Title: Diese Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht
Published: 11. Juli 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Diese Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein **Sonderstrafrecht für jugendliche Täterinnen und Täter**.
Doch wie genau unterscheidet es sich vom „normalen“ Strafrecht und **mit welchen
Maßnahmen** ist zu rechnen? Im Folgenden lesen Sie, welche Unterschiede bestehen,
was Erziehungsmaßregeln von Strafen und Zuchtmaßnahmen abgrenzt und wie lange eine
Jugendstrafe in den Akten bleibt.

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## Wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Strafrecht?

Während das Jugendstrafrecht für Personen angewendet wird, die **zur Tatzeit jugendlich(
14 bis 17 Jahre)** sind, gilt ab einem **Alter von 22 Jahren** das Erwachsenenstrafrecht.
Im **Alter von 18 bis 21** gilt man als  „heranwachsend”: Hier kann unter Umständen
auch noch das Jugendstrafrecht angewandt werden.

Während das Jugendstrafrecht vor allem auf die **Erziehung der Täter und Täterinnen**
abzielt, steht beim Strafrecht die **Bestrafung** im Vordergrund. Die Strafen für
Erwachsene sind meist höher, nach Jugendstrafrecht sind maximal 5 Jahre Haft möglich.
Nicht zuletzt werden Prozesse nach Erwachsenenstrafrecht – im Gegensatz zum Jugendstrafrecht–
größtenteils **öffentlich** verhandelt.

## Was ist mit Erziehungsmaßregeln gemeint?

Erziehungsmaßregeln definieren sich nach **§ 9 JGG (Jugendgerichtsgesetz)**. Sie
zielen auf die Erteilung von **Weisungen** an oder der Anordnung von **Erziehungshilfen**
für Jugendliche ab. Beispiele hierfür sind:

 * Weisungen in Bezug auf den Aufenthaltsort
 * Das Erbringen von Arbeitsleistungen
 * Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs
 * Teilnahme an einem Verkehrsunterricht
 * Annahme einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle

Die **Laufzeit** der Weisungen bestimmt hier der Richter bzw. die Richterin. Sie
kann bis auf drei Jahre verlängert werden, wenn dies als erzieherische Maßnahme 
geboten ist.

## Welche Strafen können Jugendlichen auferlegt werden?

Reichen aufgrund der schädlichen Neigungen des Jugendlichen Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln
nicht aus, kann vom Richter bzw. der Richterin eine **Freiheitsstrafe** verhängt
werden. Das **Mindestmaß** für eine Jugendstrafe liegt bei sechs Monaten, das **
Höchstmaß** bei zehn Jahren. Für einen Mord kann gegenüber Jugendlichen gem. § 105
Abs. 3 JGG eine Strafe bis zu 15 Jahre verhängt werden.

## Was sind Zuchtmittel?

Ist keine Jugendstrafe geboten, können vom Richter bzw. der Richterin Zuchtmittel
verhängt werden. Diese Maßnahmen sollen bei Jugendlichen **das Bewusstsein schärfen**,
dass für die begangene Straftat **einzustehen** ist. 

Als Zuchtmittel gelten folgende Maßnahmen:

 * Verwarnungen
 * Erteilungen von Auflagen
 * Verhängungen von Jugendarrest

## Wie lange bleibt eine Jugendstrafe in den Akten?

Viele Entscheidungen des Jugendgerichts werden nicht im Bundeszentralregister und
somit im Führungszeugnis aufgenommen. Hierzu zählen z. B. **Erziehungsmaßregeln 
nach § 9 JGG (Jugendgerichtsgesetz)** oder **Zuchtmittel nach § 13 JGG**. Bei einer
Verurteilung zu einer Jugendstrafe sieht es anders aus: Auch bei einer Aussetzung
auf Bewährung erfolgt ein **Eintrag ins Bundeszentralregister** und zu Teilen ins
Führungszeugnis.

Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr und Bewährungsstrafen von nicht mehr
als zwei Jahren werden nach **§ 46 BZRG (Bundeszentralregistergesetz)** bereits 
nach **5 Jahren** aus dem Register gelöscht. Höhere Jugendstrafen werden erst nach**
10 Jahren** getilgt.

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt für eine Situation, die das Jugendstrafrecht
betrifft? Gerne unterstütze ich Sie in Ihrem Anliegen unter der
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