Title: Arbeitsrecht
Author: RegioHelden
Published: 5. März 2021
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Wir vertreten Ihre Rechte im Arbeitsrecht – Kanzlei Sebel in Berlin Friedrichshain

## Arbeitszeugnisse, Abmahnung, Kündigung

**In vielen Arbeitsverhältnissen** kommt es im Lauf der Zeit zu **Konflikten zwischen
dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber**. Die Rechte und Pflichten in einem Beschäftigungsverhältnis
sind zum größten Teil rechtlich geregelt – vertraglich, gesetzlich oder durch arbeitsrechtliche
Grundsätze, die von den Arbeitsgerichten entwickelt wurden. Und gerade im **Arbeitsrecht**
gelten viele Fristen und formale Vorschriften, deren Nichtbeachtung zum Verlust 
von Ansprüchen führen kann. Die Beratung durch einen **spezialisierten Rechtsanwalt
für Arbeitsrecht** hilft Ihnen dabei, Ihre Position in einem arbeitsrechtlichen 
Konflikt abzusichern. Wenden Sie sich deshalb an uns, wenn Sie eine fundierte und
fachgerechte Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen wünschen!

Unsere **Kanzlei in Berlin** steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung im Arbeitsrecht
zur Seite. Rechtsanwalt Rainer Selbel **vertritt Sie als Arbeitnehmer, Arbeitgeber**
oder **Betriebsrat** und setzt Ihre Interessen durch. Dabei sind ihm auch die menschlichen
Aspekte, die jedem Konflikt zugrunde liegen, nicht fremd. Er versucht auch bei **
Kündigungen** und **Abmahnungen** stets ein Ergebnis zu erreichen, das genau Ihren
persönlichen Wünschen entgegenkommt. Geht es Ihnen um eine Weiterbeschäftigung oder
in erster Linie eine höhere **Abfindung**? Es sind Ihre persönlichen Wünsche, die
ihn bei seiner Arbeit als Ihr Anwalt leiten.

Ob Kündigung oder Arbeitsvertrag – wir helfen gerne weiter!
Tel.: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/+49302947986?output_format=md)
E-Mail: [kontakt@kanzlei-sebel.de](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/kontakt@kanzlei-sebel.de?output_format=md)

## Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet mit vielen Facetten.

Es geht um **Kündigungen** und **Umstrukturierungen** im Betrieb, **Aufhebungsverträge**,
Fragen der **Vergütung**, **Urlaub** und **Elternzeit**, um **Befristungen** oder**
Teilzeit**, **Zeugnisse** oder **Mitbestimmung**. Anwälte, die auf diesem Rechtsgebiet
tätig sind, müssen die Gesetze kennen und stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung
sein. Zu vielen Einzelfragen, die der Gesetzgeber nicht geregelt hat, haben die 
Arbeitsgerichte Grundsätze entwickelt, die im Interesse einer Gleichbehandlung einheitlich
anzuwenden sind.

**Ausführliche Informationen zu den Themen Kündigung und Abmahnung:**

Kündigung

## Kündigung – Eingehende Rechtsberatung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen mehreren Kündigungsarten. Die **
ordentliche Kündigung** ist die gängigste Art, um das Arbeitsverhältnis zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beenden. Hierbei ist im Gegensatz zur **außerordentlichen
Kündigung** auf die Einhaltung einer Frist zu achten. Bei einer **fristlosen Entlassung**
ist der Arbeitgeber hauptsächlich dazu verpflichtet, einen Kündigungsgrund nachzuweisen.
Während der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag ohne Angaben von Gründen **fristgerecht
kündigen** kann, muss der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit der ordentlichen 
Kündigung einen Grund im Sinne des **Kündigungsschutzgesetzes** angeben.

## Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine **Beendigung des Arbeitsverhältnisses** kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch
vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Beide Seiten müssen sich dabei laut BGB an**
vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfristen** halten. Des Weiteren müssen laut
Arbeitsrecht inhaltlich einige Sachen beachtet werden, damit die Kündigung des betroffenen
Arbeitnehmers wirksam ist. Eine **Kündigung des Arbeitsvertrags** kann im Sinne 
des Kündigungsschutzes **wirkungslos** sein, wenn zum Beispiel:

 * Die Kündigung nicht schriftlich erfolgt ist
 * Die Unterschrift unter der Kündigung fehlt
 * Der Kündigungsschutz missachtet wurde
 * Die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde
 * Die Zustellung der Kündigung nicht nachgewiesen werden kann

## Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Als Arbeitnehmer können Sie die Kündigung annehmen oder mittels einer Klage dagegen
vorgehen. Bereits wenn erste **Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung** bestehen,
ist eine Kündigungsschutzklage zu empfehlen. Hier ist dann **schnelles Handeln gefragt**.
Nach BGB hat der Arbeitnehmer** drei Wochen** Zeit, um die Klage einzureichen. Sollte
diese Frist ablaufen, gilt im Sinne des Arbeitsrechts die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
automatisch als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft ist. Egal, ob es um eine Weiterbeschäftigung
oder um eine höhere Abfindung geht – **Rechtsanwalt Sebel** bietet Ihnen **langjährige
Erfahrung im Arbeitsrecht** und handelt stets gemäß Ihren persönlichen Wünschen!

Abmahnung

## Abmahnung im Arbeitsverhältnis

Die Abmahnung ist eine wirksame Möglichkeit, um den Vertragspartner auf **vertragswidriges
Verhalten** aufmerksam zu machen, konkretes **Fehlverhalten** zu beanstanden und
gegebenenfalls auf eine **bevorstehende Kündigung** hinzuweisen. Grundsätzlich wird
eine schriftliche Maßregelung vom Arbeitgeber aufgrund von Fehlverhalten oder Pflichtverletzung
ausgesprochen. Eine sogenannte **verhaltensbedingte Abmahnung** kann eine Warnfunktion
für eine drohende Kündigung sein.

Ändert sich das **abgemahnte Verhalten des Arbeitnehmers** nicht, kann es zur Kündigung
des Arbeitsverhältnisses kommen. Ist die Abmahnung laut Arbeitsrecht nicht berechtigt,
kann der Arbeitnehmer verlangen, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen.
Der **Grund** für eine schriftliche Rüge und eine drohende Kündigung durch den Arbeitgeber
kann vielseitig sein:

 * Beleidigungen
 * Mobbing
 * Sexuelle Belästigung
 * Alkohol am Arbeitsplatz
 * Rauchen
 * Unentschuldigtes Fehlen oder Zuspätkommen
 * U.v.m.

## Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Gemäß dem Arbeitsrecht ist eine **Abmahnung anfechtbar**, wenn der Arbeitnehmer 
seinen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachkam, das Abmahnen durch den Arbeitgeber**
unverhältnismäßig** ist, diese **zu spät erteilt** wurde oder die vorgeworfenen 
Gründe vor Gericht **nicht bewiesen werden** können. Sollte dies der Fall sein, 
so kann der Arbeitnehmer **mithilfe eines Rechtsanwalts die Abmahnung anfechten**
und gegebenenfalls die **bevorstehende Kündigung verhindern**. Darüber hinaus müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen
kann. **Rechtsanwalt Sebel** steht Ihnen im Arbeitsrecht gerne beratend zu Seite
und prüft für Sie die Abmahnung auf Versäumnisse oder Ungenauigkeiten in formeller
sowie inhaltlicher Hinsicht.

