepartner dabei geben, 
da es einige Zeit braucht, sich zu einigen. Unbedingt sollte der Ehevertrag den **
Unterhalt nach der Scheidung** regeln, vor allem dann, wenn das Paar gemeinsame 
Kinder hat.

Die Trennungsvereinbarung bei einer Scheidung

Leben Ehepartner bereits in Trennung, aber wird eine zeitnahe Scheidung nicht angestrebt,
ist der Abschluss einer **Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung** zwingend.
Erst mit dem Scheidungsantrag gilt die Ehe als beendet. Werden hier keine Regelungen
getroffen, sind gravierende **finanzielle Folgen** zu erwarten.

Was regelt der Versorgungsausgleich?

Die **verschieden hohen Rentenansprüche**, die Ehepartner während der Ehe erworben
haben, werden beim [Versorgungsausgleich](https://www.kanzlei-sebel.de/versorgungsausgleich-bei-scheidung/?output_format=md)**
ausgeglichen**. Grundsätzlich alle Anrechte, wie z.B. aus gesetzlicher Rentenversicherung
oder privater Alters- und Invaliditätsversorgung, werden hier mit einbezogen.

Der nacheheliche Unterhalt

Beim nachehelichen [Unterhalt](https://www.kanzlei-sebel.de/rechtsberatung-unterhaltspflicht/?output_format=md)
gibt es **keine pauschalen Regelungen**, vielmehr gilt es, verschiedene Faktoren
zu berücksichtigen. In jedem Einzelfall ist zu klären, ob **Ansprüche** des eventuell
unterhaltsberechtigten Ehepartners vorliegen und falls ja, für welchen Zeitraum.
Kriterien sind ehebedingte Nachteile und ggf., inwiefern Unterhalt für die gemeinsamen
Kinder gezahlt werden muss.

Das Güterrecht der Ehegatten

Das Güterrecht befasst sich mit den **Vermögensverhältnissen von Eheleuten und Lebenspartnern**.
Der eheliche Güterstand regelt demnach, was ein Ehegatte nach einer Scheidung vom
Vermögen oder erwirtschafteten Zuwachs des anderen Ehegatten erhält.
Hier gibt es
drei verschiedene Güterstände: die **Zugewinngemeinschaft**, die **Gütertrennung**
und die **Gütergemeinschaft**. Bei den letzten beiden Gütern ist zwingend der Abschluss
eines Ehevertrags notwendig.

## Am Standort Berlin Friedrichshain ist unsere Kanzlei der zuverlässige Partner in allen Fragen rund um das Familienrecht

Weitere Schwerpunkte unserer Rechtsanwälte sind das Strafrecht und das Arbeitsrecht.
Selbstverständlich übernimmt unser **Anwalt in Berlin Friedrichshain** gerne Ihre
Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, um Ihnen zu Ihrem wohlverdienten
Recht zu verhelfen. Im **Familienrecht** ist die rechtzeitige Einschaltung eines
juristischen Beistands von besonderer Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn es um
das **[Sorge](https://www.kanzlei-sebel.de/sorge-umgangsrecht/)[r](https://www.kanzlei-sebel.de/sorge-umgangsrecht/?output_format=md)
[echt](https://www.kanzlei-sebel.de/sorge-umgangsrecht/) für gemeinsame Kinder**
geht. Auch **[Unterhaltsansprüche](https://www.kanzlei-sebel.de/rechtsberatung-unterhaltspflicht/?output_format=md)**
gegenüber dem Partner müssen fundiert belegt und vorgetragen werden. Unser Anwalt
in Berlin Friedrichshain steht Ihnen für alle Fragen jederzeit gerne zur Verfügung
und übernimmt selbstverständlich die Vertretung Ihrer juristischen Interessen in
einer anstehenden Verhandlung.

Sprechen Sie unsere spezialisierten **Rechtsanwälte für Familienrecht** gerne jederzeit
an, damit wir Ihnen frühzeitig und kostengünstig zu Ihrem guten Recht verhelfen 
können.

