Title: Arbeitsrecht – der Unterschied zwischen einer ordentlichen &amp; außerordentlichen Kündigung
Published: 15. Juli 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Arbeitsrecht – der Unterschied zwischen einer ordentlichen & außerordentlichen Kündigung

 Veröffentlicht am 15. Juli 20217. Februar 2024

Eine Kündigung kann für beide Parteien weitreichende Konsequenzen haben. Für den
Arbeitnehmer kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nur zu **finanziellen
Schwierigkeiten**, sondern auch zu **gesellschaftlichen Benachteiligungen** führen.
Aber auch den Arbeitnehmer und besonders kleine Unternehmen kann eine Kündigung 
seitens des Mitarbeiters überraschend treffen. 

Damit ein solcher Schritt nicht ohne Weiteres gemacht werden kann, legt das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB) enge rechtliche Grenzen zum Schutz des Arbeitnehmers fest: **den
sogenannten Kündigungsschutz.** Dieser gilt umgekehrt allerdings nicht, weshalb 
ein Unternehmen den Mitarbeiter nicht davon abhalten kann, die Weiterarbeit zu beenden.
Kanzlei Sebel aus Berlin-Friedrichshain gibt einen Überblick zum Thema und klärt
auf, worin der Unterschied zwischen **einer ordentlichen** und einer **außerordentlichen(
fristlosen) Kündigung** liegt. 

####  Inhalt des Blogbeitrages:

 [Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen bei einer Kündigung gegeben sein? ](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht-unterschied-ordentliche-ausserordentliche-kuendigung/?output_format=md#voraussetzungkuendigung)

[ Welche Regeln gelten für die ordentliche Kündigung? ](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht-unterschied-ordentliche-ausserordentliche-kuendigung/?output_format=md#ordentlichekuendigung)

[ Was ist bei einer außerordentlichen Kündigung zu beachten?](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht-unterschied-ordentliche-ausserordentliche-kuendigung/?output_format=md#außerordentliche-kuendigung)

![Mann, der eine Kündigung erhalten hat - Arbeitsrecht Berlin](https://www.kanzlei-
sebel.de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/08/kuendigung-ordentlich-fristlos-arbeitsrecht-
berlin_288236678.jpg)

_( Quelle: AdobeStock/fizkes)

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen bei einer Kündigung gegeben sein? 

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gelten **strenge Vorschriften,** was
äußere Form, Inhalt und Kündigungsfristen betrifft. Der Arbeitgeber muss sich zudem
an eine vorgegebene Verfahrensweise halten. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

 * Sowohl die ordentliche als auch die fristlose Kündigung müssen **schriftlich 
   in Briefform** erfolgen. 
 * Wirksam ist das Schreiben erst, wenn es nachweislich per Post zugestellt oder
   persönlich übergeben wurde.
 * Das Schreiben muss deutlich machen, dass der **Wunsch einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses**
   besteht. 
 * Der **Betriebsrat**, sofern vorhanden, muss über das Kündigungsvorhaben informiert
   werden.

## Welche Regeln gelten für die ordentliche Kündigung?

Geht die ordentliche Kündigung vom Mitarbeiter aus, so sind die oben genannten Punkte
zu beachten: Die Kündigung muss schriftlich und unmissverständlich sein und beim
Arbeitgeber ankommen. Zudem muss der Arbeitnehmer **die Kündigungsfristen** einhalten.
Sind diese weder tariflich geregelt noch im Arbeitsvertrag geregelt, so schreibt§
622 BGB eine Frist von 4 Wochen vor. 

Kommt die Kündigung vom Arbeitgeber, kommen diverse Vorschriften hinzu. Die Kündigungsfrist
verlängert sich abhängig von der Betriebszugehörigkeit des Angestellten und die 
Personalabteilung muss nachvollziehbare Gründe für das Beenden des Arbeitsverhältnisses
vorlegen können. Folgende Gründe können bei einer ordentlichen Kündigung angeführt
werden: 

 * Person des Arbeitnehmers (etwa durch **Krankheit**)
 * **Verhalten des Arbeitnehmers**
 * Dringende betriebliche Erfordernisse

Darüber hinaus gilt, dass das Unternehmen bei wiederholtem Fehlverhalten des Mitarbeiters
vorerst eine Abmahnung aussprechen muss. Dies gibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit,
Stellung zu beziehen und das Fehlverhalten zu korrigieren. 

