Title: Falschparken: Wer zahlt die Abschleppkosten?
Published: 5. September 2019
Last modified: 7. Februar 2024

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# Falschparken: Wer zahlt die Abschleppkosten?

 Veröffentlicht am 5. September 20197. Februar 2024

Parkraum ist nicht nur knapp, er ist auch teuer. Umso ärgerlicher ist es, wenn wichtige
Kundenparkplätze widerrechtlich zugeparkt werden oder ein Falschparker unerlaubt
die Einfahrt in ein Privatgrundstück blockiert. In Großstädten hat sich hier mit
der sogenannten **Parkplatzbewirtschaftung **bereits ein eigener Wirtschaftszweig
entwickelt, damit Parkplätze auch tatsächlich nur von den** rechtmäßig dafür vorgesehenen
Personen **benutzt werden. 

Hierzu werden üblicherweise **Zugangskontrollen **wie z.B. Schranken oder Schilder
benutzt, die ausdrücklich signalisieren, dass es sich um einen Privatparkplatz für
Kunden handelt, dessen **Nutzungsdauer beschränkt** ist. Das hindert viele Autofahrer
trotzdem nicht daran, ihren Wagen – wissentlich oder unwissentlich – widerrechtlich
abzustellen. Kanzlei Sebel in** Berlin-Friedrichshain** erklärt Ihnen, warum Falschparken
teuer werden kann, auch wenn mans selbst gar nicht gefahren ist. 

## Was zeichnet Falschparken aus und wann darf abgeschleppt werden?

Im Straßenverkehr gibt es viele Bereiche, die für parkende Autos tabu sind. Dazu
zählen nicht nur **Grundstückseinfahrten, scharfe Kurven und Feuerwehrzufahrten**.
Unter anderem ziehen folgende Bereiche für Falschparker ein Bußgeld nach sich:

 * Geh- und Radwege
 * Enge und unübersichtliche Straßenstellen
 * Scharfe Kurven
 * Fußgängerüberwege sowie bis zu 5 m davor
 * Halteverbot bzw. eingeschränktes Halteverbot
 * Bis zu 10 m vor Lichtzeichen
 * Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
 * Behinderung von Rettungsfahrzeugen
 * Feuerwehrzufahrten
 * Sperrflächen
 * Verkehrsberuhigter Bereich
 * In zweiter Reihe
 * Schwerbehinderten-Parkplatz

Abgeschleppt werden darf Ihr Fahrzeug, wenn dieses den allgemeinen Fahrbetrieb stört
oder eine **Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer** darstellt. So sind beispielsweise
Sicherheitszonen, Wege zu einer Tiefgarage oder Lieferwege dringend freizuhalten.
Auch das Zuparken der Einfahrt zu einem privaten Grundstück kann Anlass sein, ein
Abschleppen einzuleiten. 

## Wer hat die Kosten zu tragen?

Bekommen Sie für **falsches Parken** in Städten und Gemeinden oder das **Fehlen 
eines Parkscheins** einen Strafzettel, so müssen Sie das entsprechende Bußgeld zahlen.
Die Kosten für Falschparken schießen deutlich in die Höhe, sobald Sie Ihr Fahrzeug
so ungünstig parken, dass dieses von der Stadt oder dem privaten Eigentümer des 
Grundstücks abgeschleppt wird. Je nach Aufwand, Anfahrtsweg und Preisgestaltung 
des Abschleppunternehmens können die **Kosten hierfür zwischen 200 und 400 €** liegen.
Allerdings dürfen diese das ortsübliche Niveau nicht übersteigen. 

Wer für die Abschleppkosten aufkommt, hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 
2009 festgelegt. So darf ein **Grundstückseigentümer **ein widerrechtlich geparktes
Fahrzeug abschleppen lassen und die dafür anfallenden Kosten dem Falschparker übertragen.
Im Jahr 2016 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung um eine weitere Regelung
ergänzt. Dieser zufolge **müssen Grundstückseigentümer den tatsächlichen Fahrer 
nicht ermitteln**, sondern können stattdessen den Halter des Fahrzeugs in Anspruch
nehmen. 

## Wann sollten Sie Ihren Anwalt einschalten?

Sie wurden abgeschleppt und möchten sich über Ihre Rechte informieren? Insbesondere
wenn Sie von eine Rechnung für das Abschleppen von einem privaten Parkplatz erhalten,
sollten Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung zahlen. Gleiches gilt, wenn Sie der
Überzeugung sind, **zu Unrecht abgeschleppt **worden zu sein. Fragen Sie Ihren [Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/verkehrsrecht/).

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