![Eltern streiten um ihr Kind](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/sites/
6110/2021/08/familienrecht_39147763.jpg)

Ehevertrag

**Unterhalt, Sorgerechtsstreitigkeiten** oder **erbrechtliche Fragen**: All diese
Dinge können im Scheidungs- oder Todesfall komplizierte und anstrengende Prozesse
nach sich ziehen. Ein [Ehevertrag](https://www.kanzlei-sebel.de/ehevertrag-mit-rechtsanwalt-gestalten/?output_format=md)
kann hier vorbeugen. Die Kanzlei Sebel in Berlin klärt Sie über die Vorteile auf.

## Wann ist der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll?

Er dient dazu, **güterrechtliche Fragen der Ehe** zu regeln und Vorkehrungen für
die Beendigung dieser, sei es durch Scheidung oder Tod, zu bestimmen. Insbesondere
familienrechtliche Streitigkeiten können sich aufgrund der hohen emotionalen Belastung
auf beiden Seiten in die Länge ziehen. Durch einen Ehevertrag lässt sich dies weitestgehend
vermeiden.

Bei Unternehmern besteht ein besonderes Interesse, da es hierbei auch um den Schutz
des Betriebsvermögens geht.

## Welche Vereinbarungen werden inhaltlich getroffen?

Die Partner können im Rahmen des Vertrages vereinbaren, welcher Güterstand während
der Ehe gelten soll. Dabei stehen der **Schutz des Vermögens** sowie **erb- und 
steuerrechtliche Belange** im Vordergrund. Besitzt ein Ehepartner deutlich mehr 
Vermögen als der andere, beispielsweise in Form von Unternehmensanteilen oder Immobilien,
können diese vom Zugewinnausgleichsanspruch ausgenommen werden. Darüber hinaus kann
vereinbart werden, welche Unterhaltsregelungen im Falle einer Scheidung gelten sollen.
Fragen des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der Altersvorsorge können ebenfalls
geregelt werden.

## Worauf sollte geachtet werden?

Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Dieser
nimmt dabei eine neutrale Stellung ein. Der beratende Rechtsanwalt hingegen ist 
nur seinem Mandanten verpflichtet und muss in diesem Sinne parteiisch sein. Daher
ist es stets notwendig, **eine Prüfung durch den eigenen rechtlichen Beistand durchführen
zu lassen**. Ein Rechtsanwalt kümmert sich unter anderem um folgende Belange des
Mandanten:

 * Durchsetzung von Ansprüchen
 * Anfechtung von Eheverträgen
 * [Gestaltung von Eheverträge](https://www.kanzlei-sebel.de/ehevertrag-mit-rechtsanwalt-gestalten/?output_format=md)

Als **spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht** kann Rainer Sebel hinsichtlich
Eheverträgen auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen und steht Ihnen mit
diesem Wissen jederzeit zur Verfügung.

Scheidung

## Scheidung – nicht ohne Rechtsanwalt

Menschen, deren Ehe in einer Trennung und einer nachfolgenden Scheidung endet, sind
oft starken seelischen Belastungen ausgesetzt. Um in dieser Situation keine Nachteile
zu erleiden, ist es ratsam, baldmöglichst Kontakt zu einer Kanzlei für Familienrecht
in Berlin aufzunehmen.

## Die ersten Schritte

Plant eine Person die Beendigung ihrer Ehe, sollte diese sich **juristisch beraten
lassen**. Der betreuende Rechtsanwalt reicht anschließend beim zuständigen Familiengericht
den **Scheidungsantrag** ein. Dieser ist mit zu treffenden Regelungen wie dem Versorgungsausgleich
verbunden. Ein Anwalt für Familienrecht bietet direkte Hilfe im Scheidungsverfahren
und nimmt sich stets Zeit für eine ausführliche, professionelle Beratung. Stimmt
der Ehepartner dem Antrag zu, kommt es nach Ablauf der einjährigen Trennungsfrist
zur **einvernehmlichen Scheidung**.

Bei derartigen Scheidungsverfahren reicht es aus, sich von demselben Rechtsbeistand
für Familienrecht vertreten zu lassen. Ist einer der Eheleute jedoch **nicht mit
der Scheidung einverstanden**, kann die Ehe dennoch geschieden werden, wenn das **
Trennungsjahr** vorbei ist. Im Falle einer solchen konfliktgeladenen Scheidung muss
der andere Part, der die Auflösung beantragt, nachweisen, dass die Trennung seit
einem Jahr besteht. Leben die Ehegatten dann mindestens **drei Jahre getrennt**,
wird die Beziehung auch gegen den Willen des anderen Partners geschieden. In Einzelfällen
ist es sogar möglich, vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden zu werden.

