Title: Beamtenbeleidigung – Formen und rechtliche Konsequenzen
Published: 13. Juli 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Beamtenbeleidigung – Formen und rechtliche Konsequenzen

 Veröffentlicht am 13. Juli 20207. Februar 2024

Ob online, bei einer laufenden Verkehrskontrolle oder bei einem anderweitigen Zusammentreffen
mit einem Beamten – wer einem Polizisten gegenüber ausfällig wird und seine Zunge,
oder seine Tastatur, nicht zu zügeln weiß, hat mit **Konsequenzen zu rechnen**. 
Doch was genau fällt unter den Term „**Beamtenbeleidigung**“ und welche strafrechtlichen
Folgen sind zu erwarten? Als [Anwalt für Strafrecht in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/strafrecht/)
klären wir Sie über alles Wissenswerte auf.

## Beamtenbeleidigung – gibt es das gesetzlich überhaupt?

Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort: nein. Auch wenn die Verwendung bereits
fest im deutschen Sprachgebrauch verankert ist, ist der Term „Beamtenbeleidigung“
es im deutschen Gesetz nicht. Jedoch verweisen die **Paragrafen 185–187 StGB** auf
allgemeine Beleidigungen mit **möglichen strafrechtlichen Konsequenzen** – egal,
an welche Person sie sich richten.

Von Bedeutung ist hierbei, dass sich die Beleidigung in jeglicher Form gegen eine
bestimmte Person oder Personengruppe wendet und willentlich geäußert oder ausgedrückt
wird. In jedem Fall kann eine Beleidigung anschließend gerichtlich als **Straftat**
eingestuft und entsprechend gemaßregelt werden.

## Verschiedene Formen der Beleidigung und ihr Strafmaß

Die folgenden Formen der Beleidigung sind im deutschen Gesetz aufgeführt und können
bestraft werden. Die möglichen Folgen sind jedoch nicht, wie beispielsweise bei 
Verkehrsdelikten, in einem Katalog festgehalten und werden den individuellen Umständen
entsprechend berechnet:

 * **Verbal in Form von Schimpfworten**
   Werden Beleidigungen als Werturteile geäußert,
   sind sie nicht überprüfbar oder wertbar. Sie können jedoch ab einem bestimmten
   Ausmaß zur Straftat werden. Werden diffamierende Äußerungen gegenüber einer Person
   kundgetan, spricht man auch von Schmähkritik. Wer mit abwertenden Schimpfworten
   um sich wirft, oder diese direkt gegen eine Person richtet, hat mit einer Geld-
   oder Freiheitsstrafe zu rechnen.
 * **Gesten**
   Abwertende Gesten wie der oft genutzt Stinkefinger bei Autofahrern
   oder die „ich zeige dir den Vogel“-Handbewegung gelten als Beleidigung und können
   vor Gericht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden.
 * **Üble Nachrede**
   Unter übler Nachrede versteht das Gesetz die Behauptung oder
   Verbreitung von falschen Tatsachen. Dazu zählt beispielsweise den Ruf einer Person
   willentlich zu schädigen, indem man Gerüchte verbreitet, deren Wahrheitsgehalt
   zunächst nicht nachzuweisen und zu widerlegen sind.Das Strafmaß für den Täter
   kann aus einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestehen, die sich erhöht, wenn die
   Verbreitung der Falschaussagen schriftlich oder online verbreitet wird.
 * **Verleumdung**
   Verleumdung meint die Verbreitung von Tatsachen, deren nicht 
   vorhandenem Wahrheitsgehalt dem Sprecher bekannt sind. Kurzum, es werden Lügen
   verbreitet. Auch hierfür ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen,
   die sich erhöht, wenn die Verleumdung öffentlich stattfindet bzw. schriftlich
   verbreitet wird.

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