Abfindung

# Anspruch auf eine Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

Was genau ist eine **Abfindung**, wann besteht gemäß Arbeitsrecht Anspruch auf eine
solche und wie hoch fällt diese in der Regel aus? Eine Abfindung ist eine **einmalige
Zahlung**, die der Arbeitgeber aufgrund einer Kündigung an den Arbeitnehmer entrichtet.
Diese dient zum Ausgleich des Verlusts des Arbeitsplatzes. Doch eine Abfindung ist
laut Arbeitsrecht nicht zwingend an eine Kündigung geknüpft. **Abfindungsanspruch**
besteht unter anderem dann, wenn die finanzielle Entschädigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
bindend im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde. Ferner einigen sich Arbeitgeber
und Arbeitnehmer in den meisten Fällen auf eine einmalige Zahlung im Rahmen des **
Kündigungsprozesses**.

Die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
kann in Ausnahmen vom Arbeitnehmer gesetzlich beansprucht werden. Solche **Abfindungsregelungen**
sind festgelegt in:

 * Sozialplänen
 * Tarifverträgen
 * Geschäftsführerverträgen
 * Einzelarbeitsverträgen
 * Freiwillig vertraglich vereinbarten Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen
 * Betriebsbedingten Kündigungen unter Verweis auf § 1a des Kündigungsschutzgesetzes(
   KSchG)

## Verhandlungsgeschick entscheidet über die Höhe der Abfindung

Eine verbindliche **Höhe der Abfindungszahlung** ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine hohe Abfindung gegenüber ihrem Arbeitgeber erzielen
möchten, ist Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen entscheidend. Um eine
möglichst hohe Abfindungssumme zu erzielen, sollten Sie sich daher stets von einem**
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht** vertreten lassen. Dieser hat bereits auf diesem 
Gebiet reichlich Erfahrung gesammelt und kann für Sie das bestmögliche Ergebnis 
erzielen.

Elternzeit

# Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit

Der Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch, für einen bestimmten
Zeitraum zur Betreuung seines Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. Nach
der Geburt des eigenen Kindes gibt die **Elternzeit** Arbeitnehmern in Deutschland
die Möglichkeit, **bis zum dritten Lebensjahr des Kindes** unbezahlt von der aktuellen
Tätigkeit freigestellt zu werden und dennoch die Stelle zu behalten. Hierfür müssen
die Eltern vor Beginn der Elternzeit einen Antrag stellen. Die Frist für einen **
Antrag auf Elternzeit** beträgt in der Regel sieben Wochen vor Antritt dieser.

Während der Elternzeit treten oft folgende Rechtsfragen auf:

 * Darf ich währenddessen in Teilzeit arbeiten?
 * Ich möchte das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit beenden. Wie gehe ich taktisch
   vor?
 * Darf der Arbeitgeber Jahressonderleistungen während der Elternzeit anteilig kürzen?
 * Hat die Inanspruchnahme von Elternzeit Auswirkungen auf meinen Urlaubsanspruch?

Zu diesen und vielen weiteren Fragen berät Sie Rechtsanwalt Sebel ausführlich in
seiner **Kanzlei in Berlin**. Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht setzt er
sich stets für Ihre Interessen ein.

## Besteht nach der Elternzeit Anspruch auf denselben Arbeitsplatz?

Die Elternzeit kann von **jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam**
genommen werden. Danach haben Sie jedoch keinen Anspruch mehr auf denselben Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen, jedoch **gleichwertigen Arbeitsplatz**
zu verweisen. Hierbei ist nicht ausgeschlossen, dass Sie beispielsweise auch den
Arbeitsort wechseln müssen. Es gilt jedoch, dass die neue Tätigkeit der alten im
Wesentlichen entsprechen muss, da sonst die Versetzung unzulässig ist. Grundsätzlich
besteht für Sie aber **Kündigungsschutz**. Das heißt, Ihr Arbeitgeber darf Ihnen
gegenüber ab acht Wochen vor Beginn sowie während der gesamten Elternzeit keine 
Kündigung aussprechen.