## Der Ablauf des Scheidungsverfahrens

Reicht die rechtliche Vertretung eines Ehepartners den **Antrag auf Scheidung beim
Familiengericht** in Berlin ein, stellt das Gericht nach Begleichen der Gebührenrechnung
dem anderen Ehepartner den Scheidungsantrag zu. Ist dieser mit der Auflösung der
Beziehung einverstanden, erklärt er dem Gericht gegenüber sein Einverständnis. Ist
das nicht der Fall, muss er einen eigenen Anwalt in Berlin mit dem Mandat betrauen.
Dieser prüft darüber hinaus:

 * seine Unterhaltsansprüche
 * die Unterhaltsansprüche der Kinder
 * das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
 * güterrechtliche Angelegenheiten

Ehegatten, die die **Kosten für das Gerichtsverfahren** nicht begleichen können,
beantragen beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe und können später auch eine**
Verfahrenskostenhilfe** erhalten.

Sorgerecht

## Wir vertreten Ihre Rechte im Sorgerecht – Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain

Wenn es bei einer Ehescheidung um das [Sorgerecht](https://www.kanzlei-sebel.de/sorge-umgangsrecht/?output_format=md)
geht, sind viele Emotionen im Spiel – im Fokus aller Parteien sollte jedoch immer
das Kindeswohl stehen. Die Kanzlei Sebel in **Berlin Friedrichshain** ist darauf
spezialisiert, Sie im Bereich **Sorgerecht** bestmöglich beratend zu unterstützen
und Sie auch vor dem Familiengericht zu vertreten, um für das Wohl Ihrer Kinder 
zu sorgen. Unser **Rechtsanwalt Rainer Sebel** bietet Ihnen professionelle Unterstützung,
im Rahmen des Familienrechts auch zum Thema Scheidung oder Trennung sowie beim Kontakt
mit dem Jugendamt.

## Grundsätzliche Überlegungen zum gemeinsamen Sorgerecht

Nach **§ 1627 BGB** sind Eltern dazu angehalten, sich um die gemeinsamen Kinder 
zu kümmern und stets im Einklang mit dem **Kindeswohl** zu agieren. Hierbei sollten
beide Elternteile **verantwortungsvoll** handeln und **einvernehmlich** für das 
Kind sorgen. Sind die Eltern verheiratet, steht die elterliche Sorge für die **in
der Ehe** geborenen Kinder Mutter und Vater **gleichermaßen** zu. Besteht **keine
Ehe**, liegt das **alleinige Sorgerecht** im Regelfall bei der Mutter.

Häufige **Streitfragen** bei der gemeinsamen Sorge der Eltern entstehen bei folgenden
Thematiken:

 * Aufenthaltsbestimmungsrecht
 * Besuchs- & Umgangsrecht
 * Erziehung

Umgangsrecht

## Wir sind Ihr Partner bei Fragen des Umgangsrechts – Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain

Wenn **nach einer Scheidung** die Frage des Sorgerechts geklärt ist, wohnt der Nachwuchs
oft bei einem der beiden Elternteile. Der andere Teil hat jedoch einen **Anspruch
darauf, das Kind regelmäßig zu sehen**. In der Rechtsprechung wird dies als **Umgangsrecht**
bezeichnet. Doch was genau ist das Umgangsrecht und wer kann es erhalten? In welchen
Fällen kann das Umgangsrecht verweigert werden? Unser **Rechtsanwalt Rainer Sebel**
berät Sie im Rahmen des Familienrechts zu allen Fragen des [Umgangsrechts](https://www.kanzlei-sebel.de/sorge-umgangsrecht/?output_format=md).

## Die Grundlagen des Umgangsrechts

Grundlage des Umgangsrechts ist der § 1626 BGB, der besagt, dass das Kind regelmäßigen**
Kontakt zu beiden Elternteilen** benötigt, um sich ungestört entwickeln zu können.
Konkret ausformuliert ist dies im § 1684 des BGB. So hat das Kind ein **Recht auf
Umgang mit seinen Eltern**. Gleichzeitig sind beide Elternteile zum **Umgang mit
dem Kind berechtigt und sogar verpflichtet**. Dabei dürfen Vater und Mutter die 
Modalitäten des Umgangs selbst regeln. Sie können also entscheiden, wann und wie
häufig das Kind den jeweiligen Elternteil sieht.

