Title: Delikte und Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht
Author: RegioHelden
Published: 19. Oktober 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Delikte und Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht

In Deutschland regelt das **Betäubungsmittelgesetz **(BtMG) den Kauf, Verkauf und
Umgang mit Betäubungsmitteln. Es definiert auch, welche Substanzen unter seine Zuständigkeit
fallen: Diese sind in **drei Anhänge** aufgelistet. Für jede dieser Kategorien gelten
unterschiedliche Regelungen:

 * Anhang I umfasst Stoffe, deren Abgabe und Handel in Deutschland verboten ist
 * Anhang II erfasst vor allem Ausgangsstoffe, deren Handel streng reglementiert
   ist
 * Anhang III listet verschreibungsfähige Betäubungsmittel, die gegen Rezept abgegeben
   werden, auf

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## Die häufigsten verbotenen Betäubungsmittel in Deutschland

Die meisten Stoffe, die umgangssprachlich als **Drogen** bekannt sind, fallen unter
Anhang I des BtMG. Am häufigsten werden in Deutschland folgende **verbotenen Betäubungsmittel**
gehandelt und konsumiert:

 1. Cannabis
 2. Amphetamine
 3. Ecstasy (MDMA)
 4. Kokain
 5. Heroin
 6. LSD

![Verbotene Betäubungsmittel in Deutschland](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/
uploads/sites/6110/2022/10/drogenkonzept-gebrauch-von-illegalen-drogen-missbrauch-
sucht-heroin-injektion.jpg)

## Welche Delikte fallen unter das Betäubungsmittelstrafrecht?

Sowohl der Besitz als auch der Kauf oder Verkauf von Betäubungsmitteln ist strafbar.
Ausnahmen gibt es nur, wenn die Substanzen von einem Arzt verschrieben und gegen
Rezept in einer Apotheke gekauft werden. Das führt dazu, dass Polizei und Staatsanwaltschaft
ein **Verfahren eröffnen** können, sobald Sie eine oder mehrere verbotene Substanzen
bei einer Person finden. Alternativ lässt sich auch der Konsum mittels **Urin- oder
Bluttest** nachweisen.

## Welche Sanktionen drohen bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?

Das Strafmaß bei Verstößen gegen das BtMG hängt von vielen Faktoren ab: Einerseits
unterscheidet man zwischen sogenannten **weichen und harten Drogen**. Andererseits
spielen auch die Menge der Drogen im Besitz und deren **Wirkstoffgehalt** eine Rolle.
In der Regel müssen selbst Ersttäter bei größeren Mengen mit **langjährigen Haftstrafen**
rechnen. Die Gesetzgebung und die Gerichte in Deutschland sind in dieser Hinsicht
streng. Das Strafmaß liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

## Wann kann ein Verfahren eingestellt werden?

Die Staatsanwaltschaft kann bei einem Verstoß gegen das BtMG von der Verfolgung 
absehen, wenn es sich bei der erworbenen oder mitgeführten Menge an Drogen lediglich
um den **sogenannten Eigenbedarf** handelt. Wie groß dieser Eigenbedarf ist, ist
im BtMG allerdings nicht angegeben. Deswegen gibt jedes Bundesland diesbezüglich
seine **eigenen Richtlinien** an die Verantwortlichen heraus.

In Berlin ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Verfahren bis zu einer **Menge
von 10 g** Haschisch oder Marihuana einzustellen. Zwischen 10 und 15 g hat sie die
Möglichkeit dazu, ist aber nicht mehr verpflichtet. In allen Fällen wird das **Ermittlungsverfahren**
nicht eingestellt, wenn durch besondere Umstände ein **öffentliches Interesse** 
an der Strafverfolgung besteht. Die Einstellung ist also keinesfalls sicher. In 
jedem Fall empfiehlt sich daher ein qualifizierter [Anwalt für Strafrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/strafrecht/?output_format=md).

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