![Arbeitnehmer Gesetzestext](https://www.kanzlei-sebel.de/wp-content/uploads/sites/
6110/2021/08/arbeitnehmer-gesetzestext_70638492.jpg)

## Viele Konflikte lassen sich durch Gespräche und Verhandlungen lösen.

Wenn sich aber ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, vertritt Rainer Sebel Sie
als **Ihr Rechtsanwalt vor Gericht**. Kompetente Rechtsanwälte müssen über Erfahrungen
in der Praxis der **Gerichte in Berlin** verfügen. Denn Recht haben und Recht bekommen
ist nicht immer das Gleiche. Oft entscheidet juristisches Fingerspitzengefühl und
psychologisches Geschick darüber, ob ein Arbeitsvertrag aufgehoben, eine Abmahnung
zurückgenommen oder eine hohe Abfindung für die Kündigung ausbezahlt wird.

Bedenken Sie, dass bei Konflikten auch die Gegenseite Rechtsanwälte einsetzt! Gerade
im Arbeitsrecht können unbedachte Handlungen oder Äußerungen, die nicht mit einem
Anwalt abgesprochen wurden, negative Auswirkungen haben. Rainer Sebel setzt sich
als **Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht** ein. Nehmen Sie deshalb seine professionelle
Beratung in Anspruch, um sich umfassend zu informieren! Wenden Sie sich an unsere**
Kanzlei in Berlin**, damit Sie im Konfliktfall das **Recht auf Ihrer Seite** haben!

## Wichtige Themen im Arbeitsrecht:

 * [Kündigung](https://www.kanzlei-sebel.de/kuendigung/?output_format=md)
 * [Arbeitsvertrag](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsvertrag/?output_format=md)
 * [Krankmeldung](https://www.kanzlei-sebel.de/krankmeldung/?output_format=md)

Heute noch einen individuellen Beratungstermin?
Tel.: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/+49302947986?output_format=md)
E-Mail: [kontakt@kanzlei-sebel.de](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/kontakt@kanzlei-sebel.de?output_format=md)

## Jetzt Termin vereinbaren

   Name

   Telefon

   E-Mail

Nachricht

  Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Angaben,
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Referrer-URL, Browsertyp, IP-Adresse) zum
Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

---

## Ihre Vorteile

 * Ausführliche Beratung
 * Direkte Hilfe
 * Breitgefächertes Angebot
 * Jahrelange Erfahrung

---

#### Unsere Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

---

#### Hier finden Sie uns

**Rechtsanwalt Rainer Sebel  **
Briesener Weg 15712623 Berlin**Telefon: [030 - 294 798 6](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/+49302947986?output_format=md)****
Fax: 030 – 29779992**

## Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange – RA Rainer Sebel in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei RA Rainer Sebel hat sich auf die Tätigkeitsschwerpunkte
des **Straf-, Familien-** sowie **Arbeitsrechts** spezialisiert. Daneben erhalten
Mandanten auch rund um das **Sozial-**, **Vertrags-** sowie **Verkehrsrecht** leistungsstarke
Beratung und Betreuung. Mit Durchsetzungsvermögen und dem nötigen Know-how verhelfen
wir unseren Mandanten in und um Berlin zu ihrem rechtlichen Anspruch. Unter anderem
vertreten wir Sie in folgenden Stadtteilen Berlins:

 * Alt-Treptow
 * Britz
 * Buchholz
 * Friedrichsfelde
 * Friedrichshain
 * Hohenschönhausen
 * Karlshorst
 * Kreuzberg
 * Lichtenberg
 * Neukölln
 * Oberschöneweide
 * Plänterwald
 * Prenzlauer Berg
 * Rummelsburg
 * Schöneberg
 * Tempelhof
 * Tiergarten
 * Weißensee

 Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen. 
 Erfahren Sie mehr in 
der [Datenschutzerklärung von Google Maps](https://policies.google.com/privacy?hl=de).
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um diesen Inhalt zu laden.

   Inhalt von Google Maps immer anzeigen