## Dabei kommt es bei der Festlegung des Umgangs häufig zu folgenden Streitpunkten

 * Wie viele Tage im Monat sieht das Kind den Elternteil, bei dem es nicht wohnt?
 * Erfolgen Besuche nur am Wochenende?
 * Wer trägt die Kosten des Umgangs, wenn ein Elternteil arbeitslos ist?

## Gerichtliche Einigung und Entzug des Umgangsrechts

Erst wenn diese Fragen zu **unlösbaren Konflikten** führen, kann eine Klärung vor
dem **Familiengericht** angestrebt werden. Grundlage ist dann das Familienrecht.
Auch eine Lösung durch das **Jugendamt** ist möglich, das bei Konflikten vermitteln
und Unterstützung bieten kann. Ein **Aussetzen des Umgangsrechts** ist nur durch
das Familiengericht möglich. Dies ist dann der Fall, wenn der Umgang die Entwicklung
des Kindes stark beeinträchtigt, etwa weil der Elternteil pädophil ist oder einen
negativen Einfluss ausübt.

Unterhalt

## Wir beraten und unterstützen bei Unterhaltsfragen – Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain

Fragen zum Unterhalt stellen sich oft als schwierig und nicht einfach zu lösen heraus.
Die **[Kanzlei Sebel](https://www.kanzlei-sebel.de/?output_format=md)** in Berlin
berät Sie zu jeglichen, die [Unterhaltspflicht](https://www.kanzlei-sebel.de/rechtsberatung-unterhaltspflicht/?output_format=md)
betreffenden Anliegen. Hierbei geht es meist um den **Kindesunterhalt** sowie um
den Anspruch auf **nachehelichen Unterhalt**. Besonders bei Scheidungsfällen oder
auch Sorgerechtsstreitigkeiten sind wir für Sie da, um Ihnen in Unterhaltsfragen
zur Seite zu stehen, Sie beratend zu unterstützen und Sie gegebenenfalls auch vor
Gericht zu vertreten.

## Grundsätzliches zum Thema Unterhalt

Die bestehenden Unterhaltsansprüche sind in Deutschland im BGB geregelt. **Unterhaltspflichtig**
können folgende Personen sein:

 * Eheleute
 * Geschiedene Eheleute
 * Eltern ehelicher & nichtehelicher Kinder
 * Verwandte in gerader Linie

Gerade nach einer **Trennung oder Scheidung von Elternteilen** ist es wichtig, sich
mit Unterhaltsfragen auseinanderzusetzen, damit alle Beteiligten die Mittel erhalten,
die ihnen zustehen.

## Häufiger Streitpunkt: der Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt ist jener Unterhalt, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihren
Kindern gegenüber zu leisten haben. Innerhalb Deutschlands ist er durch die **Düsseldorfer
Tabelle** einheitlich geregelt. Diese Düsseldorfer Tabelle verwenden Gerichte für
die Berechnung der Höhe des Barunterhalts, der für Kinder zu leisten ist. Die **
Düsseldorfer Tabelle** ist jedoch kein bindendes Gesetz, sondern gilt eher als zuverlässige
Empfehlung.

Maßgeblich für die Berechnung sind dabei das** Einkommen des Unterhaltspflichtigen**
sowie das **Alter des Kindes** – unabhängig davon, ob es noch minderjährig oder 
bereits volljährig ist. Volljährige Kinder haben nämlich ebenfalls einen Anspruch
auf Unterhalt. Allerdings nur dann, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder aufgrund
einer Krankheit nicht voll am Arbeitsmarkt einsatzfähig sind und dadurch den Lebensunterhalt
nur sehr schwer oder gar nicht selbst bestreiten können.

## Kontaktieren Sie uns bei spezifischen Anliegen

Gerne stellen wir Ihnen unser professionelles Team bei Fragen zum Unterhalt, bei
der Vertretung vor dem Familiengericht oder bei der Formulierung von Anträgen zur
Seite. Vereinbaren Sie gerne einen **[Termin](https://www.kanzlei-sebel.de/kontakt/?output_format=md)**,
damit wir Sie bestmöglich vertreten können.

