Title: Arbeitsvertrag
Published: 20. Oktober 2021
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Rechte und Pflichten rund um den Arbeitsvertrag

Sie haben das Bewerbungsgespräch erfolgreich hinter sich gebracht und die Zusage
für die neue Arbeitsstelle erhalten. Jetzt müssen Sie nur noch den Arbeitsvertrag
unterzeichnen. Nur? Tatsächlich regelt der Arbeitsvertrag alles rund um Ihr neues
Arbeitsverhältnis – **Urlaubstage, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen** – daher sollten
Sie Ihre Unterschrift nicht leichtfertig vergeben, ohne vorher alles genau geprüft
zu haben. Wir von der Kanzlei RA Sebel erklären Ihnen, worauf es bei einem Arbeitsvertrag
ankommt und welche **Mindeststandards **dieser erfüllen sollte.

## Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Es gibt zahlreiche Formen von Arbeitsverträgen:

 * Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsvertrag
 * Befristete und unbefristete Verträge
 * Aushilfsvertrag
 * Minijob-Arbeitsvertrag
 * Tarifvertrag
 * Vertrag für freie Mitarbeitende
 * Praktikantinnen und Praktikanten
 * Und viele mehr

![Arbeitsvertrag](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/
10/arbeitsvertrag-rainer-sebel.jpg)

Grundsätzlich regelt ein Arbeitsvertrag das **Arbeitsverhältnis **zwischen der **
beschäftigten Person **und dem **Unternehmen**. Er sieht vor, dass die beschäftigte
Person eine Leistung erbringt, für die diese eine vertraglich vereinbarte Vergütung
durch den Arbeitgeber erhält. Dabei ist genau festgelegt, welche Dienste die Arbeitnehmerin
oder der Arbeitnehmer zur Verfügung stellt und wie hoch die entsprechende Vergütung
ist.

Zur Form des Arbeitsvertrags gibt es kaum gesetzlichen Vorgaben. Dieser kann zunächst
auch **mündlich **erfolgen, wobei dies nicht empfehlenswert ist. Im Konfliktfall
sind mündliche Vereinbarungen weitaus schwieriger nachzuweisen als schriftlich festgehaltene
Vertragsbedingungen. Diese sind bis spätestens **vier Wochen **nach der mündlichen
Zusage in einem Arbeitsvertrag **schriftlich festzulegen **und von beiden Vertragsparteien
zu unterzeichnen.

## Welche Mindeststandards gelten?

Ein Arbeitsvertrag muss einige grundlegende Angaben enthalten, die in § 2 des Nachweisgesetzes(
NachwG) vorgegeben sind. Zu diesen Mindestanforderungen zählen folgende Informationen:

 * Name, Anschrift sowie Arbeitsort der beschäftigten Person und der Firma
 * Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
 * Kurze Darstellung der Tätigkeit
 * Höhe, Fälligkeit und Zusammensetzung der Vergütung
 * Regelungen zur Arbeitszeit
 * Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
 * [Kündigungsfristen](https://www.arbeitsrechte.de/kuendigungsfrist/)

## Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Ein Arbeitsvertrag enthält sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Vertragspartner.
Von zentraler Bedeutung ist, dass der Arbeitgeber gegenüber der beschäftigten Person**
weisungsbefugt **ist. Dieses **Weisungsrecht **bezieht sich auf** Inhalt, Ort und
Zeit der Arbeitsleistung**. Daneben hat das Unternehmen einige Pflichten zu erfüllen:

 * Vergütung
 * Fürsorge
 * Gleichbehandlung
 * Persönlichkeitsrechte
 * Arbeitszeugnis

## Welche Pflichten haben Mitarbeitende?

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages gehen Beschäftigte die Verpflichtung ein,
die vertraglich **vereinbarte Leistung zu erfüllen**. Aus dem oben beschriebenen**
Weisungsrecht **des Arbeitgebers ergibt sich zudem die **Treuepflicht **der Mitarbeitenden.
Diese besagt, dass den Anweisungen des Arbeitgebers bezüglich Arbeitszeiten, Überstunden,
Pausen und Urlaub Folge zu leisten ist. Natürlich hat aber jede und jeder Beschäftigte
ein **Recht auf Urlaub**, **Pausen **und zudem übrigens auf **Akteneinsicht**. Darüber
hinaus gelten folgende Pflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

 * Verschwiegenheit
 * Rücksichtnahme- und Schutzpflicht
 * Arbeitsschutz
 * Wettbewerbsverbot

Bei Fragen im Arbeitsrecht können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an unsere** 
[Kanzlei in Berlin](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)** wenden. Wir beraten
Sie gerne persönlich und fachkompetent.

## Jetzt Termin vereinbaren

   Name

   Telefon

   E-Mail

Nachricht

  Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Angaben,
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Referrer-URL, Browsertyp, IP-Adresse) zum
Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

---

## Ihre Vorteile

 * Ausführliche Beratung
 * Direkte Hilfe
 * Breitgefächertes Angebot
 * Jahrelange Erfahrung

---

#### Unsere Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

---

#### Hier finden Sie uns

**Rechtsanwalt Rainer Sebel  **
Briesener Weg 15712623 Berlin**Telefon: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsvertrag/+49302947986?output_format=md)****
Fax: 030 – 29779992**

## Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte
des **Straf-, Familien-** sowie **Arbeitsrechts** spezialisiert. Daneben erhalten
Mandanten auch rund um das **Sozial-**, **Vertrags-** sowie **Verkehrsrecht** leistungsstarke
Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen
wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem
vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

 * Alt-Treptow
 * Britz
 * Buchholz
 * Friedrichsfelde
 * Friedrichshain
 * Hohenschönhausen
 * Karlshorst
 * Kreuzberg
 * Lichtenberg
 * Neukölln
 * Oberschöneweide
 * Plänterwald
 * Prenzlauer Berg
 * Rummelsburg
 * Schöneberg
 * Tempelhof
 * Tiergarten
 * Weißensee

 Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen. 
 Erfahren Sie mehr in 
der [Datenschutzerklärung von Google Maps](https://policies.google.com/privacy?hl=de).
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um diesen Inhalt zu laden.

   Inhalt von Google Maps immer anzeigen