![Frau erhält eine fristlose Kündigung - Arbeitsrecht Berlin ](https://www.kanzlei-
sebel.de/wp-content/uploads/sites/6110/2021/08/fristlose-kuendigung115233049.jpg)

_( Quelle: AdobeStock/Dan Race)

## Was ist bei einer außerordentlichen Kündigung zu beachten?

Eine **außerordentliche Kündigung** liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis nach tariflichen
oder vertraglichen Regelungen eigentlich nicht kündbar ist oder fristlos bzw. mit
verkürzter Frist gekündigt wird. Im Falle einer fristlosen Kündigung wird der Arbeitsvertrag
aufgrund nicht hinnehmbarer Missstände sofort ausgesetzt. Hierfür muss im **Vorfeld
eine Abmahnung erfolgen.** Auch ist ein wichtiger Grund anzuführen, warum das Arbeitsverhältnis
mit sofortiger Wirkung einseitig beendet wird. Folgende Gründe werden vom Arbeitsrecht
bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber anerkannt:

 * Unterschlagung oder Diebstahl
 * Grobe Beleidigung, Tätlichkeiten oder sexuelle Belästigung
 * Geschäftsschädigendes Verhalten
 * Annahme von Bestechungsgeldern
 * Grundlose oder beharrliche **Arbeitsverweigerung**
 * **Selbstbeurlaubung** 

In seltenen Fällen erfolgt die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer. In folgenden
Situationen ist das Szenario aber durchaus denkbar:

 * Ausbleiben oder Unpünktlichkeit der Lohnzahlung
 * Ausbleiben der Abführung von Sozialabgaben
 * Grobe Beleidigung, Tätlichkeiten oder sexuelle Belästigung

Grundsätzlich gilt: Bevor eine außerordentliche Kündigung rechtswirksam ist, müssen**
alle milderen Mittel ausgeschöpft** werden. Ist beispielsweise eine ordentliche 
Kündigung oder die Versetzung des Mitarbeiters an einen anderen Arbeitsplatz möglich?
Besteht allerdings auch in diesen Fällen keine Aussicht auf Versöhnung, so wird 
die fristlose Kündigung wirksam. 

Haben auch Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten? Unser [**Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin**](https://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht/)
kümmert sich um Ihr Anliegen.

## **FAQ ordentliche & außerordentliche Kündigung**

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen 
Kündigung?

Im Gegensatz zur **ordentlichen Kündigung**, bei der die Einhaltung der im Arbeitsvertrag
festgesetzten **Kündigungsfrist eingehalten** wird, geschieht eine **außerordentliche
Kündigung aus wichtigem Grund** ohne Einhaltung der Frist.
Die **außerordentliche
Kündigung **kann **fristlos **oder mit einer **verkürzten Kündigungsfrist** ausgesprochen
werden. Die Kündigung wird **schriftlich** dem Arbeitnehmenden zugestellt.

Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis** fristgerecht beendet**.
Die Kündigung erfolgt einseitig entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer
bzw. die Arbeitnehmerin. Dabei gilt die **maßgebliche Kündigungsfrist**. Diese beträgt
gesetzlich drei Monate, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Was sind Gründe für eine ordentliche Kündigung?

Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin
und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin. Während **Angestellte ohne Angabe von Gründen**
ordentlich kündigen können, muss einer **Kündigung durch das Unternehmen **ein**
zulässiger Grund **vorliegen – zumindest, sofern der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende
beschäftigt und die betreffende Person länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt
ist. Zulässige Gründe sind:

 * Betriebsbedingte Gründe wie drohende Insolvenz
 * Verhaltensbedingte Gründe wie Diebstahl von Firmeneigentum
 * Personenbedingte Gründe wie eine Haft des Arbeitnehmenden