Vaterschaftsanfechtung

## Zweifel an der Vaterschaft

Laut § 1592 BGB wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass derjenige, der zum Zeitpunkt
der Geburt eines Kindes mit der Mutter verheiratet ist, der Kindsvater ist. Bei 
unverheirateten Müttern kann auch ein anderer diese Rolle für sich beanspruchen,
indem er die Vaterschaft anerkennt. In beiden Fällen spricht man vom **„rechtlichen
Vater“**. Immer wieder bestehen jedoch in der heutigen Zeit der oft nur relativ 
kurzen Beziehungen **Zweifel am Vatersein**.
In diesen Fällen möchten die involvierten
Personen das Problem aus der Welt schaffen – es kommt zu einer **Vaterschaftsanfechtungsklage**.

**Anfechtungsberechtigt** sind folgende Personen:

 * Mutter
 * rechtlicher / juristischer Vater
 * Kind

**Nicht anfechtungsberechtigt** ist hingegen die Person, die sich als biologischer
Vater fühlt.

## Wie läuft eine Vaterschaftsanfechtung ab?

Wenn eine berechtigte Person eine **Vaterschaftsanfechtung** angehen möchte, muss
sie eine sogenannte Feststellungsklage beim Familiengericht erheben – am besten 
mit juristischer Unterstützung eines **Rechtsanwalts für Familienrecht**. Diese 
darf allerdings nicht auf reiner Vermutung beruhen, sondern muss sich auf plausible
Gründe stützen. Hierzu gehören z.B.:

 * Zeugungsunfähigkeit des rechtlichen Vaters / Scheinvaters
 * Ehebruch/Affäre der Kindesmutter

Das Familiengericht bestellt in der Regel ein **DNA-Gutachten**, volkstümlich **„
Vaterschaftstest“** genannt. Stimmen das Kind oder die erziehungsberechtigte Mutter
nicht zu, kann das Gericht die Mitwirkung anordnen. Es ist auch zulässig, lediglich
die Mitwirkung am DNA-Test einzuklagen, ohne gleich die Vaterschaft anzufechten.
Derartige Konstellationen können sich z.B. im Rahmen der Trennung der Eltern ergeben,
wenn der Vater im Falle der biologischen Vaterschaft das Kind in seine Obhut nehmen
möchte.

Eine sofortige Vaterschaftsanfechtung wird, egal wie sie ausgeht, von den Gerichten
als eine **Ablehnung des Kindes** betrachtet. Das Kind verbleibt für das Verfahren
dann bei der Mutter. Die spätere Inobhutnahme ist damit für den Vater schon nahezu
vereitelt.

Ab dem Zeitpunkt, an dem die berechtigte Person Kenntnis von **Zweifeln an der Vaterschaft**
hat, gilt eine **Frist von 2 Jahren**, innerhalb der eine Vaterschaftsanfechtung
vorgenommen werden muss. Nach Ablauf dieser Frist ist von dieser Person eine Anfechtung
nicht mehr möglich.

## Welche Auswirkung hat eine erfolgreiche Anfechtung?

Die **Vaterschaft des juristischen Scheinvaters** wird rückwirkend ab Geburt des
Kindes aufgehoben.

Das Sorgerecht und die sich daraus ergebenden Rechte (Umgangsrecht, Erziehungsrecht
etc.) und Pflichten (z.B. Unterhalt) entfallen rückwirkend.

Eine langfristige Beziehung des Scheinvaters zum Kind, in welcher er zu einer Bezugsperson
für das Kind wurde, kann jedoch Grundlage für einen weiteren Umgangsanspruch gem.§
1685 BGB sein.

Auswirkungen ergeben sich natürlich auch auf das Erbrecht, da das **Verwandtschaftsverhältnis**
nicht mehr besteht.

## Ausnahmeregelung während der Trennungszeit / Scheidung

Oft werden schon während der ehelichen Trennungszeit neue Partnerbeziehungen eingegangen,
so dass noch vor oder unmittelbar nach der Scheidung Kinder geboren werden, die 
in der Ehezeit gezeugt wurden und mithin als **eheliche Kinder** zählen. Der Ehemann
bzw. Ex- Ehemann wird damit erst einmal zum **Scheinvater**.

