Title: Arbeitsvertrag: Was muss er enthalten?
Published: 11. Juli 2019
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Arbeitsvertrag: Was muss er enthalten?

 Veröffentlicht am 11. Juli 20197. Februar 2024

Sie haben Ihren Traumjob gefunden oder möchten einen neuen Mitarbeiter einstellen?
Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, **einen Arbeitsvertrag**
zu schließen. Theoretisch geht das sogar mündlich, allerdings sind die Absprachen
dann kaum nachzuweisen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Rainer Sebel in Berlin-Friedrichshain
berät Sie **fachkundig und rechtssicher** in allen Fragen rund um den **Arbeitsvertrag.**
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – **lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift
rechtlich prüfen.**

## Warum ist der Arbeitsvertrag so wichtig?

Der Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und
legt für beide Seiten **alle Rechte und Pflichten** fest. Grundsätzlich gilt in 
Deutschland Vertragsfreiheit. Tatsächlich sind diese Freiheiten jedoch eingeschränkt,
da verschiedene Gesetze und Tarifverträge den Spielraum bestimmen. Folgende Arbeitsverträge
sind möglich:

 * **befristeter Arbeitsvertrag**
 * **unbefristeter Arbeitsvertrag**

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf immer **der Schriftform.** Einen unbefristeten
Arbeitsvertrag einschließlich Probezeit dürfen Sie **mündlich **vereinbaren. Das
ist jedoch **nicht empfehlenswert**, da sich die Vereinbarungen im Streitfall nur
schwer nachweisen lassen. **Wir empfehlen daher, auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag
schriftlich festzuhalten. **

## Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Um Unklarheiten zu vermeiden und sich im Streitfall auf den Arbeitsvertrag berufen
zu können, sollten möglichst **alle Rechte und Pflichten** genau beschrieben werden.
Folgende Punkte sind unerlässlich:

 * **Vertragsparteien**: Es klingt banal, aber gerade, wenn ein Arbeitgeber mehrere
   Unternehmen besitzt, muss klar formuliert sein, für welchen Standort das Angestelltenverhältnis
   bestimmt ist.
 * **Beginn des Arbeitsverhältnisses**: Es muss das genaue Datum des Eintritts in
   das Unternehmen genannt sein, denn nach diesem Stichtag berechnen sich Urlaubs-
   und Sozialversicherungsansprüche.
 * **Mögliche Befristung**: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss das Vertragsende
   genannt werden. Liegt ein Sachgrund für die Befristung vor, wie Vertretung während
   der Elternzeit, muss auch dieser Punkt erwähnt werden.
 * **Probezeit**: Die Dauer der Probezeit und die dazugehörige Kündigungsfrist sind
   aufzuführen.
 * **Kündigungsfristen**: Unternehmen ab 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, die 
   gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, außerdem verlängert sich die Kündigungsfrist
   für den Arbeitgeber nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit. Dies sollte genau
   vermerkt sein.
 * **Urlaubstage**: Gesetzlich vorgeschrieben sind vier Wochen Urlaub pro Jahr, 
   das bedeutet bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage und bei einer 6-
   Tage-Woche mindestens 24 Tage. Freiwillig oder aufgrund von Tarifverträgen sind
   auch mehr freie Tage möglich.
 * **Beschreibung der Tätigkeit und der Arbeitsinhalte**: Zwar darf ein Arbeitgeber
   seine Mitarbeiter kurzzeitig auch andere Aufgaben übernehmen lassen, grundsätzlich
   sollte aber klar beschrieben sein, welche Tätigkeiten ein Mitarbeiter ausführt.
 * **Arbeitszeit und Einsatzort**: Ganz wichtig für den Arbeitnehmer sind seine 
   Arbeitszeit und der Ort seiner Tätigkeit. Aus diesem Grund sollten diese aufgeführt
   sein. 
 * **Überstunden**: Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte klar geregelt sein, wann
   und wie viele Überstunden zu leisten sind und ob diese extra vergütet werden.
 * **Gehalt und Sonderzahlungen**: Ebenfalls unerlässlich sind klare Vereinbarungen
   über die Höhe des Gehalts, möglicher Prämien oder Provisionen und Sonderzahlungen
   wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Auch der Zeitpunkt des Gehaltseingangs auf
   dem Konto des Mitarbeiters ist schriftlich festzumachen.
 * **Regelungen für den Krankheitsfall**: Hier stellen Sie fest, wann und wie sich
   ein Arbeitnehmer krankmelden kann und wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
   vorliegen muss. Gesetzlich ist ein Mitarbeiter erst am dritten Krankheitstag 
   dazu verpflichtet.
 * **Nebentätigkeiten**: Nebentätigkeiten sind erlaubt, wenn sie nicht mit den Interessen
   des Arbeitgebers konkurrieren. Dies sollte im Arbeitsvertrag vermerkt werden.
 * **Eventuelle Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzklauseln**: Auch hier sind
   klare Vereinbarungen einzuhalten und sollten im Vertrag hinterlegt werden.

## Arbeitsvertrag prüfen lassen

Da viele Punkte zu regeln und viele Gesetze zu beachten sind, ist es sehr empfehlenswert,
den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Unser [Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Friedrichshain](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)
steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.

Quellen: Teilzeit- und Befristungsgesetz, [https://karrierebibel.de/arbeitsvertrag-checkliste/](https://karrierebibel.de/arbeitsvertrag-checkliste/)

## Beitragsnavigation

[Plötzliche Kündigung: Kanzlei Rainer Sebel in Berlin-Friedrichshain informiert Sie](https://www.kanzlei-sebel.de/ploetzliche-kuendigung/)

[Fahren im Alter: Worauf Sie und Angehörige achtgeben sollten](https://www.kanzlei-sebel.de/fahren-im-alter-worauf-sie-und-angehoerige-achtgeben-sollten/)