Was versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die für eine ordentliche Kündigung **
geltende Frist nicht **oder zumindest **nicht vollständig eingehalten** werden. 
In vielen Fällen handelt es sich um eine fristlose Kündigung. Eine solche Kündigung
ist nur rechtswirksam, wenn gemäß § 626 Abs.1 BGB (Bürger­li­ches Ge­setz­buch) 
ein wichtiger Grund, also ein **besonders schwerwiegender Anlass**, vorliegt.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein **Pflichtverstoß **des Arbeitnehmers
oder der Arbeitnehmerin begangen wurde. Damit die außerordentliche Kündigung rechtskräftig
ist, müssen **fünf Voraussetzungen** erfüllt sein:

 * Der Pflichtverstoß muss **gravierend **sein, sodass ein Abwarten der Kündigungsfrist
   für den Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin unzumutbar wäre
 * Der Pflichtverstoß muss **rechtswidrig **und **schuldhaft**, also vorsätzlich
   oder zumindest fahrlässig sein
 * Es muss eine **negative Prognose** vorliegen, die die Anwendung milderer Mittel
   wie eine ordentliche Kündigung, eine Änderungskündigung oder eine Abmahnung unmöglich
   macht
 * Das** Interesse des Arbeitgebers** bzw. der Arbeitgeberin an einer sofortigen
   Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss größer sein als das Interesse des Angestellten
   an der Einhaltung der Kündigungsfrist
 * Die Kündigung muss gemäß § 626 Abs.2 BGB innerhalb der **Zweiwochenfrist **erklärt
   werden

Ist eine außerordentliche Kündigung immer fristlos?

Eine außerordentliche Kündigung ist **nicht automatisch auch eine fristlose Kündigung**.
Es gibt auch außerordentliche Kündigungen, die fristgemäß sind und eine sogenannte**
Auslauffrist **haben. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn ein Arbeitnehmer
oder eine Arbeitnehmerin aufgrund tariflicher Vorgaben ordentlich unkündbar ist.
Auch bei einer Betriebsschließung kann es zu einer außerordentlichen Kündigung durch
den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kommen, ohne dass der oder die Angestellte
einen Pflichtverstoß begangen hat.

Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber?

Es gibt** bestimmte Fälle**, in denen eine außerordentliche Kündigung durch den 
Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in Betracht kommt. Dazu zählen:

 * Diebstahl
 * Beleidigungen oder Tätlichkeiten
 * Geschäftsschädigende Aussagen
 * Androhung von Krankheit
 * Grundlose Arbeitsverweigerung

Wie muss eine außerordentliche Kündigung aussehen?

Die außerordentliche Kündigung muss dem oder der Angestellten **schriftlich **zugehen
und vom Arbeitgeber bzw. der dazu berechtigten Person, also der Personalleitung 
oder dem bzw. der Vorgesetzten, **unterschrieben **sein. Außerdem muss die Kündigung
in Originalform und nicht als Kopie vorliegen. Das Schreiben muss klar zum Ausdruck
bringen, zu **welchem Zeitpunkt **das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Eine
Begründung muss sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Kündigungsschreiben
nicht fixiert werden. Nicht zulässig sind Kündigungsschreiben per WhatsApp. Meist
werden diese unter Zeugen oder Zeuginnen übergeben oder als Einschreiben versandt.

Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer?

Damit die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Bestand 
hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Wichtigste ist, dass ein **
schwerwiegender Grund** vorliegt. Das kann z.B. Folgendes sein:

 * Sexuelle Belästigung
 * Mobbing
 * Verspätete Lohnzahlungen
 * Schwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten 
 * Verletzungen des Arbeitsschutzes bzw. der Sicherheit
 * Straftaten des oder der Vorgesetzten

Welche Frist gilt bei einer außerordentlichen Kündigung?

Gemäß § 626 Abs. 2 BGB muss eine außerordentliche Kündigung** innerhalb von zwei
Wochen **erklärt werden. Diese Zweiwochenfrist beginnt, sobald der Grund für die
außerordentliche Kündigung vorliegt. Vor Ablauf der Erklärungsfrist muss die schriftliche
Kündigung dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zugehen.

Ist eine fristgerechte Kündigung eine ordentliche Kündigung?

Eine fristgerechte Auflösung des Arbeitsverhältnisses entspricht einer ordentlichen
Kündigung, die durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin oder den Arbeitnehmer
bzw. die Arbeitnehmerin erfolgen kann. Das bedeutet: Das **Arbeitsverhältnis endet
erst** **nach Ablauf der** gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten **Kündigungsfrist**.

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