Aufgrund der Häufigkeit dieser Konstellation, wurde hier eine **gesetzliche Ausnahmeregelung**
erlassen. Wenn sich die Beteiligten (biolog. Vater, Mutter, Scheinvater) einig sind,
kann in den Fall bis zu einem Jahr nach der Scheidung die **Vaterschaftsanerkennung**
durch den biolog. Vater unter Zustimmung der anderen Beteiligten erfolgen. Ansonsten
bleibt jedoch ebenfalls nur die Anfechtungsklage um die Scheinvaterschaft zu beseitigen.

Aufgrund der Vielzahl der rechtlichen Auswirkungen empfiehlt es sich, vor einer 
Anfechtung auf jeden Fall **rechtlichen Rat** einzuholen.

Der anwaltliche Beistand sollte spätestens dann in Anspruch genommen werden, wenn
die Auseinandersetzung droht emotional geführt zu werden oder **Rückforderungsansprüche**(
z.B. Unterhaltsrückzahlung) erhoben werden sollen.

Versorgungsausgleich

## Versorgungsausgleich bei einer Scheidung in Berlin

Wenn eine Ehe geschieden wird, sind oftmals viele **finanzielle Aspekte** zu regeln.
Darunter fällt auch der sogenannte [Versorgungsausgleich](https://www.kanzlei-sebel.de/versorgungsausgleich-bei-scheidung/?output_format=md).
Dieser hat die Aufgabe, die **Rentenansprüche der Ehegatten** gegenüberzustellen
und anschließend auszugleichen.

## Wer hat Anspruch auf einen Versorgungsausgleich?

Wenn in einer Ehe einer der Ehegatten nur in Teilzeit oder gar nicht arbeitet, erwirbt
dieser für diesen Zeitraum maximal einen sehr geringen Anteil der möglichen Rentenanwartschaften.
Meist ist das der Fall, wenn ein Kind geboren wurde und sich einer der Ehegatten
um dieses kümmert. Währenddessen arbeitet der berufstätige Ehegatte in der Regel
in **Vollzeit** und erwirbt folglich **Rentenanwartschaften** in voller Höhe. Sollte
das Ehepaar danach die Scheidung einreichen, ergibt sich ein **offensichtliches 
Problem**: Um ein Kind zu betreuen, hat einer der Ehegatten für einen bestimmten
Zeitraum auf Rentenanwartschaften verzichtet. Im Falle einer Scheidung wäre es schlicht
ungerecht, wenn dieser Ehegatte durch die Betreuung der gemeinsamen Kinder einen**
finanziellen Nachteil** hinnehmen muss. Der **Versorgungsausgleich** stellt folglich
einen für beide Ehegatten gerechten Ausgleich der Rentenanwartschaften her.

## Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Der **[Versorgungsausgleich](https://www.kanzlei-sebel.de/versorgungsausgleich-bei-scheidung/?output_format=md)**
beinhaltet fast alle Rentenanwartschaften der beiden Ehegatten sowie die bereits
in Anspruch genommenen Bezüge. Für die Berechnung des Versorgungsausgleichs werden
Ansprüche aus diesen Bereichen berücksichtigt:

 * Gesetzliche Rentenversicherung
 * Betriebliche Altersvorsorge
 * Pension
 * Private Rentenversicherung
 * Berufsständische Altersversorgung

Alle Ansprüche, die **seit dem Tag der Eheschließung** erworben wurden, zählen in
den Versorgungsausgleich. Da die Berechnung ein sehr aufwendiger Akt ist, wird der**
Scheidungsprozess** dadurch häufig verzögert. Daher sollten die Nachweise über die
unterschiedlichen Ansprüche möglichst frühzeitig eingereicht werden, um eine zeitnahe
Berechnung erfolgen zu lassen.

Zugewinnausgleich

## Der Zugewinnausgleich im Familienrecht

Scheidungen sind keine Seltenheit. Ein häufiger Streitpunkt in Scheidungsverfahren
ist die **Aufteilung des Vermögens**, wobei das Familienrecht hierfür eindeutige
Vorgaben bereithält. Viele Ehepaare unterzeichnen bereits zu Beginn der Ehe einen**
Ehevertrag**, in dem bereits eine eindeutige Aussage zum Güterstand getroffen wurde.
Auch Jahre nach der Eheschließung ist dies noch möglich. Der Güterstand kann allerdings
nicht rückwirkend vereinbart werden. Möglich sind grundsätzlich die **Gütertrennung**,
die **Gütergemeinschaft** oder die **Zugewinngemeinschaft**. Wurde von dem Paar 
nichts anderes festgelegt, gilt der gesetzliche Güterstand – die Zugewinngemeinschaft.
Im Fall einer Scheidung folgt dann der Zugewinnausgleich, bei dem der sogenannte
Zugewinn, den die Ehepartner während ihrer Ehe erwirtschaftet haben, aufgeteilt 
wird. Die **Rechtsanwaltskanzlei Sebel in Berlin** steht Ihnen bei diesem Prozess
jederzeit zur Seite.

## Wie funktioniert ein Zugewinnausgleich?

Für den Zugewinnausgleich werden die beiden **Gesamtvermögen des Ehepaares** verglichen.
Hierbei wird sowohl das Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe als auch das Endvermögen
betrachtet. Stichtag für die Bestimmung des Endvermögens ist dabei nicht der Scheidungstermin,
sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wurde.

Für jeden Partner wird dabei einzeln der **Vermögenszuwachs** während der Ehe bestimmt.
Ausgenommen davon sind:

 * Vermögenswerte, die Sie oder Ihr Partner bereits vor der Ehe besessen haben.
 * Vermögenswerte, die einem der Ehepartner vor oder während der Ehe vererbt oder
   geschenkt wurden.
 * Unternehmen sowie zugehörige Vermögenswerte und Unternehmensanteile. Anteile 
   sind allerdings nur ausgenommen, wenn sie nicht rein der Wertanlage dienen.
 * Dinge des persönlichen Gebrauchs und solche, die der Berufsausübung dienen.

Anschließend wird der Unterschied zwischen dem jeweiligen Vermögen vor und nach 
der Ehe berechnet. Der Partner, der insgesamt mehr erwirtschaftet hat, muss die **
Hälfte der Differenz seines Zugewinns** und **des Zugewinns des Partners** an den
anderen Ehepartner abtreten, sodass der Zugewinn letztendlich ausgeglichen ist. 
Wenn etwa Ehepartner A während der Ehe 0,- EUR erwirtschaftet hat, Ehepartner B 
dagegen 20.000,- EUR, dann hat A im Fall einer Scheidung Anspruch auf einen Zugewinnausgleich
in Höhe von 10.000,- EUR.

## Wie hilft Ihnen ein Anwalt beim Zugewinnausgleich?

Natürlich kann es auch beim Zugewinnausgleich zu **Streitigkeiten** kommen. Es kommt
mitunter vor, dass nicht alle Parteien in solch emotionalen Situationen ehrlich 
sind, was ihre Vermögensverhältnisse angeht. Oft sind hohe Summen im Spiel. Dann
ist es wichtig, sicherzugehen, dass Sie nicht betrogen werden. In unserem Büro in**
Berlin Friedrichshain** werden Sie bestens beraten. Rainer Sebel wird sich für Sie
einsetzen und dafür sorgen, dass Sie auch wirklich das bekommen, was Ihnen zusteht.

Unsere Kanzlei in Berlin Friedrichshain freut sich auf Ihren Anruf!
Tel.: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/familienrecht/+49302947986?output_format=md)
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## Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte
des **Straf-, Familien-** sowie **Arbeitsrechts** spezialisiert. Daneben erhalten
Mandanten auch rund um das **Sozial-**, **Vertrags-** sowie **Verkehrsrecht** leistungsstarke
Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen
wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem
vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

 * Alt-Treptow
 * Britz
 * Buchholz
 * Friedrichsfelde
 * Friedrichshain
 * Hohenschönhausen
 * Karlshorst
 * Kreuzberg
 * Lichtenberg
 * Neukölln
 * Oberschöneweide
 * Plänterwald
 * Prenzlauer Berg
 * Rummelsburg
 * Schöneberg
 * Tempelhof
 * Tiergarten
 * Weißensee

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